Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse - Berliner Beirat für ...
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1.6 <strong>Berliner</strong> Bevölkerung - Transferbezug nach SGB II <strong>und</strong> III in den<br />
Bezirken 30<br />
1.6.1 Transferbezug nach SGB II 31<br />
Wo leben die meisten Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen?<br />
In den Bezirken Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg<br />
<strong>und</strong> Marzahn-Hellersdorf waren Mitte des Jahres 2009 die meisten Personen zur Be-<br />
streitung ihres Lebensunterhaltes auf Transferleistungen nach dem SGB II angewiesen.<br />
Da Leistungen nach SGB II meist erst nach längerer Arbeitslosigkeit (ab 1 Jahr) beantragt<br />
werden können, ist darüber hinaus davon auszugehen, dass sich Erwerbslosigkeit hier<br />
über viele Jahre verfestigt hat.<br />
30 Seit dem 1. Januar 2005 wird die Auszahlung von Arbeitslosenhilfe im SGB II neu geregelt, Arbeitslosen-<br />
<strong>und</strong> Sozialhilfe wurden zusammengeführt zur „Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende“. Diese Gr<strong>und</strong>sicherung<br />
setzt sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld II <strong>und</strong> dem Sozialgeld. Arbeitslosengeld II können alle<br />
erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind, haben<br />
Anspruch auf Sozialgeld. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld I sind bestehen geblieben, rechtliche<br />
Gr<strong>und</strong>lagen da<strong>für</strong> sind im SGB III enthalten. Während sich die Höhe des Arbeitslosengeldes I nach dem früheren<br />
Arbeitsentgelt berechnet, stellt das ALG II eine Gr<strong>und</strong>sicherung nach festgeschriebenen Regelsätzen dar.<br />
Im SGB III wird geregelt, welche Personen als arbeitslos gelten, dies gilt <strong>für</strong> die ALG I – ebenso wie <strong>für</strong> die<br />
ALG II – Bezieher. Demnach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenst<strong>und</strong>en),<br />
eine Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht sowie als arbeitslos gemeldet ist.<br />
Arbeitslosigkeit ist wiederum keine Voraussetzung, um ALG II zu erhalten, welches auch ergänzend zu anderem<br />
Einkommen <strong>und</strong> dem ALG I bezogen werden kann. Anspruch auf ALG II haben laut SGB II erwerbsfähige<br />
Personen, die hilfebedürftig sind, da sie bspw. ein zu geringes Einkommen erhalten um den eigenen Lebensunterhalt<br />
tragen zu können oder keine Arbeit aufnehmen können, da sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige<br />
pflegen oder auch Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Als erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />
gelten nach § 7 SGB II alle Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet <strong>und</strong> das 65. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben, erwerbsfähig sind <strong>und</strong> ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person<br />
gilt nach § 8 SGB II als erwerbsfähig, die nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit<br />
außer Stande ist, mindestens 3 St<strong>und</strong>en täglich erwerbsfähig zu sein.<br />
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige sind alle Personen, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind, d.h.<br />
unter 15 Jahren, oder aufgr<strong>und</strong> ihrer ges<strong>und</strong>heitlichen Situation nicht in der Lage sind, mindestens 3 St<strong>und</strong>en<br />
täglich zu arbeiten. Diese Personen erhalten Sozialgeld nach SGB II<br />
31 Bei einer Gesamtbevölkerung von 3.430.545 Personen (2.956.424 Deutsche, 474.121 Ausländer, Stand<br />
April 2009) waren insgesamt 593.830 hilfebedürftig nach SGB II (Stand Juni 2009), d. h. 17,3% aller <strong>Berliner</strong><br />
Einwohner bezogen Leistungen nach dem SGB II bzw. 21,3% (ein Fünftel) aller <strong>Berliner</strong> im Alter von<br />
0 bis unter 65 Jahren.<br />
Von diesen 593.830 hilfebedürftigen Personen waren 440.551 erwerbsfähige Hilfebedürftige (d. h. 74,2%) <strong>und</strong><br />
153.279 nichterwerbsfähige Hilfebedürftige (25,8%). 326.765 aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren<br />
Deutsche (74,2%) <strong>und</strong> 111.806 Ausländer (25,4%).<br />
11% aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (48.320 Personen) waren allein erziehend. Nach Mikrozensusangaben<br />
2008 leben in Berlin ca. 134.000 allein erziehende Frauen mit Kindern (ohne Altersbeschränkungen).<br />
Demnach sind 36,1% aller allein erziehenden Frauen als erwerbsfähige Hilfebedürftige auf Leistungen<br />
nach SBG II angewiesen.<br />
Unter 25 Jahre waren insgesamt 79.645 Personen (18,1 aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen), davon 59.051<br />
Deutsche (13,4%) <strong>und</strong> 20.584 Ausländer (4,7%). Von allen ausländischen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />
waren somit 18,4% unter 25 Jahre, von allen deutschen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahre<br />
18,1%.<br />
Bei den nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen handelt es sich überwiegend um Kinder/Jugendliche unter 15<br />
Jahren. Die Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppen (unter 15 Jahren) belief sich im April 2009 auf 411.149<br />
Personen, d. h. mehr als ein Drittel aller unter 15-Jährigen Bewohner Berlin waren auf Leistungen nach<br />
dem SGB II angewiesen.<br />
I/F/A/D/B/E/R/L/I/N<br />
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