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Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Kapitel 3<br />

Sekundäre Brennstoffe<br />

_________________________________________________________________________________<br />

03 01 05: „Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit<br />

Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen.“ Häufig wird auch eine Abgrenzung<br />

über die Herkunft definiert. Dies erfolgt aus der Vermutung, dass eine bestimmte<br />

Herkunft auch ein bestimmtes Schadstoffpotenzial impliziert. Je nach Herkunft<br />

können die Biobrennstoffe in die Gruppe der „reinen“ oder der „homogenen“<br />

aufbereiteten Abfälle eingeteilt werden.<br />

DSD-Sortierreste<br />

Bei den über das Duale System Deutschland (DSD) erfassten Kunststoffe ist<br />

zwischen sortenreinen und gemischten Kunststoffen zu unterscheiden. In der<br />

Verpackungsverordnung werden Vorgaben für die Verwertungsquoten der einzelnen<br />

Fraktionen gemacht. Danach sind 36 % stofflich zu verwerten, der Rest kann somit<br />

einer energetischen Verwertung zugeführt werden.<br />

Sonstige Kunststoffe am Beispiel Polystyrol<br />

Als Spezialfall aus dem Kunststoffbereich sei an dieser Stelle nur Polystyrol genannt.<br />

Geschäumtes Polystyrol wird aufgrund seiner besonderen werkstofflichen Eigenschaften<br />

in der Ziegelindustrie als Porosierungsmittel eingesetzt. Eine nähere<br />

Beschreibung erfolgt in Kapitel 5.3.3.<br />

Shredderleichtfraktion (SLF)<br />

In der neuen Fassung des europäischen Abfallartenkataloges werden<br />

Shredderleichtfraktionen abhängig vom Schadstoffgehalt mitunter als gefährlich<br />

eingestuft (zum Beispiel EAK Nr. „19 10 03: Shredderleichtfraktionen und Staub, die<br />

gefährliche Stoffe enthalten“; „19 10 04 Shredderleichtfraktionen und Staub mit<br />

Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen“). In den Niederlanden ist eine<br />

Verwendung zur Mitverbrennung aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen<br />

untersagt. Mit einem erhöhten Aufkommen ist nicht zuletzt wegen der Altautoverordnung<br />

zu rechnen.<br />

Öle, Fette<br />

Öle und Fette werden zum einen nach der Art und Herkunft (Speisereste,<br />

Schmiermittel, Abwasserbehandlung, getrennte Sammlung, etc.) und zum anderen<br />

nach dem Schadstoffgehalt unterschieden. Das Beurteilungskriterium zur Schädlich-<br />

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