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Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in ...

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Methoden <strong>zur</strong> Vogelabwehr Seite 45<br />

anwesend waren. Höhere Fangquoten wurden dann erreicht, wenn e<strong>in</strong>zelne Stare <strong>in</strong> den<br />

Kastenfallen verblieben. Diese mussten zudem mit ausreichend Nahrung und Futter<br />

versehen werden (vgl. Tab. 14). Neben Staren werden weitere „non-target“-Arten (Beifang)<br />

gefangen, die bei den Kontrollen <strong>der</strong> Fallen befreit werden müssen (JOHNSON & GLAHN<br />

1992). Gefangenen Stare werden getötet.<br />

Tab. 14: Methodenbewertung, Abfangen <strong>der</strong> Schadvögel mit Kö<strong>der</strong>n.<br />

Methoden Anmerkungen <strong>zur</strong> Bewertung Referenz<br />

Kö<strong>der</strong>-Fallen<br />

(decoy-traps)<br />

Häufig nur da e<strong>in</strong>zusetzen, wo permanent Stare<br />

anwesend s<strong>in</strong>d. Immer e<strong>in</strong>zelne Tiere (decoy-birds) im<br />

Käfig lassen (gut mit Wasser versorgen) und „nontarget“<br />

Arten sofort befreien. Aus tier- und<br />

artenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.<br />

JOHNSON & GLAHN (1992)<br />

Tabelle 15 verweist auf drei Referenzen, die Aussagen über die Wirksamkeit des direkten<br />

Abschusses <strong>von</strong> Schadvögeln treffen. TOMPA (1996) gibt für den gezielten Abschuss<br />

e<strong>in</strong>zelner Rabenkrähen e<strong>in</strong>e Wirksamkeit <strong>von</strong> „e<strong>in</strong>iger Zeit“ an. JOHNSON & GLAHN (1992)<br />

verweisen bezüglich dieser Methode darauf, dass es zu Vertreibungen führt, jedoch kaum<br />

auf die Dezimierung <strong>der</strong> Bestände wirkt. Es wird vorgeschlagen, Abschüsse nur additiv zu<br />

an<strong>der</strong>en Vergrämungsverfahren auszuführen (JOHNSON & GLAHN 1992). Das LANDESAMT FÜR<br />

UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) h<strong>in</strong>gegen verweist darauf, dass <strong>der</strong> Abschuss<br />

(hier: <strong>von</strong> Saatkrähen) <strong>zur</strong> Abwendung „erheblicher landwirtschaftlicher Schäden“ genutzt<br />

werden kann (vgl. Tab. 15).<br />

Generell sollte die Genehmigungen <strong>zur</strong> Tötung erst erteilt werden, wenn sich<br />

Alternativmethoden als erfolglos erwiesen haben.<br />

Tab. 15: Methodenbewertung, Abschuss.<br />

Methoden Anmerkungen <strong>zur</strong> Bewertung Referenz<br />

Direkter<br />

Abschuss<br />

Eher fürs Vertreiben als die Dezimierung geeignet. Als<br />

zusätzliche Methode bei Anwendung <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en<br />

(Ergänzung).<br />

Abschuss Abschuss e<strong>in</strong>zelner Tiere aus Schwärmen<br />

(Rabenkrähen) kann Tiere „für e<strong>in</strong>ige Zeit“ fernhalten.<br />

Abschuss Abschuss kann bei Saatkrähen <strong>zur</strong> „Abwendung<br />

erheblicher landwirtschaftlicher Schäden <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen“ zu Vergrämungszwecken zugelassen<br />

werden.<br />

JOHNSON & GLAHN (1992)<br />

TOMPA (1976)<br />

LFU BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG (2001)

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