Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 2<br />
Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />
_________________________________________________________________________________<br />
c) impianto termico: impianto industriale per la produzione di energia, con<br />
esclusione degli impianti termici per usi civili;<br />
Thermische Anlage: Industrielle Anlage zur Energieerzeugung,<br />
ausgenommen der thermischen Anlagen der öffentlichen Nutzung<br />
Eine weitere Definition findet sich im „Decreto Ministeriale No. 124“ vom 25. Februar<br />
2000 über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen.<br />
Abfälle und Brennstoffe aus Abfällen zählen in Italien zwar zu den erneuerbaren<br />
Energien, jedoch gelten sie immer noch als Abfälle und somit ist ihr Gebrauch sehr<br />
genau in den bereits erwähnten Gesetzen geregelt. Eine Vereinfachung der Genehmigung<br />
der Mitverbrennung erfolgt nicht, jedoch kann aus Abfällen gewonnene<br />
Energie als „Grüne Energie“ zertifiziert werden.<br />
Neben Schadstoffgrenzwerten, wie sie in Abschnitt 2.6 zusammengefasst sind,<br />
müssen die erzeugten Ersatzbrennstoffe weiterhin einen Mindestheizwert aufweisen.<br />
Dieser Heizwert ist stoffabhängig und liegt zwischen 6.000 kJ/kg für Schlämme und<br />
16.000 kJ/kg für fossile Kohle.<br />
Nicht nur an die Abfälle, auch an die Anlagen zur Mitverbrennung werden Mindestanforderungen<br />
gestellt. So ist die minimale Betriebsgröße für Mitverbrennungsanlagen<br />
zur Energiegewinnung auf eine Leistung von 10 MW, die für industrielle Anlagen auf<br />
20 MW festgelegt. Weiterhin wird ein Mindestwirkungsgrad gefordert. Die Emissionsgrenzwerte<br />
für Anlagen zur Mitverbrennung sind ebenso in Abschnitt 2.6 im<br />
Vergleich mit den Grenzwerten für Anlagen in den anderen Ländern dargestellt.<br />
2.4 Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in den Niederlanden<br />
2.4.1 Abfallgesetze<br />
Die Ziele der niederländischen Abfallwirtschaft werden im Abfallwirtschaftsplan<br />
(„Landelijk Afvalbeheersplan – LAP“) und in den Vorgängern, dem 10-Jahresplan<br />
Abfall von 1995 „Tienjarenprogramma Afval (TJP.A) 1995–2005“ oder dem Mehrjahresplan<br />
über die Verwertung gefährlicher Abfallstoffe „Meerjarenplan verwijdering<br />
gevaarlijke afvalstoffen II (MJP.GA II) 1997–2007“ beschrieben. Im „LAP“ wird eine<br />
Steigerung der Energiegewinnung aus Abfall propagiert. Dort heißt es, dass Abfall,<br />
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