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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Steuerungsinstrumente <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Ebene</strong> Land<br />

geführt werden. Außer <strong>der</strong> Einstellung des Architekturangebots an <strong>der</strong> Kunsthochschule Berlin<br />

Weißensee hat es keine Än<strong>der</strong>ungen in Bezug <strong>auf</strong> die angebotenen Fächer gegeben.<br />

Gemäß <strong>der</strong> <strong>Empfehlungen</strong> <strong>der</strong> Kommission wurden an den Kunsthochschulen Hochschulräte<br />

eingesetzt und verschiedene hochschulübergreifende Zentren gegründet; außerdem<br />

wurde an den drei kleineren Hochschulen mit einer Optimierung <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturen<br />

begonnen. Die Zahl <strong>der</strong> Studienplätze wird in 2006 geringfügig reduziert.<br />

Fachhochschulstrukturfonds: Die Idee <strong>zur</strong> Gründung eines Strukturfonds <strong>zur</strong> Stärkung<br />

<strong>der</strong> Fachhochschulen geht <strong>auf</strong> eine Empfehlung des Wissenschaftsrats als Teil seiner Stellungsnahme<br />

<strong>zur</strong> Strukturplanung <strong>der</strong> Berliner Hochschulen <strong>von</strong> 2000 <strong>zur</strong>ück. Dar<strong>auf</strong>hin verpflichtete<br />

sich <strong>der</strong> Berliner Senat, die Studienplatzkapazitäten an den Fachhochschulen auszubauen.<br />

Die Mittel dafür sollten aus Universitäten plafondsenkend in einen für die Fachhochschulen<br />

nutzbaren „Innovationspool“ – später Fachhochschulstrukturfonds – umgeschichtet<br />

werden.<br />

Dieser Fachhochschulstrukturfonds wurde erstmalig in den Verträgen für 2003 – 2005<br />

verankert; in diesem Zeitraum wurden <strong>von</strong> den Universitäten (einschließlich Klinika) zusammen<br />

jährlich rund 2,6 Mio. € an diesen Fonds abgeführt. Die Verträge für 2006 – 2009 legen<br />

fest, dass <strong>der</strong> Fachhochschulstrukturfonds weitergeführt wird. Wegen <strong>der</strong> Einsparungen <strong>der</strong><br />

Universitätsmedizin wird diese allerdings nicht mehr an den Beiträgen für den Fonds beteiligt;<br />

entsprechend wurde auch <strong>der</strong> Betrag für die drei Universitäten abgesenkt: Er beträgt nun<br />

1,7 Mio. € jährlich. Der Fachhochschulstrukturfonds ist <strong>auf</strong> insgesamt 15 Jahre angelegt; bis<br />

2017 sollen durch dieses Verfahren also rund 28 Mio. € umgeschichtet werden.<br />

2.3 Zielvereinbarungen und Kontrakte<br />

Die Berliner Hochschulverträge sind das zentrale Steuerungselement im Berliner Hochschulsystem.<br />

Während sie <strong>von</strong> den Hochschulen gemeinsam verhandelt werden, werden sie<br />

schließlich als einzelne Verträge <strong>von</strong> den Hochschulen unterschrieben.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Finanzkrise wurden in Berlin 1997 die ersten Verträge zwischen<br />

<strong>der</strong> Senatsverwaltung und den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen geschlossen.<br />

Sie waren mit deutlichen Einsparungen verknüpft, an<strong>der</strong>erseits gewährten sie<br />

den Hochschulen für die beiden Folgejahre finanzielle Planungssicherheit. 1999 wurden die<br />

Verträge fortgeschrieben und im Jahr 2002 um ein Element <strong>der</strong> leistungsbezogenen Mittelverteilung<br />

ergänzt. Seit 2003 gab es auch Verträge mit den Kunsthochschulen. Inklusive <strong>der</strong><br />

Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungsverträge ist mit den Verträgen <strong>von</strong> 2006 – 2009 nun die fünfte<br />

Vertragsgeneration in Folge in Kraft. Die ab 2006 geltenden Verträge wurden in 2005 mit<br />

allen zwölf staatlichen Hochschulen abgeschlossen: mit den drei Universitäten, den vier<br />

Kunsthochschulen (inklusive <strong>der</strong> Universität <strong>der</strong> Künste) und den fünf Fachhochschulen (einschließlich<br />

<strong>der</strong> Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege).<br />

Grundlage für diese Verträge ist Art. II des Haushaltsstrukturgesetzes (HStrG) <strong>von</strong> 1997.<br />

Darin heißt es in § 1: „Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, mit<br />

den staatlichen Hochschulen des Landes Berlin Rahmenverträge über die ihnen […] zu gewährenden<br />

Zuschüsse des Landes für konsumtive Zwecke zu schließen.“ Es gibt also keine<br />

Verpflichtung, solche Verträge zu schließen, und die Hochschulen müssen sich immer wie<strong>der</strong><br />

<strong>von</strong> neuem für <strong>der</strong>en Erneuerung einsetzen.<br />

Auch wenn die Verträge in Berlin dort also Rahmenverträge genannt werden, unterscheiden<br />

sie sich durch ihren Detailliertheitsgrad wesentlich <strong>von</strong> den Kontrakten, die in an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n als Hochschulpakt, Rahmenzielvereinbarung o.ä. bezeichnet werden. Zwar sind<br />

die einzelnen Verträge einan<strong>der</strong> sehr ähnlich, denn die Berliner Verträge beinhalten grundsätzlich<br />

die gleichen Elemente für jede Hochschule, wobei es je nach Hochschulart einige<br />

Beson<strong>der</strong>heiten gibt. Allerdings sind die Regelungen darin wesentlich umfassen<strong>der</strong>, als das<br />

in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Fall ist. Die Verträge werden für jede Hochschule geson<strong>der</strong>t<br />

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