Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 9<br />
Bewertung der Mitverbrennung<br />
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9 Bewertung der Mitverbrennung<br />
Bei der Bewertung der Mitverbrennung von Abfällen in industriellen Anlagen gibt es<br />
verschiedene Betrachtungsweisen und somit unterschiedliche Gliederungskriterien.<br />
Zum einen kann bei einer Mitverbrennung im produzierenden Gewerbe nach<br />
Prozessen mit Produktrelevanz und welchen ohne Auswirkungen auf das Produkt<br />
unterschieden werden. Beispiele für Prozesse mit Produktrelevanz wäre die Mitverbrennung<br />
in einem Zementwerk oder der Einsatz als Reduktionsmittel in einem<br />
Hochofen, wo der Abfalleinsatz sich direkt auf die Produktqualität (Zementklinker,<br />
Roheisen) auswirkt.<br />
Einen anderen Ansatz stellt die ökologische Bewertung dar. Hier werden die Umweltauswirkungen<br />
der Mitverbrennung analysiert und abschließend bewertet. Diese<br />
Bewertung kann sowohl absolut, als auch relativ, also im Vergleich zu anderen<br />
Prozessen – wie zum Beispiel mit einem BAT-Prozess (Prozess nach der besten<br />
verfügbaren Technik) oder einem Regelprozess erfolgen.<br />
In den folgenden Abschnitten werden verschiedene Vorgehensweisen zur ökologischen<br />
Bewertung der Mitverbrennung im besonderen Hinblick auf die Schutzgüter<br />
Wasser und Boden beschrieben.<br />
9.1 Gleichbleibende Schadstoffbelastung<br />
Eine Möglichkeit zur Beurteilung der Mitverbrennung, ist der Ansatz des Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallgesetzes. Nach Paragraph 5 Abs. 3 darf die Mitverbrennung<br />
von Abfällen zu keiner Schadstoffanreicherung in den Produkten führen. Somit ist<br />
eine höhere Schadstoffbelastung der Produkte, als sie von den Regelbrennstoffen<br />
verursacht wird, nicht zulässig.<br />
Die Stoffflussanalyse hat gezeigt, dass der Einsatz einer Shredderleichtfraktion in<br />
allen betrachteten Prozessen zu einer erheblichen Schadstoffanreicherung in den<br />
Produkten führt. Somit wäre eine Mitverbrennung gemäß Paragraph 5 Abs. 5 des<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nicht in dieser Form möglich.<br />
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