Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
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Kapitel 2<br />
Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />
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Mechanisch-biologische Anlagen<br />
Zu Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von mechanisch-biologischen Anlagen<br />
liefern das Österreichische Abfallwirtschaftsgesetz und dessen Durchführungsverordnungen<br />
– das „UVP-Gesetz“ (BGBl. Nr. 697/1993 i.d.g.F.) und die „Verordnung des<br />
Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen – Deponieverordnung“<br />
(BGBl. Nr. 164/1996) – die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen. Die rechtliche<br />
Situation ist standortabhängig, dass heißt, es gibt unterschiedliche Rechtsvorschriften<br />
für Anlagen, welche auf Deponien errichtet werden sollen und für andere<br />
Standorte. Eine Definition der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage<br />
erfolgt in Paragraph 2 Ziffer 26 der Deponieverordnung. Hierin werden ebenso Anforderungen<br />
an den MBA-Output definiert (Paragraph 5). Eine wichtige Einschränkung<br />
bezüglich der Verwendung von MBA-Output stellt die Heizwert-Regelung dar.<br />
Danach darf MBA-Output ab 2004 nur noch abgelagert werden, wenn der obere<br />
Heizwert niedriger als 6.000 kJ/kg ist (Paragraph 5 Abs. 7f).<br />
Emissionsgrenzwerte für mechanisch-biologische Anlagen sind bisher keine erlassen<br />
worden, obgleich das Abfallwirtschaftsgesetz die Ermächtigungsgrundlage dazu<br />
bietet. Aus diesem Grunde wird im Genehmigungsfall auf die deutsche TA Luft<br />
zurückgegriffen.<br />
Ersatzbrennstoffe<br />
Qualitätsanforderungen an MBA-Outputströme werden bisher noch durch die<br />
ÖNORM S 2202 „Gütekriterien für Müllkompost“ von 1984 und die ÖNORM S 2024<br />
„Anwendungsrichtlinien für Müllkompost“ geregelt. Hier werden maximal zulässige<br />
Schadstoffkonzentrationen für verschiedene Anwendungen des „Müllkompostes“<br />
definiert. Zur Zeit ist ein Entwurf einer TA MBA in Arbeit.<br />
2.5.2 Mitverbrennung von Abfällen<br />
In der „Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die<br />
Verbrennung von gefährlichen Abfällen“, (VerbrennungsVO, BGBl. II Nr. 22/1999)<br />
und der „Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über<br />
die Verbrennung gefährlicher Abfälle in gewerblichen Betriebsanlagen“ (Celex Nr.<br />
394 L 0067) erfolgen verschiedene Definitionen der Abfallmitverbrennung und der<br />
Anlagen zur Abfallmitverbrennung.<br />
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