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Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Kapitel 1<br />

Einleitung<br />

_________________________________________________________________________________<br />

stoffen wird in der Regel nur in Betracht gezogen, wenn dieser in ausreichender<br />

Menge dauerhaft in einer konstanten Qualität angeliefert werden kann.<br />

Trotz aller Euphorie über die Möglichkeit der Mitverbrennung darf das eigentliche Ziel<br />

der Abfallentsorgung nicht vergessen werden: Aus dem Vorsorgegrundsatz heraus<br />

sollten Schadstoffe in Senken konzentriert und aus Umweltmedien ferngehalten<br />

werden. Bisher stellen Deponien und Abfallverbrennungsanlagen die „letzten<br />

Senken“ zur Schadstoffkonzentration dar. Da es sich bei Schwermetallen um<br />

Belastungen handelt, die nicht durch den Verbrennungsprozess zerstört werden,<br />

werden durch die Mitverbrennung diese Schadstoffe wieder in den Produktkreislauf<br />

zurückgeführt. Inwieweit sich dies negativ auf die Produkte und die Umwelt auswirkt,<br />

gilt es zu bewerten.<br />

- 1-5 -<br />

Tabelle 1-1: Für und Wider der Mitverbrennung von Abfällen<br />

Kategorie Grund Für Wider<br />

Abfallwirtschaft Entsorgungssicherheit x<br />

Abfallwirtschaft Planungssicherheit x<br />

Anlagenbetrieb Folgekosten wg. aufwendigerer Anlagetechnik x<br />

Anlagenbetrieb Konstante Brennstoffeigenschaften (x) (x)<br />

Anlagenbetrieb Versorgungsauftrag, Kraftwerke (x)<br />

Ökologie Einsparung Primärenergieträger x<br />

Ökologie Emissionen x<br />

Ökologie Kyoto Protokoll, CO2-Ziel x<br />

Ökologie Letzte Schadstoffsenke x<br />

Ökonomie Preisvorteil x<br />

Auch kommende Änderungen im rechtlichen Regelwerk, wie zum Beispiel das<br />

Ablagerungsverbot für unbehandelte Abfälle, haben Auswirkungen auf die Mitverbrennung.<br />

Da hierdurch ein direkter Entsorgungszweig wegfällt, müssen Alternativen<br />

wie mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen oder thermische Behandlungs-<br />

oder Verwertungsanlagen geschaffen werden. Nach der deutschen Ablagerungsverordnung<br />

dürfen mechanisch-biologisch behandelte Abfälle allerdings nur<br />

abgelagert werden, „wenn im Rahmen der mechanisch-biologischen Behandlung

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