Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitel 2<br />
Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Durch dieses Gesetz soll eine möglichst schnelle Anpassung der Deponien an den<br />
Stand der Technik erfolgen. Weiters soll einer Wettbewerbsverzerrung zwischen<br />
unterschiedlich ausgestatteten Deponien und somit einem Mülltourismus zu<br />
„Billigdeponien“, wie er zur Zeit in Deutschland erfolgt, entgegen gewirkt werden.<br />
Immissionsschutzgesetz<br />
Durch in Kraft treten des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch<br />
Luftschadstoffe („Immissionsschutzgesetz-Luft – IG-L“) und deren Durchführungsverordnungen<br />
im Jahre 1997 mit dem die Gewerbeordnung von 1994, das „Luftreinhaltegesetz<br />
für Kesselanlagen“, das „Berggesetz“ aus dem Jahre 1975, das „Abfallwirtschaftsgesetz“<br />
und das „Ozongesetz“ geändert wurden, wurden unter anderem<br />
neue Immissionsgrenzwerte festgelegt. Im folgenden Kapitel sind diese im<br />
europäischen Vergleich dargestellt.<br />
Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen – LRG-K<br />
Im Bundesgesetz vom 23.6.1988 zur Begrenzung der von Dampfkesselanlagen ausgehenden<br />
Luftverunreinigungen („Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen – LRG-K“)<br />
werden die Emissionsgrenzwerte für Dampfkesselanlagen sowie die Genehmigungsvoraussetzungen<br />
festgelegt. Es ist mit dem deutschen „BImSchG“ zu vergleichen.<br />
Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke und sonstige Großfeuerungsanlagen<br />
Im Falle der Kraftwerke ist die Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV, BGBl. II Nr.<br />
331/1997) die maßgebliche Rechtsvorschrift zur Emissionsbegrenzung.<br />
Luftverunreinigende Stoffe aus Anlagen zur Zementerzeugung<br />
Die wesentliche Rechtsvorschrift zur Emissionsbegrenzung von Zementwerken stellt<br />
die „Verordnung des BMwA über die Begrenzung von Emissionen von luftverunreinigenden<br />
Stoffen aus Anlagen zur Zementerzeugung (BGBl. Nr. 63/1993)“ dar.<br />
Emissionsgrenzwerte für Anlagen zur Stahlerzeugung<br />
Die Emissionsbegrenzungen für Anlagen zur Stahlerzeugung werden durch die<br />
„Verordnung des BMwA über die Begrenzung der Emissionen von luftverunreinigenden<br />
Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl (BGBl. II Nr. 160/1997)“<br />
geregelt.<br />
- 2-26 -