Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 2<br />
Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />
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Abfallverbrennungsanlagen. Vereinfacht ausgedrückt werden bei der<br />
„Mischungsregel“ gewichtete Mittelwerte der anlagenspezifischen Emissionsgrenzwerte<br />
und der entweder durch einen im Anhang der Verbrennungsrichtlinie festgelegten<br />
Grenzwert oder in Ermangelung solcher Werte durch die in den einzelstaatlichen<br />
Rechts- und Verwaltungsvorschriften für solche Anlagen bei der Verbrennung der<br />
üblicherweise zugelassenen Brennstoffe festgelegten Grenzwerte, gebildet. Hierzu<br />
werden die durch die jeweils eingesetzten Brennstoffmengen – Regelbrennstoff und<br />
Abfall – hervorgerufenen Emissionen zugrunde gelegt.<br />
Die in der Verbrennungsrichtlinie festgelegten Grenzwerte werden in Kapitel 2.6 zusammen<br />
mit den Grenzwerten für thermische Anlagen in den in dieser Arbeit betrachteten<br />
Ländern dargestellt.<br />
IPPC-Richtlinie<br />
Im Rahmen der Richtlinie über die „Integrierte Vermeidung und Verminderung der<br />
Umweltverschmutzung – IVU“ bzw. „Integrated Pollution Prevention and Control –<br />
IPPC“ sind entsprechend den besten verfügbaren Techniken Emissionsgrenzwerte<br />
festzulegen. Diese Techniken werden in den sogenannten „BREF-Dokumenten“<br />
(Best Available Technique Reference Documents) branchenbezogen konkretisiert.<br />
Zur Koordination wurde in Sevilla das „European Integrated Pollution Prevention and<br />
Control Bureau – EIPPCB“ eingerichtet. Die Erstellung der „BREF-Dokumente“ ist<br />
bisher noch nicht abgeschlossen, die ersten Dokumente liegen jedoch schon vor. Im<br />
Rahmen der Mitverbrennung in Industrieanlagen wären dies zum Beispiel die „BREF-<br />
Dokumente“ für die Zement- und Kalkindustrie, die Papier- und Zellstoffindustrie oder<br />
die Produktion von Eisen und Stahl. Eine regelmäßige Aktualisierung dieser<br />
Dokumente ist vorgesehen.<br />
Hintergrund für die Erstellung der Dokumente ist Artikel 16 Abs. 2 der „Richtlinie<br />
96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“,<br />
der die EU-Kommission verpflichtet, einen „Informationsaustausch zwischen<br />
den Mitgliedstaaten und der betroffenen Industrie über die besten verfügbaren Techniken,<br />
die damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen und die Entwicklungen auf<br />
diesem Gebiet" durchzuführen. Ziel dieser Richtlinie ist, ein einheitlich hohes technisches<br />
Niveau in der Europäischen Gemeinschaft festzusetzen.<br />
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