Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
Rheinisch â Westfälische Technische Hochschule Aachen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitel 2<br />
Rechtliche Grundlagen der Mitverbrennung in Europa<br />
_________________________________________________________________________________<br />
nierung. Im Jahre 1989 wurde dies auch in Artikel 10 des „Wet milieubeheer“ festgeschrieben.<br />
Entsorgung – Verwertung<br />
Bezüglich der Abgrenzung zwischen Entsorung und Verwertung existiert ein klares<br />
Ja-/Nein-Bewertungsschema. Nur Abfälle, deren Heizwert bei einem Chlorgehalt von<br />
unter 1 % über 11,5 MJ/kg oder bei einem Chlorgehalt von größer als 1 % über<br />
15 MJ/kg liegen, können Abfälle zur Verwertung sein.<br />
Eine Anpassung an die Deponierungsrichtlinie 1999/31/EG der Europäischen Union<br />
erfolgte im Juli 2001 mit dem Änderungsbeschluss „Wijzigingsbesluit Inrichtingen- en<br />
vergunningenbesluit milieubeheer, enz. (storten van afvalstoffen)“.<br />
2.4.2 Mitverbrennung von Abfällen<br />
Die Mitverbrennung von Abfällen und die dabei freigesetzten Emissionen von<br />
Verbrennungsanlagen werden auch in den Niederlanden in verschiedenen<br />
Vorschriften geregelt. So werden die Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen im<br />
„Besluit Luchtemissies afvalverbranding (BLa)” geregelt, Emissionen industrieller<br />
Verbrennungsanlagen hingegen im „Besluit emissie eisen stookinstallaties (Bees)”.<br />
Großfeuerungsanlagen, in denen weniger als 10 % der Brennstoffmenge durch<br />
Abfälle zugeführt wird, werden nach dem „Bees” beurteilt, alle anderen nach dem<br />
„BLa”. Ein Vergleich dieser Grenzwerte mit denen der anderen im Betrachtungsraum<br />
liegenden Länder erfolgt in Abschnitt 2.6.<br />
Eine intensivierte Mitverbrennung ist auch durch das „Energy from Waste and<br />
Biomass – EWAB”-Programm motiviert. Durch den verstärkten Einsatz von Biomasse<br />
und Abfall sollen bis zum Jahre 2020 120 PJ Energie aus fossilen Energieträgern<br />
eingespart werden. Dieser Schritt liefert einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des<br />
CO2-Zieles. Der Anteil des Abfalles bei der Energiegewinnung soll hierdurch von<br />
23 PJ im Jahre 1998 auf 45 PJ/a und der Anteil der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken<br />
von 3 PJ/a (2000) auf 30 PJ im Jahre 2020 gesteigert werden. Die maximal<br />
verfügbare Energie aus Abfall beläuft sich zur Zeit auf rund 185 PJ po Jahr.<br />
- 2-21 -