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Rheinisch – Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Kapitel 2<br />

Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />

_________________________________________________________________________________<br />

nierung. Im Jahre 1989 wurde dies auch in Artikel 10 des „Wet milieubeheer“ festgeschrieben.<br />

Entsorgung – Verwertung<br />

Bezüglich der Abgrenzung zwischen Entsorung und Verwertung existiert ein klares<br />

Ja-/Nein-Bewertungsschema. Nur Abfälle, deren Heizwert bei einem Chlorgehalt von<br />

unter 1 % über 11,5 MJ/kg oder bei einem Chlorgehalt von größer als 1 % über<br />

15 MJ/kg liegen, können Abfälle zur Verwertung sein.<br />

Eine Anpassung an die Deponierungsrichtlinie 1999/31/EG der Europäischen Union<br />

erfolgte im Juli 2001 mit dem Änderungsbeschluss „Wijzigingsbesluit Inrichtingen- en<br />

vergunningenbesluit milieubeheer, enz. (storten van afvalstoffen)“.<br />

2.4.2 Mitverbrennung von Abfällen<br />

Die Mitverbrennung von Abfällen und die dabei freigesetzten Emissionen von<br />

Verbrennungsanlagen werden auch in den Niederlanden in verschiedenen<br />

Vorschriften geregelt. So werden die Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen im<br />

„Besluit Luchtemissies afvalverbranding (BLa)” geregelt, Emissionen industrieller<br />

Verbrennungsanlagen hingegen im „Besluit emissie eisen stookinstallaties (Bees)”.<br />

Großfeuerungsanlagen, in denen weniger als 10 % der Brennstoffmenge durch<br />

Abfälle zugeführt wird, werden nach dem „Bees” beurteilt, alle anderen nach dem<br />

„BLa”. Ein Vergleich dieser Grenzwerte mit denen der anderen im Betrachtungsraum<br />

liegenden Länder erfolgt in Abschnitt 2.6.<br />

Eine intensivierte Mitverbrennung ist auch durch das „Energy from Waste and<br />

Biomass – EWAB”-Programm motiviert. Durch den verstärkten Einsatz von Biomasse<br />

und Abfall sollen bis zum Jahre 2020 120 PJ Energie aus fossilen Energieträgern<br />

eingespart werden. Dieser Schritt liefert einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des<br />

CO2-Zieles. Der Anteil des Abfalles bei der Energiegewinnung soll hierdurch von<br />

23 PJ im Jahre 1998 auf 45 PJ/a und der Anteil der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken<br />

von 3 PJ/a (2000) auf 30 PJ im Jahre 2020 gesteigert werden. Die maximal<br />

verfügbare Energie aus Abfall beläuft sich zur Zeit auf rund 185 PJ po Jahr.<br />

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