Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 3<br />
Sekundäre Brennstoffe<br />
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Die repräsentative Probennahme eines Abfallgemisches stellt somit ein großes<br />
Problem hinsichtlich der Durchführbarkeit dar. Hierzu muss die Probenmenge<br />
hinreichend – auf Labormaßstab – reduziert werden. Dies ist jedoch bei einem solch<br />
inhomogen Gemisch in Bezug auf Zusammensetzung, Form, Größe etc. ein nichttriviales<br />
Problem und führt bei Abfallanalysen durchaus zu Schwankungsbreiten von<br />
mehreren Größenordnungen. Folglich muss selbst eine Nutzung der Analyseergebnisse<br />
als Anhaltswerte kritisch hinterfragt werden. Es wurden bereits Versuche unternomment,<br />
die Analysen in halbtechnischem Maßstab durchzuführen, was durch eine<br />
größere Probenmenge und eine weniger aufwändige Probenaufbereitung zu<br />
realistischeren Ergebnissen führt. Jedoch wird auch hierbei zu Grunde gelegt, dass<br />
es sich um Gemische mit „zeitlich konstanter“ Zusammensetzung handelt. Aus dieser<br />
Problematik ergibt sich sogleich eine Anforderung an einen Ersatzbrennstoff bezüglich<br />
seiner Zusammensetzung: Er muss so homogen sein, dass eine wiederholbare,<br />
repräsentative Probennahme möglich ist, um repräsentative Analyseergebnisse zu<br />
gewährleisten. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die österreichische<br />
Verpackungsverordnung hingewiesen, wonach bei der Verbrennung eine definierte<br />
Qualität aller Einsatzstoffe gefordert wird.<br />
Einige Abfälle und deren Zusammensetzungen sind bereits in der Abfallanalysendatenbank<br />
„Abanda“ des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen zusammengefasst.<br />
Ziel dieser Datenbank ist unter anderem eine umfassende Datensammlung<br />
mit repräsentativen Analysewerten und Streubreiten für verschiedene Abfallschlüssel<br />
aufzubauen. Die Probennahme und die Analyse erfolgt hierin nach den Empfehlungen<br />
der TA Siedlungsabfall. Weiterhin werden die Analysen auf spezielle<br />
Problem- und Fragestellungen, wie zum Beispiel der Verwertung als Ersatzbrennstoff,<br />
abgestimmt und den individuellen Anforderungen des öffentlich-rechtlichen<br />
Entsorgungsträgers oder Anlagenbetreibers angepasst.<br />
Zunächst sollte jedoch der Begriff der Homogenität geklärt werden. Dieser wird zum<br />
Beispiel in Anhang 4, Abs. 1.1 (Homogenität/Heterogenität) der Verordnung über die<br />
umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen („Abfallablagerungsverordnung<br />
– AbfAblV“) definiert: „Homogen sind in der Regel Abfälle, deren Homogenität<br />
durch Sichtkontrolle prüfbar ist, beispielsweise Stäube, Reaktionsprodukte aus<br />
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