Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in ...
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Handlungsempfehlungen Seite 91<br />
Bewuchs über 15 cm kann Krähen nach Angaben <strong>der</strong> LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ<br />
BADEN- WÜRTTEMBERG (2001) vom (seitlichen) E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> die Fläche abhalten (s.u.).<br />
Weitere auch allgeme<strong>in</strong>gültige Angaben nach BOLLMANN (1998) verweisen auf e<strong>in</strong>e<br />
Korrelation zwischen dem Umfang alternativer Nahrungsplätze und ger<strong>in</strong>geren<br />
Schadenshöhen an landwirtschaftlichen Kulturen (BOLLMANN 1998). Auch die<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2001) weist darauf h<strong>in</strong>: In <strong>der</strong><br />
Nähe auflaufenden Getreides sollte ke<strong>in</strong> Mist ausgebracht werden (starke Lockwirkung!).<br />
Feldgehölze und Hecken an Fel<strong>der</strong>n dienen zudem den Prädatoren <strong>von</strong> Rabenvögeln<br />
(z.B. Habicht Accipiter gentilis) als Deckung, so dass sich die Aufenthaltszeit <strong>der</strong> Corviden <strong>in</strong><br />
den Ackerflächen verr<strong>in</strong>gern kann.<br />
Die Art <strong>der</strong> durchzuführenden Schutzmaßnahmen ist unter Berücksichtigung örtlicher<br />
Faktoren abzuwägen. In E<strong>in</strong>zelfällen können sich die vorbeugenden Maßnahmen<br />
zuwi<strong>der</strong>laufen. So ist zu erwähnen, dass zwar beispielsweise ausgebrachter Mist Schadarten<br />
(hier: Saat- und Rabenkrähen) anlockt, gegebenenfalls jedoch e<strong>in</strong>e geeignete<br />
Ablenkfütterung darstellen kann.<br />
Abschüsse territorialer Tiere (Brutpaare <strong>von</strong> Rabenkrähen, Elstern) sowie die Zerstörung<br />
<strong>der</strong> Gelege sollten unterbleiben, da die umfangreichen Schäden nicht durch die ansässigen<br />
Tiere, son<strong>der</strong>n <strong>von</strong> vagabundierenden Junggesellenschwärmen (<strong>zur</strong> Brutzeit) o<strong>der</strong> rastenden<br />
Zuggesellschaften angerichtet werden (TOMPA 1976). Außerdem werden „leergeschossene“<br />
Reviere umgehend <strong>von</strong> diesen Arten wie<strong>der</strong>besiedelt (Populationsdruck aus an<strong>der</strong>en<br />
Gebieten).<br />
8.2 <strong>Abwehr</strong>maßnahmen<br />
Der E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> unselektiven und letal wirkenden <strong>Abwehr</strong>methoden wird grundsätzlich<br />
abgelehnt. Im E<strong>in</strong>zelfall hat e<strong>in</strong>e gezielte Bejagung <strong>von</strong> R<strong>in</strong>geltauben und Rabenvögeln<br />
(Elster, Rabenkrähe) <strong>zur</strong> <strong>Abwehr</strong> <strong>von</strong> Schäden nur nach Abwägung mit an<strong>der</strong>en geeigneten<br />
und verhältnismäßigen Mitteln zu erfolgen (§ 26 Bundesjagdgesetz, vgl. Kap. 4.1.3).<br />
Vergrämungsabschüsse s<strong>in</strong>d wenig wirksam.<br />
8.2.1 We<strong>in</strong>- und Obstanbau<br />
Da <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Flächen des We<strong>in</strong>- und Obstbaus <strong>von</strong> <strong>Vögeln</strong> (Staren) bedroht se<strong>in</strong><br />
können und mitunter e<strong>in</strong>zelbetrieblich erhebliche Schäden zu verzeichnen s<strong>in</strong>d, verweisen<br />
die meisten Angaben zu <strong>Abwehr</strong>techniken speziell auf diesen Bereich. Dies gilt für das