Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 9<br />
Bewertung der Mitverbrennung<br />
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Maximale Auslaugbarkeit nach NEN 7341/7342<br />
Zur Bestimmung der maximalen Auslaugbarkeit von anorganischen und organischen<br />
Komponenten muss die Probe auf unter 125 µm zerkleinert werden. Danach werden<br />
8 g getrockneter Probe mit 800 ml demineralisiertem Wasser in einem Flüssigkeitszu<br />
Feststoffverhältnis von 100:1 über 3 Stunden verrührt. Bei basischen pH-Werten<br />
wird Säure bis zur Einstellung eines pH-Wertes von 7 hinzugefügt. Anschließend<br />
wird abgefiltert. Der Rückstand wird erneut mit deionisiertem Wasser auf das selbe<br />
Flüssigkeits- zu Feststoffverhältnis verdünnt und 3 Stunden gerührt. Liegt der pH-<br />
Wert über 4, wird dieser auf pH 4 zurückgebracht. Die Flüssigkeiten werden<br />
ebenfalls abgefiltert. Beide Eluate werden zu gleichen Teilen vermischt und<br />
analysiert.<br />
Diffusionstest nach NEN 7345/7346<br />
Beim Diffusionstest werden die Gesamtauslaugung (mg/kg TS), die auf die<br />
Oberfläche (mg/m 2 ) bezogene Emission und die Diffusionskoeffizienten ermittelt. Das<br />
Probematerial mit einer Mindestkorngröße von 40 mm wird bei einem Flüssigkeitszu<br />
Feststoffverhältnis von 10:1 in ein Gefäß mit auf pH 4 angesäuertem deionisiertem<br />
Wasser gehängt. Die Auslaugflüssigkeit wird nach 0,5, 1, 2, 4, 8, 16 und 32<br />
Tagen durch frisches, ebenfalls auf pH 4 angesäuertes Wasser, ersetzt. Die letzte<br />
Fraktion der Auslaugflüssigkeit wird nach 64 Tagen aufgefangen. Die acht Eluate<br />
werden abfiltriert, gegebenenfalls angesäuert und getrennt analysiert.<br />
9.3.2 Auswahl des Elutionsverfahrens am Beispiel Zement<br />
Ziel der Elutionsverfahren ist, aufgrund der Analysenergebnisse Vorhersagen über<br />
das Verhalten von schadstoffbelasteten Produkten in der Umwelt abzuleiten. So<br />
dürfen auch im Beispiel der Mitverbrennung durch die Verwendung der Mitverbrennungsrückstände<br />
und -produkte keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt,<br />
insbesondere Wasser und Boden erfolgen. Um dies zu gewährleisten, muss die Löslichkeit<br />
und somit die Freisetzbarkeit der Schadstoffe aus den Produkten an<br />
realistischen Probekörpern unter umweltnahen Bedingungen durchgeführt werden.<br />
Als Bezugsgröße zur Bewertung der Elutionsversuchsergebnisse werden häufig die<br />
Grenzwerte der „Trinkwasserverordnung – TrinkwV“ herangezogen (vgl. Tabelle 9-2).<br />
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