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Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse - Berliner Beirat für ...

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1.6 <strong>Berliner</strong> Bevölkerung - Transferbezug nach SGB II <strong>und</strong> III in den<br />

Bezirken 30<br />

1.6.1 Transferbezug nach SGB II 31<br />

Wo leben die meisten Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen?<br />

In den Bezirken Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg<br />

<strong>und</strong> Marzahn-Hellersdorf waren Mitte des Jahres 2009 die meisten Personen zur Be-<br />

streitung ihres Lebensunterhaltes auf Transferleistungen nach dem SGB II angewiesen.<br />

Da Leistungen nach SGB II meist erst nach längerer Arbeitslosigkeit (ab 1 Jahr) beantragt<br />

werden können, ist darüber hinaus davon auszugehen, dass sich Erwerbslosigkeit hier<br />

über viele Jahre verfestigt hat.<br />

30 Seit dem 1. Januar 2005 wird die Auszahlung von Arbeitslosenhilfe im SGB II neu geregelt, Arbeitslosen-<br />

<strong>und</strong> Sozialhilfe wurden zusammengeführt zur „Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende“. Diese Gr<strong>und</strong>sicherung<br />

setzt sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II <strong>und</strong> dem Sozialgeld. Arbeitslosengeld II können alle<br />

erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind, haben<br />

Anspruch auf Sozialgeld. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld I sind bestehen geblieben, rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen da<strong>für</strong> sind im SGB III enthalten. Während sich die Höhe des Arbeitslosengeldes I nach dem früheren<br />

Arbeitsentgelt berechnet, stellt das ALG II eine Gr<strong>und</strong>sicherung nach festgeschriebenen Regelsätzen dar.<br />

Im SGB III wird geregelt, welche Personen als arbeitslos gelten, dies gilt <strong>für</strong> die ALG I – ebenso wie <strong>für</strong> die<br />

ALG II – Bezieher. Demnach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenst<strong>und</strong>en),<br />

eine Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht sowie als arbeitslos gemeldet ist.<br />

Arbeitslosigkeit ist wiederum keine Voraussetzung, um ALG II zu erhalten, welches auch ergänzend zu anderem<br />

Einkommen <strong>und</strong> dem ALG I bezogen werden kann. Anspruch auf ALG II haben laut SGB II erwerbsfähige<br />

Personen, die hilfebedürftig sind, da sie bspw. ein zu geringes Einkommen erhalten um den eigenen Lebensunterhalt<br />

tragen zu können oder keine Arbeit aufnehmen können, da sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige<br />

pflegen oder auch Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Als erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />

gelten nach § 7 SGB II alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet <strong>und</strong> das 65. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben, erwerbsfähig sind <strong>und</strong> ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person<br />

gilt nach § 8 SGB II als erwerbsfähig, die nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit<br />

außer Stande ist, mindestens 3 St<strong>und</strong>en täglich erwerbsfähig zu sein.<br />

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige sind alle Personen, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind, d.h.<br />

unter 15 Jahren, oder aufgr<strong>und</strong> ihrer ges<strong>und</strong>heitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens 3 St<strong>und</strong>en<br />

täglich zu arbeiten. Diese Personen erhalten Sozialgeld nach SGB II<br />

31 Bei einer Gesamtbevölkerung von 3.430.545 Personen (2.956.424 Deutsche, 474.121 Ausländer, Stand<br />

April 2009) waren insgesamt 593.830 hilfebedürftig nach SGB II (Stand Juni 2009), d. h. 17,3% aller <strong>Berliner</strong><br />

Einwohner bezogen Leistungen nach dem SGB II bzw. 21,3% (ein Fünftel) aller <strong>Berliner</strong> im Alter von<br />

0 bis unter 65 Jahren.<br />

Von diesen 593.830 hilfebedürftigen Personen waren 440.551 erwerbsfähige Hilfebedürftige (d. h. 74,2%) <strong>und</strong><br />

153.279 nichterwerbsfähige Hilfebedürftige (25,8%). 326.765 aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren<br />

Deutsche (74,2%) <strong>und</strong> 111.806 Ausländer (25,4%).<br />

11% aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (48.320 Personen) waren allein erziehend. Nach Mikrozensusangaben<br />

2008 leben in Berlin ca. 134.000 allein erziehende Frauen mit Kindern (ohne Altersbeschränkungen).<br />

Demnach sind 36,1% aller allein erziehenden Frauen als erwerbsfähige Hilfebedürftige auf Leistungen<br />

nach SBG II angewiesen.<br />

Unter 25 Jahre waren insgesamt 79.645 Personen (18,1 aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen), davon 59.051<br />

Deutsche (13,4%) <strong>und</strong> 20.584 Ausländer (4,7%). Von allen ausländischen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

waren somit 18,4% unter 25 Jahre, von allen deutschen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahre<br />

18,1%.<br />

Bei den nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen handelt es sich überwiegend um Kinder/Jugendliche unter 15<br />

Jahren. Die Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppen (unter 15 Jahren) belief sich im April 2009 auf 411.149<br />

Personen, d. h. mehr als ein Drittel aller unter 15-Jährigen Bewohner Berlin waren auf Leistungen nach<br />

dem SGB II angewiesen.<br />

I/F/A/D/B/E/R/L/I/N<br />

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