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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Steuerungsinstrumente <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Ebene</strong> Land<br />

Rahmendaten des Berliner Hochschul-Systems:<br />

Im WS 2006/07 waren rund 128.864 Studierende an den staatlichen Berliner Hochschulen<br />

eingeschrieben (bei eigentlich nur 85.000 Studienplätzen); sie teilten sich <strong>auf</strong> drei Universitäten<br />

(Freie Universität, Humboldt-Universität und Technische Universität), fünf Fachhochschulen<br />

(Alice-Salomon-Fachhochschule, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Fachhochschule<br />

für Wirtschaft, Technische Fachhochschule und Fachhochschule für Verwaltung und<br />

Rechtspflege) und vier Kunsthochschulen (Hochschule für Musik "Hanns Eisler", Hochschule<br />

für Schauspielkunst "Ernst Busch", Kunsthochschule Berlin Weißensee und Universität <strong>der</strong><br />

Künste, die mittlerweile den Status einer Universität hat) <strong>auf</strong>. 1<br />

1. Entwicklungsgeschichte <strong>der</strong> Hochschulsteuerung in Berlin<br />

Die desolate Haushaltslage Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre war für das Land Berlin Anlass, im Umgang<br />

mit den Hochschulen neue Wege zu beschreiten. Die Universitäten erstellten erste Strukturpläne.<br />

1997 wurden die ersten Hochschulverträge mit einer L<strong>auf</strong>zeit <strong>von</strong> vier Jahren geschlossen,<br />

die die Höhe des staatlichen Zuschusses für die Hochschulen garantierten und<br />

den Hochschulen weitgehende Finanzautonomie gewährten, gleichzeitig den Hochschulen<br />

aber auch eine Zustimmung zu erheblichen finanziellen Kürzungen abverlangten. Berlin war<br />

damit das erste Bundesland, das Verträge mit den einzelnen Hochschulen abgeschlossen<br />

hat. Auch wenn die finanziellen Einschnitte, mit denen die Verträge verbunden waren, <strong>von</strong><br />

den Hochschulen nur wi<strong>der</strong>strebend akzeptiert wurden, boten die Verträge den Hochschulen<br />

eine ungewöhnlich hohe Planungssicherheit. Die Hochschulen gewannen somit an Autonomie,<br />

<strong>auf</strong> <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite standen sie nun selbst in <strong>der</strong> Verantwortung, die durch die Verträge<br />

akzeptierten Kürzungen auch umzusetzen. Einschließlich <strong>der</strong> Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungsverträge<br />

sowie <strong>der</strong> „regulären“ Folgeverträge ist mit den Verträgen <strong>von</strong> 2006-2009 mittlerweile<br />

die fünfte Vertragsgeneration in Kraft.<br />

Die Hochschulverträge stehen in Berlin im Mittelpunkt des Steuerungssystems. Viele Facetten<br />

<strong>der</strong> Hochschulsteuerung werden dadurch abgedeckt bzw. zumindest mit beeinflusst.<br />

In Zusammenhang damit haben die gesetzlichen Grundlagen, die Struktur- und Entwicklungsplanung<br />

sowie die leistungsbezogene Mittelverteilung wesentlichen Anteil an <strong>der</strong> Steuerung<br />

des Berliner Hochschulsystems.<br />

2. Steuerungsinstrumente<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Mit § 9 des Haushaltsgesetzes 1997 wurde eine Experimentierklausel <strong>zur</strong> Erprobung neuer<br />

betriebswirtschaftlicher Verfahren in <strong>der</strong> Berliner Verwaltung etabliert, <strong>auf</strong> <strong>der</strong>en Basis im<br />

selben Jahr in das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) eine sog. Erprobungsklausel eingefügt<br />

wurde. In dieser Erprobungsklausel – § 7a des BerlHG – sind unter bestimmten Bedingungen<br />

Abweichungen <strong>der</strong> Hochschulen vom Gesetz zugelassen, wodurch die Autonomie<br />

<strong>der</strong> Hochschulen gestärkt wird (mehr dazu unter Kap. 3.4.1, „Satzung“). Diese Regelung gilt<br />

durch eine Gesetzesnovellierung vom 02.12.2004 nur befristet bis zum 31.12.2007; die<br />

Hochschulleitungen plädieren aber bereits für eine Verstetigung <strong>der</strong> dar<strong>auf</strong>hin erfolgten Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Da sehr viele die Hochschulsteuerung betreffende Regelungen in den Hochschulverträgen<br />

getroffen werden, enthält das BerlHG – an<strong>der</strong>s als die Hochschulgesetze an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong><br />

wie z.B. Hessen und Bayern – keinerlei Regelungen zu leistungsorientierter Mittelzuweisung,<br />

Zielvereinbarungen, Qualitätsmanagement o<strong>der</strong> Berichtswesen. Eben diese Bereiche<br />

1 Hochschulkompass <strong>der</strong> HRK, online unter http://www.hochschulkompass.de, Stand 25.04.2007.<br />

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