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o. Bericht - Stadt Biel

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— 198 —<br />

Finanzielles über das Mietamt.<br />

Bruttokosten pro 1923. . . . . . . . . . . . Fr. 3,369.95<br />

Einnahmen an Spruchgebühren, Urteils- und Protokoll-<br />

auszügen, Bussen<br />

Netto-Kosten Fr. 2,343.80<br />

Hievon trifft es der Gemeinde <strong>Biel</strong> Fr 2,183.<br />

und der Gemeinde Nidau Fr 160.80<br />

(pro Einwohner 6.31 Cts.)<br />

„ 1,026.15<br />

Zusammen Fr. 2,343.80<br />

In der Besetzung des Mietamtes sind mit Ausnahme des<br />

Sekretärs keine Veränderungen eingetreten. Der neu gewählte<br />

Zentralsekretär der Gewerbegerichte wurde vom Gemeinderate<br />

auch als Sekretär des Mietamtes bezeichnet. Die Sitzungen wurden<br />

geleitet durch die Herren Obmänner Fürsprecher Tenger,<br />

Gerichtspräsident Ludwig und <strong>Stadt</strong>schreiber Abrecht. Als Beisitzer<br />

amtierten 5 Vermieter und 6 Mieter, paritätisch je 1 oder,<br />

wenn der Mietzins Fr. 1400.— überstieg, je 2.<br />

Im <strong>Bericht</strong>sjahr fanden 68 Sitzungen statt.<br />

Die Einsprachen haben sich im <strong>Bericht</strong>sjahr wieder von<br />

289 auf 304 erhöht. Rekurse gegen Entscheide des Mietamtes<br />

wurden von 1 Mieter und 8 Vermietern ergriffen. Die Zunahme<br />

der Einsprachen ist wohl ein Zeichen dafür, daß die Wohnungsnot<br />

auf hiesigem Platze noch nicht am abflauen ist. Die Mietzinserhöhungen<br />

nahmen ihren Fortgang und werden naturgemäß<br />

erst mit dem vermehrten Angebot von Wohnungen zum<br />

Stillstand kommen. Eine bedeutende Verschärfung der Wohnungskalamität<br />

brachte die auf 1. Juli 1923 erfolgte Aufhebung der<br />

Beschränkung der Freizügigkeit. Der Zustrom auswärtiger Familien<br />

nach der Industriestadt, wegen erfolgter Belebung des<br />

Arbeitsmarktes, nahm größere Dimensionen an. Heute sind die<br />

Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich noch so gespannt,<br />

daß der weitere Abbau des Mieterschutzes geradezu katastrophal<br />

wirken und dem Wucher und der rücksichtlosen<br />

Spekulation ein glänzendes Arbeitsfeld eröffnen würde. Durch<br />

Art. 91 M V. kann der da und dort sich zeigende Wucher doch<br />

wenigstens noch gefasst werden.<br />

Die fortwährend starke Inanspruchnahme des Mietamtes<br />

beweist am durchschlagendsten seine Notwendigkeit.

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