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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Modellbericht zu Berlin<br />

abgeschlossen. Sie umfassen Elemente, die sowohl Rahmenzielvereinbarungen als auch<br />

Einzelzielvereinbarungen entsprechen, beinhalten darüber hinaus aber auch Regelungen zu<br />

weiteren Steuerungsinstrumenten.<br />

Die Hochschulverträge nehmen <strong>auf</strong> viele Aspekte <strong>der</strong> Hochschulsteuerung Bezug. So ist<br />

in den Verträgen etwa die Gesamthöhe <strong>der</strong> Zuweisungen an die Hochschulen und die leistungsorientierte<br />

Mittelzuweisung geregelt. Auch die Strukturpläne werden durch die Verträge<br />

berührt, ebenso wie die Berichtspflicht und die Akkreditierung / Evaluation <strong>von</strong> Studiengängen.<br />

Weiterhin finden sich in den Verträgen Regelungen <strong>zur</strong> Bereitstellung <strong>von</strong> Studienplätzen,<br />

<strong>zur</strong> W-Besoldung, <strong>zur</strong> internen Steuerung des Hochschulbudgets und zu hochschulinternen<br />

Leistungs- und Zielvereinbarungen. Ferner werden in den Verträgen mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

präzise Zielvereinbarungen <strong>zur</strong> flächendeckenden Einführung <strong>der</strong> Bachelor-/ Masterstruktur,<br />

<strong>zur</strong> Gleichstellung, <strong>zur</strong> Integration behin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong> und <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit <strong>der</strong> künstlerischen Hochschulen getroffen.<br />

In Zusammenhang mit <strong>der</strong> Kapazitätsfrage wurde im Sommer 2006 als Ergebnis zu den<br />

Verhandlungen zu Zulassungszahlen eine Art Ergänzung bzw. Son<strong>der</strong>vereinbarung zu den<br />

Hochschulverträgen getroffen: Der Senator hat mit den drei Universitäten eine sog. Qualitätsoffensive<br />

<strong>zur</strong> Fortschreibung <strong>der</strong> Ausbildungskapazitäten in Bachelor- und Masterstudiengängen<br />

vereinbart. Damit soll eine Verbesserung <strong>der</strong> Lehre und eine Erhöhung <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Absolvent(inn)en in Bachelor- und Masterstudiengängen erreicht werden. Die Betreuungsrelation<br />

– <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Basis <strong>von</strong> Curricularnormwerten – in Bachelorstudiengängen soll<br />

demnach um durchschnittlich 15% verbessert werden. Je nach Fächergruppe fällt die Anhebung<br />

dabei verschieden hoch aus. Mit dieser Qualitätsmaßnahme <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong><br />

Lehre geht zwangsläufig eine Reduzierung <strong>der</strong> Aufnahmekapazität einher, die über alle Fächer<br />

gerechnet rund 8% beträgt. Die Universitäten haben sich im Gegenzug dazu verpflichtet,<br />

in den Bachelor-Studiengängen Erfolgsquoten <strong>von</strong> 70% zu erreichen. Demnach müssten<br />

auch rund 70% <strong>der</strong> erfolgreichen Bachelor-Absolventen die Möglichkeit haben, ein konsekutives<br />

Masterstudium <strong>auf</strong>zunehmen. 2<br />

In den Verträgen ist kein Haushaltsvorbehalt vorgesehen, sodass die Hochschulen über<br />

hohe Planungssicherheit verfügen. In Art. II § 1 des HStrG heißt es explizit: „Die Rahmenverträge<br />

sollen den Hochschulen Planungssicherheit kontinuierlich für vier Jahre geben.“<br />

Das bedeutet indes nicht, dass nicht doch auch noch nachträglich Än<strong>der</strong>ungen <strong>von</strong> <strong>der</strong> Senatsverwaltung<br />

mit den Hochschulen ausgehandelt werden könnten: Auswirkungen <strong>von</strong> Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Haushalt wurden in <strong>der</strong> Vergangenheit durch entsprechende Ergänzungs- und<br />

Än<strong>der</strong>ungsverträge (2001/02 und 2004/05) mit den Hochschulen vereinbart.<br />

In den Berliner Hochschulverträgen wird <strong>der</strong> gesamte Zuschuss festgelegt, den das Land<br />

an die jeweilige Hochschule zahlt. Im Gegenzug haben die Hochschulen eine Reihe <strong>von</strong> ebenfalls<br />

in den Verträgen festgelegten Leistungen zu erbringen (s.o.); es gibt aber keine unmittelbare<br />

Verknüpfung <strong>der</strong> Finanzierung mit konkreten Zielen noch während <strong>der</strong> Vertragsl<strong>auf</strong>zeit<br />

und dementsprechend auch keine sofortigen Sanktionsmechanismen im Falle nicht<br />

o<strong>der</strong> un<strong>zur</strong>eichend erreichter Ziele. Auffallend schlechte Leistungen würden sich aber spätestens<br />

bei <strong>der</strong> Verhandlung <strong>der</strong> Folgeverträge bemerkbar machen. Explizit heißt es in den<br />

Verträgen (§ 16 bzw. 15, Abs. 2): „Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Art und<br />

Ausmaß <strong>der</strong> Erfüllung dieses Vertrages bei <strong>der</strong> Formulierung des Folgevertrags und <strong>der</strong><br />

Festlegung <strong>der</strong> Zuschusshöhe berücksichtigt werden.“ Da durch die Verträge <strong>der</strong> gesamte<br />

staatliche Zuschuss zugesagt wird, ist die Erbringung <strong>der</strong> im Vertrag genannten (unspezifischen)<br />

Leistungen für die Hochschulen schier unerlässlich. Vermutlich ist dieser Anreiz sogar<br />

weit stärker als bei reinen Zielvereinbarungen, durch die nur ein begrenzter Teil des Zuschusses<br />

verteilt wird, selbst wenn es für die Nichterreichung <strong>der</strong> Ziele konkrete Sanktionen<br />

2 http://senwisskult.berlin.de/2_hochschulen/inhalt/Qualitaetsoffensive.pdf (undatiert, vermutlich <strong>von</strong><br />

Juli 2006; <strong>auf</strong>gerufen am 27.07.2006).<br />

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