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Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Kapitel 9<br />

Bewertung der Mitverbrennung<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Maximale Auslaugbarkeit nach NEN 7341/7342<br />

Zur Bestimmung der maximalen Auslaugbarkeit von anorganischen und organischen<br />

Komponenten muss die Probe auf unter 125 µm zerkleinert werden. Danach werden<br />

8 g getrockneter Probe mit 800 ml demineralisiertem Wasser in einem Flüssigkeitszu<br />

Feststoffverhältnis von 100:1 über 3 Stunden verrührt. Bei basischen pH-Werten<br />

wird Säure bis zur Einstellung eines pH-Wertes von 7 hinzugefügt. Anschließend<br />

wird abgefiltert. Der Rückstand wird erneut mit deionisiertem Wasser auf das selbe<br />

Flüssigkeits- zu Feststoffverhältnis verdünnt und 3 Stunden gerührt. Liegt der pH-<br />

Wert über 4, wird dieser auf pH 4 zurückgebracht. Die Flüssigkeiten werden<br />

ebenfalls abgefiltert. Beide Eluate werden zu gleichen Teilen vermischt und<br />

analysiert.<br />

Diffusionstest nach NEN 7345/7346<br />

Beim Diffusionstest werden die Gesamtauslaugung (mg/kg TS), die auf die<br />

Oberfläche (mg/m 2 ) bezogene Emission und die Diffusionskoeffizienten ermittelt. Das<br />

Probematerial mit einer Mindestkorngröße von 40 mm wird bei einem Flüssigkeitszu<br />

Feststoffverhältnis von 10:1 in ein Gefäß mit auf pH 4 angesäuertem deionisiertem<br />

Wasser gehängt. Die Auslaugflüssigkeit wird nach 0,5, 1, 2, 4, 8, 16 und 32<br />

Tagen durch frisches, ebenfalls auf pH 4 angesäuertes Wasser, ersetzt. Die letzte<br />

Fraktion der Auslaugflüssigkeit wird nach 64 Tagen aufgefangen. Die acht Eluate<br />

werden abfiltriert, gegebenenfalls angesäuert und getrennt analysiert.<br />

9.3.2 Auswahl des Elutionsverfahrens am Beispiel Zement<br />

Ziel der Elutionsverfahren ist, aufgrund der Analysenergebnisse Vorhersagen über<br />

das Verhalten von schadstoffbelasteten Produkten in der Umwelt abzuleiten. So<br />

dürfen auch im Beispiel der Mitverbrennung durch die Verwendung der Mitverbrennungsrückstände<br />

und -produkte keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt,<br />

insbesondere Wasser und Boden erfolgen. Um dies zu gewährleisten, muss die Löslichkeit<br />

und somit die Freisetzbarkeit der Schadstoffe aus den Produkten an<br />

realistischen Probekörpern unter umweltnahen Bedingungen durchgeführt werden.<br />

Als Bezugsgröße zur Bewertung der Elutionsversuchsergebnisse werden häufig die<br />

Grenzwerte der „Trinkwasserverordnung – TrinkwV“ herangezogen (vgl. Tabelle 9-2).<br />

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