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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> Planungs- und Weisungskultur<br />

Bei <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> neuen Steuerungsinstrumente kam es vielfach zu einem Nebeneinan<strong>der</strong><br />

<strong>von</strong> alten bürokratischen Steuerungsverfahren (Weisungen) und dem Einsatz<br />

des Kontraktmanagements. Diese Konkurrenzlage sollte kritisch beobachtet und soweit<br />

wie möglich abgebaut werden. Agenden, die Gegenstand <strong>von</strong> Zielvereinbarungen und<br />

Verträgen sind, dürfen nicht durch fach<strong>auf</strong>sichtliche Weisungen beeinträchtigt o<strong>der</strong> gar<br />

entwertet werden. 17 Wo fach<strong>auf</strong>sichtliche Weisungen gewollt sind, die sich nicht mit Gegenständen<br />

<strong>der</strong> Zielvereinbarung befassen, ist kritisch zu analysieren, ob durch <strong>der</strong>en Erlass<br />

die Fähigkeit einer Hochschule geschwächt wird, die vereinbarten Ziele im gewollten<br />

Umfang weiterzuverfolgen bzw. die erwarteten Ziele zu erreichen. 18 Das Land hat dabei<br />

zu akzeptieren, dass mit dem Instrument <strong>der</strong> Zielvereinbarungen eine bewusste Abkehr<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Vorstellung einhergehen muss, dass alle Landesbehörden denselben Priorisierungen<br />

<strong>von</strong> Reformen und Entwicklungszielen unterliegen sollen. Reformen im operativen<br />

Bereich sollten gerade Teil <strong>der</strong> Hochschulautonomie sein. Hochschulen müssen dort<br />

selbst abwägen, welche Reform zu welchem Zeitpunkt im Hinblick <strong>auf</strong> ihre knappen Ressourcen<br />

in Angriff genommen werden können und sollen. Soweit die Län<strong>der</strong> politischstrategisch<br />

mit Son<strong>der</strong>programmen steuern wollen, sollten diese <strong>auf</strong> wirksame strategische<br />

Entwicklungen im Landesinteresse fokussiert werden. Dies sollte nicht zu einer neuen<br />

Art kameralen Haushalts degenerieren, mit <strong>der</strong> letztlich nur operative Ziele verfolgt und<br />

dadurch die operative Autonomie <strong>der</strong> Hochschulen unterl<strong>auf</strong>en wird. Solche Mittel sollten<br />

stattdessen dem Globalbudget zugeschlagen werden, aus dem die Hochschulen grundfinanziert<br />

werden.<br />

2.8 Berichtswesen<br />

In allen untersuchten Bundeslän<strong>der</strong>n hat sowohl die Anzahl als auch <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> <strong>von</strong><br />

den Hochschulen zu erstellenden Berichte in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen.<br />

Neben die klassischen Berichte <strong>zur</strong> Haushaltsprüfung und Kosten-Leistungsrechnung<br />

sind mehr o<strong>der</strong> weniger umfangreiche Kataloge an Indikatoren für die Mittelverteilung<br />

und Ergebnisberichte zu den Zielvereinbarungen getreten. Den Hochschulen entsteht<br />

dadurch ein beträchtlicher Aufwand. Die gefor<strong>der</strong>ten Berichte, Datenzusammenstellungen<br />

und Indikatoren werden zumeist in den entsprechenden Instrumenten durch das<br />

Land festgelegt. Entsprechend ist im Bereich des Berichtswesens die Zusammenarbeit<br />

zwischen Hochschulen und Wissenschaftsministerien zumeist noch nicht umgesetzt.<br />

In dreien <strong>der</strong> fünf Bundeslän<strong>der</strong> erweist sich das Berichtswesen insofern als wenig<br />

transparent, als den berichtenden Hochschulen die Konsequenzen ihrer eingereichten Berichte<br />

und Datenzusammenstellungen nicht dargelegt werden. Auch werden die Ergebnisse<br />

zwischen Land und Hochschulen nicht o<strong>der</strong> zu wenig diskutiert o<strong>der</strong> veröffentlicht. In<br />

Nordrhein-Westfalen und in Hessen ist allerdings eine Diskussion <strong>der</strong> Berichtsergebnisse<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Zielvereinbarungsverhandlungen möglich. Sie dienen <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> neuen Verhandlungen. In Berlin werden die so genannten Leistungsberichte im Wis-<br />

17 Zielvereinbarungen sollen lt. Beschluss des Plenums <strong>der</strong> Hochschulrektorenkonferenz (2005)<br />

die punktuell diskretionäre Steuerung ersetzen, wie sie etwa bei Erlassen o<strong>der</strong> Verordnungen<br />

vorgenommen wird. Zudem erfor<strong>der</strong>t das Instrument, so heißt es <strong>auf</strong> S. 4 des Papiers, „einen<br />

weitgehenden Rückzug <strong>der</strong> zentralen <strong>Ebene</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> fach- <strong>auf</strong> die rechts<strong>auf</strong>sichtliche Funktion“.<br />

18 Die Zulässigkeit fach<strong>auf</strong>sichtlicher Weisungen bemisst sich nach dem Umfang <strong>der</strong> Fach<strong>auf</strong>sicht,<br />

die im jeweiligen Hochschulgesetz festgelegt ist. Dieser Umfang ist nicht immer stringent;<br />

er sollte sich allein daran bemessen und dar<strong>auf</strong> begrenzt sein, wie das Tätigwerden <strong>der</strong> Universität<br />

grundrechtsrelevant ist (insbes. im Hinblick <strong>auf</strong> Art. 12 GG). Und auch hier ist stets zu prüfen,<br />

ob die Festlegung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen in Gesetz o<strong>der</strong> Rechtsverordnung nicht ausreichend<br />

ist.<br />

19

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