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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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2.3 Hochschulpakt und Zielvereinbarungen<br />

In Thüringen werden seit 2002 sowohl die Grundfinanzierung als auch die spezifischen Entwicklungsziele<br />

<strong>der</strong> Hochschulen vertraglich geregelt. Dabei wurde zunächst ein Hochschulpakt<br />

<strong>zur</strong> Finanzierung mit einer L<strong>auf</strong>zeit <strong>von</strong> 2003 bis 2006 abgeschlossen (Hochschulpakt<br />

2002) und dann anschließend Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen. Der<br />

Hochschulpakt wurde 2005 auch <strong>auf</strong> das Jahr 2007 ausgedehnt, um so Zeit für die grundlegende<br />

Neustrukturierungen im Hochschulgesetz zu gewinnen und unterschiedlichen L<strong>auf</strong>zeiten<br />

zwischen Pakt und Doppelhaushalt zu synchronisieren. Der Pakt sichert den Hochschulen<br />

ein Budget in Höhe des Jahres 2003 bis 2007 zu, wobei pro Jahr die Sachmittel um 1 %<br />

gesteigert werden, die Tarifsteigerungen aber nur zum Teil ausgeglichen werden. Für 2008<br />

soll ein neuer Hochschulpakt verabschiedet werden, die Gespräche dazu haben im Frühjahr<br />

2007 begonnen, auch neue Zielvereinbarungen liegen noch nicht vor.<br />

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen gelten ebenfalls <strong>von</strong> 2003 bis 2006 und sind<br />

so umfassend gestaltet, dass alle wesentlichen Entwicklungsbereiche <strong>der</strong> Hochschulen <strong>auf</strong>geführt<br />

sind 6 . Sie enthalten jedoch keine Finanzaussagen, die über die bereits im Hochschulpakt<br />

formulierten Vorgaben hinausgehen. Vorgesehene Investitionen und die Personalausstattung<br />

werden nachrichtlich benannt (<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Grundlage des Haushaltsplanes), sind<br />

jedoch nicht Verhandlungsgegenstand. Die Erbringung <strong>der</strong> Ziele ist nicht an zusätzliche finanzielle<br />

Mittel gekoppelt und es sind keine Sanktionen in den Dokumenten vereinbart. Als<br />

Leistungen <strong>der</strong> Landesregierung sind in Einzelfällen Bemühenszusagen, wie die Vertretung<br />

des Erfurter Modells für gestufte Studiengänge im Rahmen <strong>der</strong> Verhandlungen mit <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz<br />

festgehalten (Erfurt 2003: 6). Es wird allgemein die Entwicklung eines<br />

Evaluations- und Berichtswesens vereinbart, dieses jedoch nicht konkret festgelegt (ebd.: 3).<br />

2.4 Leistungsorientierte Mittelzuweisung<br />

In Thüringen werden bis einschließlich 2007 15 % <strong>der</strong> Haushaltmittel nach Leistungsindikatoren<br />

verteilt, wobei die Gewichtung zwischen <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Universitäten und <strong>der</strong> Gruppe<br />

<strong>der</strong> Fachhochschulen etwas differenziert. Bei <strong>der</strong> Ermittlung des jährlichen Erfolgsfaktors<br />

steht bei den Universitäten die Menge <strong>der</strong> eingeworbenen Drittmittel, bei den Fachhochschulen<br />

die Studierenden in <strong>der</strong> Regelstudienzeit Vor<strong>der</strong>grund. Für die Jahre 2003 und 2004<br />

wurde zunächst eine Kappungsgrenze <strong>von</strong> 10 % des Budgets festgelegt. Unterschiedliche<br />

Gewichtungen nach Fächern sind nicht vorgesehen.<br />

6 Ziel- und Leistungsvereinbarung Universität Erfurt: Lehre, Forschung, Nachwuchsför<strong>der</strong>ung, Internationalisierung,<br />

Gleichstellung, Kooperation mit Hochschulen und Wirtschaft, Hochschulautonomie,<br />

-bau und -finanzierung sowie Berichtswesen.<br />

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