Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 2<br />
Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />
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Emissionen komplett nach der 17. BImSchV berechnet, liegt dieser unter 10 %, so<br />
werden die Grenzwerte der 17. BImSchV trotzdem mit 10 % angesetzt.<br />
Mit der Umsetzung der europäischen Verbrennungsrichtlinie ergeben sich in diesen<br />
Punkten Änderungen. Falls keine spezifischen Grenzwerte im Anhang definiert sind,<br />
erfolgt die Grenzwertberechnung zwar grundsätzlich auf Basis der Anteilsrechnung.<br />
In der Praxis sind jedoch für wesentliche Schadstoffe wie Schwermetalle oder<br />
Dioxine und Furane Grenzwerte bestimmt, so dass die Anteilsrechnung in diesen<br />
Fällen nicht zum Tragen kommt. Für Zementwerke ist zum Beispiel ein vollständiger<br />
Satz von Grenzwerten definiert.<br />
Merkblatt der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) für die Entsorgung<br />
von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle<br />
In diesem Merkblatt der „LAGA“ werden technische Voraussetzungen für die Verwertung<br />
und Beseitigung von Rückständen aus der Abfallverbrennung beschrieben.<br />
Auch wenn dies nicht direkt auf alle Anlagen zur Mitverbrennung von Abfällen<br />
übertragbar ist, so gibt dieses Merkblatt Hinweise auf Verwertungsmöglichkeiten und<br />
analytische Verfahren zur Bestimmung der Schadstoffgehalte in den Rückständen.<br />
2.2.4 Sonstige betroffene Gesetze<br />
Neben den genannten Gesetzen und Richtlinien, welche die Mitverbrennung von<br />
Abfällen direkt betreffen, gibt es einige Gesetze, die durch die Auswirkungen der Mitverbrennung<br />
– der Emissionen bzw. Immissionen – berührt werden. Diese seien hier<br />
nur erwähnt, um die Tragweite der Verbrennung von Abfällen zu verdeutlichen. Im<br />
Einzelnen wird jedoch nicht näher auf diese Gesetze eingegangen werden.<br />
Einen wichtigen Themenbereich stellen die Gesetze und Verordnungen, welche sich<br />
mit den Umweltmedien Wasser und Boden beschäftigen, dar. Bezüglich des<br />
Wassers wären dies zum Beispiel das „Wasserhauhaltsgesetz – WHG“, die „Trinkwasserverordnung<br />
– TrinkwV“ oder die „Klärschlammverordnung – AbfKlärV“, den<br />
Boden und die Natur betreffend das „Bundsbodenschutzgesetz – BBodSchG“ und<br />
das „Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG“.<br />
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