o. Bericht - Stadt Biel
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mittelinspektors während dem 1. Semester 1923 aufzustellen. An<br />
Hand des Kopierbuches kann folgendes angegeben werden.<br />
<strong>Bericht</strong>e 'etc. . 33<br />
Käseuntersuchungen . . • • 4<br />
Honiguntersuchungen . . . 5<br />
Branntweinuntersuchungen 4<br />
Milchproben . . . . .421<br />
Weinproben . . . . . 57<br />
Faßtalg, vom Verkehr weil ver-<br />
dorben ausgeschlossen Kg. 35<br />
Butteruntersuchungen . .<br />
Speiseöluntersuchungen . .<br />
g) Schlacht- und Kühlhaus<br />
Milchkannen-Inspektionen .<br />
Limonaden, weil trübe und un-<br />
gereinigte Flaschen, vom<br />
Verkehr ausgeschlossen . 51<br />
Milch dem Verkehr entzogen,<br />
weil verdorben . . . Liter 50<br />
Die Schlachthofkommission hat im <strong>Bericht</strong>sjahr 5 Sitzungen<br />
abgehalten. Es wurden 32 Geschäfte behandelt.<br />
Absenzen : 2 mit Entschuldigung.<br />
Die • wichtigsten Kommissionsverhandlungen bildeten:<br />
1. Revision des Schlachthofreglementes mit den Abänderungsanträgen<br />
der Landwirtschaftsdirektion des Kantons Bern. Der Nachtrag,<br />
zum Schlachthofreglement vom 27. November 1919 erhielt<br />
im Laufe des Jahres die regierungsrätliche Sanktion.<br />
2. Anschlußgeleise. An mehreren Sitzungen bildete diese<br />
Frage Gegenstand einer regen Diskussion. Die Metzgerschaft.<br />
wünscht die möglichst rasche Erstellung desselben. Die Verzinsung<br />
und Amortisation soll aus den laufenden Gebühreneinnahmen<br />
bestritten werden. Verhandlungen wurden auch mit<br />
dem Kantonstierarzt und dem • eidgen. Veterinäramt geführt.<br />
Nachdem im Laufe des Jahres verschiedene Schlachthätser, wie<br />
St. Immer, Montreux, Vevey etc., Einfuhrbewilligungen erhielten,<br />
kann <strong>Biel</strong> nicht mehr unberücksichtigt bleiben, sobald -der Ge-i<br />
leiseanschluß erstellt ist.<br />
Im Interesse der hiesigen Metzger; die hohe Gebühren<br />
entrichten müssen, und des fleischkonsumierenden Publikums .<br />
sollte der Geleiseanschluß beförderlichst erstellt- werden. Ans-'<br />
ländische Schlachttiere werden für <strong>Biel</strong>er-Metzger in den Schlacht=<br />
häusern von Bern, Basel und St. Immer geschlachtet. Die Metzger<br />
müssen daher doppelte Gebühren bezahlen: die Schlachtgebühr<br />
der betreffenden Schlachthäuser uttd bei uns dieEinfuhrgebühren.<br />
3<br />
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