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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Rahmendaten des Hochschulsystems in Hessen<br />

Im WS 2006/07 waren rund 106.000 Studierende an den Hessischen Hochschulen eingeschrieben.<br />

Sie teilten sich <strong>auf</strong> fünf Universitäten (Universität Kassel, Universität Marburg,<br />

Universität Gießen, Universität Frankfurt, TU Darmstadt), fünf Fachhochschulen (Fachhochschule<br />

Gießen-Friedberg, Hochschule Darmstadt, Fachhochschule Frankfurt am Main, Hochschule<br />

Fulda, Fachhochschule Wiesbaden) und zwei Kunsthochschulen (Hochschule für<br />

Musik und Darstellende Kunst, Hochschule für <strong>Gestaltung</strong> Offenbach am Main) <strong>auf</strong>.<br />

1. Entwicklungsgeschichte<br />

Das Bundesland Hessen kann zu den Vorreitern bei <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> staatlichen Hochschulsteuerung<br />

gerechnet werden. Erstens gehörte Hessen mit <strong>der</strong> Novelle des Hochschulgesetzes<br />

im Jahr 1998 zu den Bundeslän<strong>der</strong>n, die als erste die neuen Steuerungsinstrumente im<br />

Hochschulrecht verankert haben. Zweitens verteilte – neben Rheinland-Pfalz – nur Hessen<br />

2003 95% <strong>der</strong> Haushaltsmittel über Indikatoren 1 . Diese Reformprozesse wurden durch die<br />

Umstellung <strong>der</strong> Hochschulfinanzierung <strong>auf</strong> doppelte Buchführung und Globalhaushalte sowie<br />

die Neukonzeption <strong>der</strong> Verwaltungsdatenverarbeitung (SAP) an allen Hochschulen durchgeführt<br />

(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 2000b: 1; Höhmann 2002: 74).<br />

Beim Abschluss <strong>der</strong> Rahmenzielvereinbarung (sog. Hochschulpakt) und den Zielvereinbarungen<br />

im Jahr 2002 liegt Hessen im Bundeslän<strong>der</strong>vergleich zwischen den Län<strong>der</strong>n, die vertragsförmige<br />

Vereinbarungen bereits Ende <strong>der</strong> 90er-Jahre eingeführt hatten (Baden-Württemberg,<br />

Berlin, Nie<strong>der</strong>sachsen u.a.), und denjenigen, die erst nach 2004 o<strong>der</strong> später folgten<br />

(Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern u.a.; vgl.: König u.a. 2003).<br />

Prägendes Moment dieser ersten Reform <strong>der</strong> Hochschulsteuerung in Hessen war die<br />

verbindliche Zusage <strong>der</strong> Landeszuschüsse für die Jahre 2002 bis 2005 sowie <strong>der</strong>en Aufteilung<br />

zwischen den Hochschulen nach vorher festgelegten Preisen für bestimmte Leistungen<br />

(z.B. Studierende, Absolventen). Bereits im Jahr 2003 musste jedoch <strong>der</strong> Gesamtzuschuss<br />

neu verhandelt werden, weil das Land die Mittel, die <strong>der</strong> Hochschulen nach <strong>der</strong> Berechnungsformel<br />

zustehen, nicht <strong>auf</strong>bringen konnte. Das Preismodell wurde angesichts <strong>der</strong> Finanzierungsprobleme<br />

zugunsten eines Verteilungsmodells <strong>auf</strong>gegeben. 2005 wurde eine<br />

neue Rahmenzielvereinbarung unterzeichnet, die die Finanzausstattung <strong>von</strong> 2006 bis 2010<br />

in begrenztem Maß an die Entwicklung des Steuer<strong>auf</strong>kommens koppelt. Das Mittelverteilungsmodell<br />

wurde mit dem Ziel überarbeitet, sowohl die Planungssicherheit als auch die<br />

Leistungsanreize zu stärken. Die zweite Runde <strong>der</strong> Zielvereinbarungen des Landes mit den<br />

einzelnen Hochschulen wurde am 24.07.2006 mit Unterzeichnung abgeschlossen.<br />

2. Steuerungsinstrumente<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Aktuell gilt das Hessische Hochschulgesetz in <strong>der</strong> Fassung vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I<br />

S. 466). 2 Die hier relevanten Regelungen zu Entwicklungsplanung, Zielvereinbarungen und<br />

Mittelverteilung wurden aber wesentlich früher gesetzlich verankert. Sie waren bereits Be-<br />

1 Da<strong>von</strong> wurden 80 Prozentpunkte anhand <strong>von</strong> Studierendenzahlen und 15 Prozentpunkte anhand<br />

<strong>von</strong> Leistungsindikatoren zugewiesen. Aber auch wenn nur diese 15% berücksichtigt werden, gehörte<br />

Hessen 2003 zu den ersten fünf Län<strong>der</strong>n, die mehr als 10% <strong>der</strong> Haushaltsmittel nach Leistungsindikatoren<br />

zugewiesen haben (Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-<br />

Pfalz). (vgl. Jaeger u.a. 2005: 5)<br />

2 Am 5. November 2007 ist eine neue Fassung des Hessischen Hochschulgesetzes in Kraft getreten<br />

(GVBl. I S. 710).<br />

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