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Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft in ...

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Handlungsempfehlungen Seite 93<br />

Genehmigungen zum Betrieb <strong>von</strong> akustischen Anlagen müssen bei den jeweils zuständigen<br />

Ordnungsämtern beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer sollte auf ca. 5 Jahre beschränkt<br />

se<strong>in</strong>. Bei Neuvergabe ist <strong>der</strong> aktuelle Stand <strong>der</strong> Technik <strong>der</strong>artiger Anlagen maßgeblich und<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> geltenden Bestimmungen sollte mittels stichprobenartiger<br />

Kontrollen überprüft werden.<br />

Ab e<strong>in</strong>er bestimmten Flächengröße s<strong>in</strong>d über den Zeitraum <strong>der</strong> Traubenreife bzw.<br />

Erntephase mehrere We<strong>in</strong>bergshüter zu bestellen. Diesen obliegt die Verwendung <strong>von</strong><br />

Schreckschusswaffen und die Kontrolle bzw. Wartung <strong>von</strong> Knallschussapparaten, welche auf<br />

dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik zu halten und <strong>in</strong> gefährdeten Rebflächen sowie <strong>in</strong><br />

Anpassung an das zeitliche Auftreten <strong>von</strong> Staren zu betreiben s<strong>in</strong>d (Programmierung).<br />

Funkferngesteuerte Geräte ermöglichen bei den täglichen Kontrollfahrten o<strong>der</strong> –gängen<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>e gezielte Auslösung und Vergrämung e<strong>in</strong>fallen<strong>der</strong> und anwesen<strong>der</strong><br />

Starenschwärme.<br />

Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> lärmimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben und des<br />

Ruhebedürfnisses <strong>der</strong> anwohnenden Bevölkerung s<strong>in</strong>d folgende Empfehlungen für den<br />

Betrieb <strong>von</strong> pyroakustischen Anlagen auszusprechen. Bei maximal 40 Schüssen pro Tag<br />

o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> genannten Schallpegel (dB) s<strong>in</strong>d die im oberen Listenabschnitt<br />

aufgeführten Richtwerte und M<strong>in</strong>destabstände e<strong>in</strong>zuhalten (s.u.). Die Werte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Anlehnung an die <strong>in</strong> Kap. 4.1.6 genannten Quellen und Absprachen unverän<strong>der</strong>t<br />

übernommen. Wird <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es starken Fraßdrucks e<strong>in</strong> Überschreiten <strong>der</strong> Schussanzahl 40<br />

notwendig, s<strong>in</strong>d die Abstände zu bebauten Gebieten entsprechend dem unteren Abschnitt<br />

anzupassen. Bei Überschreiten <strong>der</strong> zulässigen Immissionsrichtwerte ebenfalls. Beides<br />

erfor<strong>der</strong>t im E<strong>in</strong>zelfall die Neupositionierung <strong>der</strong> Apparate im Gelände. Werden mehrere<br />

Geräte gleichzeitig <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche betrieben, s<strong>in</strong>d die Distanzwerte mit dem Faktor 1,2 zu<br />

multiplizieren. E<strong>in</strong>e Empfehlungsangabe bezüglich <strong>der</strong> Anzahl pro Flächengröße<br />

erfor<strong>der</strong>licher Apparate pro Flächengröße kann <strong>von</strong> Seiten <strong>der</strong> Verfasser nicht präzisiert<br />

werden und sollte <strong>der</strong> verantwortungsvollen E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> W<strong>in</strong>gertschütze obliegen. E<strong>in</strong>e<br />

Pauschalisierung <strong>der</strong> Gerätezahl pro Fläche ist aufgrund e<strong>in</strong>zelfallabhängiger<br />

Gegebenheiten (Geländemorphologie, Schallschutzbarrieren, Nähe zu Ortschaften,<br />

Witterung, Häufigkeit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>flüge usw.) kaum möglich.<br />

Siedlung Gültiger Immissionsrichtwert<br />

<strong>in</strong>/zu Dorf- und Mischgebieten 60 dB (A)<br />

<strong>in</strong>/zu allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten 55 dB (A)<br />

<strong>in</strong>/zu re<strong>in</strong>en Wohngebieten 50 dB (A)

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