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Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Kapitel 2<br />

Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Durch dieses Gesetz soll eine möglichst schnelle Anpassung der Deponien an den<br />

Stand der Technik erfolgen. Weiters soll einer Wettbewerbsverzerrung zwischen<br />

unterschiedlich ausgestatteten Deponien und somit einem Mülltourismus zu<br />

„Billigdeponien“, wie er zur Zeit in Deutschland erfolgt, entgegen gewirkt werden.<br />

Immissionsschutzgesetz<br />

Durch in Kraft treten des Bundesgesetzes zum Schutz vor Immissionen durch<br />

Luftschadstoffe („Immissionsschutzgesetz-Luft – IG-L“) und deren Durchführungsverordnungen<br />

im Jahre 1997 mit dem die Gewerbeordnung von 1994, das „Luftreinhaltegesetz<br />

für Kesselanlagen“, das „Berggesetz“ aus dem Jahre 1975, das „Abfallwirtschaftsgesetz“<br />

und das „Ozongesetz“ geändert wurden, wurden unter anderem<br />

neue Immissionsgrenzwerte festgelegt. Im folgenden Kapitel sind diese im<br />

europäischen Vergleich dargestellt.<br />

Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen – LRG-K<br />

Im Bundesgesetz vom 23.6.1988 zur Begrenzung der von Dampfkesselanlagen ausgehenden<br />

Luftverunreinigungen („Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen – LRG-K“)<br />

werden die Emissionsgrenzwerte für Dampfkesselanlagen sowie die Genehmigungsvoraussetzungen<br />

festgelegt. Es ist mit dem deutschen „BImSchG“ zu vergleichen.<br />

Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke und sonstige Großfeuerungsanlagen<br />

Im Falle der Kraftwerke ist die Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV, BGBl. II Nr.<br />

331/1997) die maßgebliche Rechtsvorschrift zur Emissionsbegrenzung.<br />

Luftverunreinigende Stoffe aus Anlagen zur Zementerzeugung<br />

Die wesentliche Rechtsvorschrift zur Emissionsbegrenzung von Zementwerken stellt<br />

die „Verordnung des BMwA über die Begrenzung von Emissionen von luftverunreinigenden<br />

Stoffen aus Anlagen zur Zementerzeugung (BGBl. Nr. 63/1993)“ dar.<br />

Emissionsgrenzwerte für Anlagen zur Stahlerzeugung<br />

Die Emissionsbegrenzungen für Anlagen zur Stahlerzeugung werden durch die<br />

„Verordnung des BMwA über die Begrenzung der Emissionen von luftverunreinigenden<br />

Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl (BGBl. II Nr. 160/1997)“<br />

geregelt.<br />

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