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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Län<strong>der</strong>studie Thüringen<br />

HoF Wittenberg - Institut für Hochschulforschung<br />

an <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

die bauliche Entwicklungsplanung gab es bisher im Rahmen des HBFG jährliche Abstimmungen<br />

zwischen den einzelnen Hochschulen und dem Kultusministerium und dem Staatsbauamt.<br />

Nach Ausl<strong>auf</strong>en des HBFG sollen diese Abstimmungen mit flexiblen Terminen fortgeführt<br />

werden.<br />

2.8 Berichtswesen<br />

In Thüringen sind <strong>von</strong> den Hochschulen eine Reihe unterschiedlicher Berichte neben <strong>der</strong><br />

amtlichen Statistik zu erstellen, die zum Teil gesetzlich verankert, zum Teil in Erlassen des<br />

Wissenschaftsministeriums geregelt sind. Bezogen <strong>auf</strong> die Haushaltsflexibilisierung und die<br />

Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist v.a. ein jährlicher Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss<br />

des Landes zu erstellen. Dabei wurden die Hochschulen gebeten, anhand<br />

konkreter Beispiele ihre „Erfahrungen mit dem flexibilisierten Haushaltsvollzug, <strong>der</strong> gegenseitigen<br />

Deckungsfähigkeit, <strong>der</strong> Übertragung <strong>von</strong> Ausgaberesten, <strong>der</strong> Verstärkung <strong>von</strong> Ausgaben<br />

durch Mehreinnahmen und Abweichungen <strong>von</strong> Stellenübersichten und den tariflichen<br />

Vergütungen“ darzustellen. Außerdem soll über „Erfahrungen <strong>der</strong> Hochschulen mit den Ziel-<br />

und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und den Stand <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Teilzielvereinbarungen<br />

<strong>zur</strong> Leistungsorientierten Mittelverteilung berichtet werden“ (Kultusministerium 2006).<br />

Insgesamt sind zzt. die folgenden Berichte durch die Hochschulen zu erstellen 9 :<br />

� Jährlicher Bericht nach § 6 ThürHhG<br />

� 2-jährlicher Lehrbericht nach § 10a ThürHG (alt); Umsetzung in den Jahresbericht<br />

nach § 9 ThürHG (neu) noch offen<br />

� 2-jährlicher Forschungsbericht nach § 32 Abs. 3 ThürHG (alt); Umsetzung in den<br />

Jahresbericht nach § 9 ThürHG (neu) noch offen<br />

� Flächenbezogene Studienplätze nach HBFG-Rahmenplan-Methode (landesinterne<br />

Fortführung auch nach dem Ausl<strong>auf</strong>en des HBFG)<br />

� Personalbesetzungsstatistiken, quartalsweise (TKM/TFM-Erlasse)<br />

� Monatliche Mittelabflüsse für ausgewählte Mittel des Freistaates (z.B. EFRE-<br />

Kofinanzierungen für Investitionen)<br />

� Jährliche Daten für das LUBOM-Modell <strong>zur</strong> Bestimmung des Erfolgsfaktors (Ist- und<br />

Zielzahlen <strong>der</strong> Modellindikatoren<br />

� Jährliche Drittmittelstatistik (TKM-Erlass)<br />

Darüber hinaus werden einzelne (ca. 2 pro Monat im Durchschnitt) Berichte <strong>auf</strong> dem Erlasswege<br />

verlangt. Diese beziehen sich meist <strong>auf</strong> Anfragen aus dem Landtag, die Häufigkeit solcher<br />

Anfragen ist jedoch abnehmend. Der jährliche Bericht zum Haushaltsvollzug wird dem<br />

Landtag in zusammengefasster Form <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Angaben zu möglichen Konsequenzen<br />

aus den Berichten liegen nicht vor.<br />

Das seit Januar 2007 gültige Hochschulgesetz sieht eine Neuordnung <strong>der</strong> Lehr- und Forschungsberichte<br />

und <strong>der</strong>en Zusammenfassung in einem Jahresbericht vor:<br />

§ 9 Berichtswesen: „In einem Jahresbericht haben die Hochschulen dem Ministerium gegenüber<br />

Auskunft insbeson<strong>der</strong>e über die bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben erbrachten Leistungen,<br />

über die Ergebnisse bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Rahmenvereinbarung und <strong>der</strong> Ziel- und Leistungsvereinbarungen,<br />

über die Ergebnisse und Folgemaßnahmen <strong>von</strong> Evaluationen sowie über<br />

die Erfüllung des Gleichstellungs<strong>auf</strong>trages zu geben. Der Bericht muss auch einen Überblick<br />

über die den Hochschulen, ihren Selbstverwaltungseinheiten, ihren Einrichtungen und<br />

Betriebseinheiten zugewiesenen Stellen und Mittel und <strong>der</strong>en Verwendung sowie über die<br />

fachliche, strukturelle, personelle, bauliche und finanzielle Entwicklung <strong>der</strong> Hochschule geben.“<br />

(THG v. 29.12.2006)<br />

9 Übersicht: Schöne, TU Ilmenau. April 2007.<br />

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