29.04.2013 Aufrufe

Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel 9<br />

Bewertung der Mitverbrennung<br />

_________________________________________________________________________________<br />

9 Bewertung der Mitverbrennung<br />

Bei der Bewertung der Mitverbrennung von Abfällen in industriellen Anlagen gibt es<br />

verschiedene Betrachtungsweisen und somit unterschiedliche Gliederungskriterien.<br />

Zum einen kann bei einer Mitverbrennung im produzierenden Gewerbe nach<br />

Prozessen mit Produktrelevanz und welchen ohne Auswirkungen auf das Produkt<br />

unterschieden werden. Beispiele für Prozesse mit Produktrelevanz wäre die Mitverbrennung<br />

in einem Zementwerk oder der Einsatz als Reduktionsmittel in einem<br />

Hochofen, wo der Abfalleinsatz sich direkt auf die Produktqualität (Zementklinker,<br />

Roheisen) auswirkt.<br />

Einen anderen Ansatz stellt die ökologische Bewertung dar. Hier werden die Umweltauswirkungen<br />

der Mitverbrennung analysiert und abschließend bewertet. Diese<br />

Bewertung kann sowohl absolut, als auch relativ, also im Vergleich zu anderen<br />

Prozessen – wie zum Beispiel mit einem BAT-Prozess (Prozess nach der besten<br />

verfügbaren Technik) oder einem Regelprozess erfolgen.<br />

In den folgenden Abschnitten werden verschiedene Vorgehensweisen zur ökologischen<br />

Bewertung der Mitverbrennung im besonderen Hinblick auf die Schutzgüter<br />

Wasser und Boden beschrieben.<br />

9.1 Gleichbleibende Schadstoffbelastung<br />

Eine Möglichkeit zur Beurteilung der Mitverbrennung, ist der Ansatz des Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallgesetzes. Nach Paragraph 5 Abs. 3 darf die Mitverbrennung<br />

von Abfällen zu keiner Schadstoffanreicherung in den Produkten führen. Somit ist<br />

eine höhere Schadstoffbelastung der Produkte, als sie von den Regelbrennstoffen<br />

verursacht wird, nicht zulässig.<br />

Die Stoffflussanalyse hat gezeigt, dass der Einsatz einer Shredderleichtfraktion in<br />

allen betrachteten Prozessen zu einer erheblichen Schadstoffanreicherung in den<br />

Produkten führt. Somit wäre eine Mitverbrennung gemäß Paragraph 5 Abs. 5 des<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nicht in dieser Form möglich.<br />

- 9-1 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!