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o. Bericht - Stadt Biel

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2. Reglemente<br />

Revision des Schlachthofregiementes.<br />

Revision der Tarife für die Wärmeapparate.<br />

Tarifrevision betr. Minimalgarantien beim städt. Elektrizitätswerk.<br />

Revision des Reglementes (Art. 38) über die Abgabe von<br />

elektr. Strom.<br />

3. Uebrige Geschäfte<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

a) Die Verwaltungsrechnungen der Gemeinde pro 1922 wurden<br />

in der Sitzung vom 12. Oktober passiert.<br />

b) Die Durchberatung des Geschäftsberichtes für die Jahre<br />

1921 und 1922 erfolgte in den Sitzungen vom 18. und 23. Oktober<br />

1923.<br />

c) Voranschlag 1923. Die Detailberatung erfolgte in der<br />

Sitzung vom 26. Januar 1923 (1. Entwurf) und in der Sitzung<br />

vom 14. Juni 1923 (2. Entwurf).<br />

Der Voranschlag pro 1924 wurde in der Sitzung vom 23.<br />

November durchberaten.<br />

Spezielle Geschäfte<br />

1. Einräumung eines Baurechts auf Gemeindeterrain zu Gunsten<br />

der Allg. Bau- und Wohngenossenschaft <strong>Biel</strong> (16. Januar und 12.<br />

Oktober 1923).<br />

Beschluß vom 16. Januar:<br />

Es sei mit der Allg. Bau- und Wohngenossenschaft <strong>Biel</strong> ein<br />

Baurechtsvertrag bezüglich des der Gemeinde gehörenden, östlich<br />

der Besitzung „La Terrasse" an der Bözingenstraße-Gurzelenstraße<br />

liegenden Grundstückes Nr. 3850 und 3851 im Halte von<br />

zusammen 10616 m 2 im Grundsteuerschatzungswert von Fr. 55,800<br />

auf folgender Grundlage abzuschließen :<br />

1. Die Einwohnergemeinde <strong>Biel</strong> räumt der Allg. Bau- und Wohngenossenschaft<br />

ein selbständiges, auf 80 Jahre befristetes<br />

Baurecht im Sinne von Art. 779 Z GB ein.<br />

Das Baurecht kann nach Ablauf dieser Frist erneuert<br />

werden. Die Erneuerung hat jeweilen auf mindestens 20 Jahre<br />

zu erfolgen. Wird das Baurecht nicht mehr erneuert, so ist<br />

die Gemeinde der Genossenschaft gegenüber verpflichtet, samt-

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