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Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in ...

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Methoden <strong>zur</strong> Vogelabwehr Seite 28<br />

Geme<strong>in</strong>de nach unten angepasst werden. E<strong>in</strong> Ziel des vorliegenden <strong>Gutachten</strong>s ist es, diese<br />

vorläufigen Richtwerte zu aktualisieren und zu präzisieren.<br />

Die zuständigen Behörden können die Genehmigung zum Betrieb <strong>von</strong> Schussapparaten<br />

zwar <strong>von</strong> <strong>der</strong> genauen E<strong>in</strong>haltung dieser M<strong>in</strong>destabstände abhängig machen, Maß <strong>der</strong> D<strong>in</strong>ge<br />

ist aber eigentlich <strong>der</strong> <strong>von</strong> dem jeweiligen Vogelabwehrgerät verursachte Lärm. Auch <strong>der</strong><br />

Betriebszeitraum für Vogelabwehrgeräte wird <strong>von</strong> den zuständigen Behörden festgelegt. Er<br />

sollte sich maximal vom Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Traubenreife bis zum Ende <strong>der</strong> Hauptlese erstrecken.<br />

Neben <strong>der</strong> Genehmigung s<strong>in</strong>d die betreffenden Behörden auch für die Überwachung des<br />

ordnungsgemäßen Betriebes akustischer <strong>Abwehr</strong>geräte sowie für die Verfolgung und<br />

Ahndung <strong>von</strong> Ordnungswidrigkeiten zuständig. Der nicht genehmigte Betrieb e<strong>in</strong>es<br />

Schussapparates o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er akustischer E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Vogelabwehr ist z. B. e<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong>artigen Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 5.000,- € (<strong>in</strong> Worten:<br />

fünftausend Euro) geahndet werden. Gleiches gilt auch für den Betrieb e<strong>in</strong>es<br />

Schussapparates während <strong>der</strong> Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr).<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf Schreckschusswaffen und pyrotechnische Munition gelten unverän<strong>der</strong>t die<br />

gleichen Bestimmungen des Waffengesetzes. Pyrotechnische Munition (Starenschreck-<br />

Munition) kann nur die Person kaufen, welche e<strong>in</strong>en Munitionserwerbssche<strong>in</strong> besitzt. Der<br />

Munitionserwerbssche<strong>in</strong> wird wie<strong>der</strong>um nur an Personen ausgestellt, die Sachkunde im<br />

Umgang mit Schreckschusswaffen nachweisen können. Der Sammelkauf <strong>von</strong><br />

Schreckschussmunition z.B. durch W<strong>in</strong>zervere<strong>in</strong>e ist jedoch geduldete Praxis. Die Munition<br />

darf dann aber nur an Personen mit entsprechen<strong>der</strong> Sachkunde abgegeben werden. Nach<br />

e<strong>in</strong>em Schreiben des rhe<strong>in</strong>land-pfälzischen Innenm<strong>in</strong>isteriums vom 26.05.1988 kann bei<br />

W<strong>in</strong>zern mit e<strong>in</strong>schlägiger Erfahrung Sachkunde als nachgewiesen gelten.<br />

Im weiteren S<strong>in</strong>ne können bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>von</strong> Schallimmissionen auch Vorschriften<br />

und Grundlagen des Verbandes Deutscher Ingenieure (VDI) herangezogen werden<br />

beispielsweise 3745 Bl. 1 „Beurteilung <strong>von</strong> Schießgeräuschimmissionen“ (v. Mai 1993). Nach<br />

gutachterlichem Ermessen <strong>der</strong> DEKRA Umwelt GmbH (<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> Gerichtssache 307 Js<br />

23640/95 5 Cs 1997) s<strong>in</strong>d diese geeignet, da es sich bei Schallimmissionen <strong>von</strong><br />

Knallschussgeräten und Schreckschusswaffen im we<strong>in</strong>- und obstbaulichen E<strong>in</strong>satz um<br />

Schießgeräusche handelt, die auf den Menschen wirken (VDI 3745). Außerdem sollte das<br />

Ruhebedürfnis <strong>von</strong> Anwohnern an Sonn- und Feiertagen gemäß VDI-Richtl<strong>in</strong>ie 2058<br />

Richtl<strong>in</strong>ie beachtet werden (Anmerkung <strong>der</strong> Verfasser: Diese Richtl<strong>in</strong>ie wurde<br />

zwischenzeitlich aufgehoben bzw. novelliert).

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