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Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in ...

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Methoden <strong>zur</strong> Vogelabwehr Seite 61<br />

Eigentlich könnte da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass sich die Starensituation<br />

(<strong>in</strong>folgedessen auch die Fraßschäden) <strong>in</strong>sgesamt im Vergleich zu den geschil<strong>der</strong>ten<br />

Situationen <strong>in</strong> den 1960er und 1970er Jahren entschärft hat (HILL 2001). Die im langjährigen<br />

Mittel niedrigeren Starenzahlen sprechen dafür. Weiterh<strong>in</strong> fand ab etwa 1980, beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong><br />

den ebenen We<strong>in</strong>anbauflächen Rhe<strong>in</strong>hessens und Pfalz, e<strong>in</strong>e grundlegende Umstellung im<br />

Ernte- und We<strong>in</strong>leseverfahren statt. War es bis zu diesem Zeitpunkt üblich, We<strong>in</strong>trauben im<br />

Handleseverfahren zu ernten, wurden ab dato Vollerntemasch<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>gesetzt. Der<br />

Leseprozess wurde extrem beschleunigt, so dass nahezu alle Trauben, die <strong>zur</strong> Erzeugung<br />

<strong>von</strong> Qualitätswe<strong>in</strong>en bestimmt s<strong>in</strong>d, bis spätestens Mitte o<strong>der</strong> Ende Oktober abgeerntet s<strong>in</strong>d.<br />

Wenn die Stare <strong>in</strong> den Zwischenzug-Rastgebieten e<strong>in</strong>treffen, ist <strong>der</strong> überwiegende Teil <strong>der</strong><br />

Traubenernte bereits abgeschlossen (HILL 2002, mündl.). Flächen, die nach wie vor nur im<br />

Handleseverfahren zu bearbeiten s<strong>in</strong>d (Steillagen), die <strong>zur</strong> Produktion <strong>von</strong> Prädikatswe<strong>in</strong>en<br />

(Spät- und Beerenauslese) o<strong>der</strong> Eiswe<strong>in</strong>en bestimmt s<strong>in</strong>d, bieten über diesen Zeitpunkt<br />

h<strong>in</strong>aus attraktive Nahrungsbed<strong>in</strong>gungen für Stare. In <strong>der</strong> Vergangenheit dauerte die<br />

We<strong>in</strong>lese bis <strong>in</strong> den November h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> an (ALTMAYER 2002, HILL 2002, beide mündl.).<br />

Bei den Befragungen zuständiger <strong>Landwirtschaft</strong>sabteilungen (LANDWIRTSCHAFTS-<br />

KAMMERN, BAUERN- UND WINZERVERBAND, GEMEINDE- UND STÄDTEBUND, LEHR- UND<br />

VERSUCHSANSTALTEN, etc., vgl. Kap. 10 und 11) über Gründe und Ursachen <strong>der</strong> gestiegenen<br />

Beschwerdemeldungen und –verfahren h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Lärmbelästigungen <strong>von</strong> Anwohnern,<br />

stellte sich Folgendes als erwähnenswert heraus:<br />

Nach wie vor werden die e<strong>in</strong>deutigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben (vgl.<br />

Kap. 4.1.6) nicht beachtet o<strong>der</strong> vorsätzlich verletzt. Hierfür dürften mehrere Gründe<br />

ausschlaggebend se<strong>in</strong>. Zum Teil haben W<strong>in</strong>zer noch immer ke<strong>in</strong>e Kenntnis über die<br />

geltenden immissionsrechtlichen Vorgaben. Denn <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz akustischer Anlagen, die <strong>zur</strong><br />

Lärmbelästigung <strong>der</strong> angrenzenden Wohnflächen führen können, ist genehmigungspflichtig.<br />

Immer noch werden Anlagen ohne Genehmigung und ohne regelmäßige Betreuung<br />

aufgestellt (ALTMAYER 2002, mündl.). Die Erteilung <strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Ausnahmegenehmigungen zum Betrieb akustischer <strong>Abwehr</strong>anlagen erfolgt durch die<br />

Behörden mitunter nach dem „Gießkannenpr<strong>in</strong>zip“ (Anmerkung <strong>der</strong> Verf.) und ohne<br />

nachsorgliche Kontrollen. Vielfach werden veraltete Knallschussapparate ohne Zeit- und<br />

Intervallauslösung sowie fehlerhaft funktionierende Geräte e<strong>in</strong>gesetzt (ALTMAYER 2002,<br />

mündl.). Dies führt nicht selten dazu, dass die Höchstzahl zulässiger Knallschüsse<br />

überschritten wird, Schüsse dauerhaft und regelmäßig ertönen und Ruhezeiten nicht<br />

beachtet werden (MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ 1997). Derartige Anlagen<br />

werden nicht rechtzeitig bemerkt, da ihre Wartung und Betreuung stellenweise<br />

unbefriedigend durchgeführt wird. Knallschüsse erfolgen ke<strong>in</strong>esfalls nur bei Bedarf<br />

(MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ 1997), son<strong>der</strong>n auch zu Zeiten und <strong>in</strong> Flächen,

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