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Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in ...

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Handlungsempfehlungen Seite 91<br />

Bewuchs über 15 cm kann Krähen nach Angaben <strong>der</strong> LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ<br />

BADEN- WÜRTTEMBERG (2001) vom (seitlichen) E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> die Fläche abhalten (s.u.).<br />

Weitere auch allgeme<strong>in</strong>gültige Angaben nach BOLLMANN (1998) verweisen auf e<strong>in</strong>e<br />

Korrelation zwischen dem Umfang alternativer Nahrungsplätze und ger<strong>in</strong>geren<br />

Schadenshöhen an landwirtschaftlichen Kulturen (BOLLMANN 1998). Auch die<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2001) weist darauf h<strong>in</strong>: In <strong>der</strong><br />

Nähe auflaufenden Getreides sollte ke<strong>in</strong> Mist ausgebracht werden (starke Lockwirkung!).<br />

Feldgehölze und Hecken an Fel<strong>der</strong>n dienen zudem den Prädatoren <strong>von</strong> Rabenvögeln<br />

(z.B. Habicht Accipiter gentilis) als Deckung, so dass sich die Aufenthaltszeit <strong>der</strong> Corviden <strong>in</strong><br />

den Ackerflächen verr<strong>in</strong>gern kann.<br />

Die Art <strong>der</strong> durchzuführenden Schutzmaßnahmen ist unter Berücksichtigung örtlicher<br />

Faktoren abzuwägen. In E<strong>in</strong>zelfällen können sich die vorbeugenden Maßnahmen<br />

zuwi<strong>der</strong>laufen. So ist zu erwähnen, dass zwar beispielsweise ausgebrachter Mist Schadarten<br />

(hier: Saat- und Rabenkrähen) anlockt, gegebenenfalls jedoch e<strong>in</strong>e geeignete<br />

Ablenkfütterung darstellen kann.<br />

Abschüsse territorialer Tiere (Brutpaare <strong>von</strong> Rabenkrähen, Elstern) sowie die Zerstörung<br />

<strong>der</strong> Gelege sollten unterbleiben, da die umfangreichen Schäden nicht durch die ansässigen<br />

Tiere, son<strong>der</strong>n <strong>von</strong> vagabundierenden Junggesellenschwärmen (<strong>zur</strong> Brutzeit) o<strong>der</strong> rastenden<br />

Zuggesellschaften angerichtet werden (TOMPA 1976). Außerdem werden „leergeschossene“<br />

Reviere umgehend <strong>von</strong> diesen Arten wie<strong>der</strong>besiedelt (Populationsdruck aus an<strong>der</strong>en<br />

Gebieten).<br />

8.2 <strong>Abwehr</strong>maßnahmen<br />

Der E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> unselektiven und letal wirkenden <strong>Abwehr</strong>methoden wird grundsätzlich<br />

abgelehnt. Im E<strong>in</strong>zelfall hat e<strong>in</strong>e gezielte Bejagung <strong>von</strong> R<strong>in</strong>geltauben und Rabenvögeln<br />

(Elster, Rabenkrähe) <strong>zur</strong> <strong>Abwehr</strong> <strong>von</strong> Schäden nur nach Abwägung mit an<strong>der</strong>en geeigneten<br />

und verhältnismäßigen Mitteln zu erfolgen (§ 26 Bundesjagdgesetz, vgl. Kap. 4.1.3).<br />

Vergrämungsabschüsse s<strong>in</strong>d wenig wirksam.<br />

8.2.1 We<strong>in</strong>- und Obstanbau<br />

Da <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Flächen des We<strong>in</strong>- und Obstbaus <strong>von</strong> <strong>Vögeln</strong> (Staren) bedroht se<strong>in</strong><br />

können und mitunter e<strong>in</strong>zelbetrieblich erhebliche Schäden zu verzeichnen s<strong>in</strong>d, verweisen<br />

die meisten Angaben zu <strong>Abwehr</strong>techniken speziell auf diesen Bereich. Dies gilt für das

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