o. Bericht - Stadt Biel
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Finanzielles über das Mietamt.<br />
Bruttokosten pro 1923. . . . . . . . . . . . Fr. 3,369.95<br />
Einnahmen an Spruchgebühren, Urteils- und Protokoll-<br />
auszügen, Bussen<br />
Netto-Kosten Fr. 2,343.80<br />
Hievon trifft es der Gemeinde <strong>Biel</strong> Fr 2,183.<br />
und der Gemeinde Nidau Fr 160.80<br />
(pro Einwohner 6.31 Cts.)<br />
„ 1,026.15<br />
Zusammen Fr. 2,343.80<br />
In der Besetzung des Mietamtes sind mit Ausnahme des<br />
Sekretärs keine Veränderungen eingetreten. Der neu gewählte<br />
Zentralsekretär der Gewerbegerichte wurde vom Gemeinderate<br />
auch als Sekretär des Mietamtes bezeichnet. Die Sitzungen wurden<br />
geleitet durch die Herren Obmänner Fürsprecher Tenger,<br />
Gerichtspräsident Ludwig und <strong>Stadt</strong>schreiber Abrecht. Als Beisitzer<br />
amtierten 5 Vermieter und 6 Mieter, paritätisch je 1 oder,<br />
wenn der Mietzins Fr. 1400.— überstieg, je 2.<br />
Im <strong>Bericht</strong>sjahr fanden 68 Sitzungen statt.<br />
Die Einsprachen haben sich im <strong>Bericht</strong>sjahr wieder von<br />
289 auf 304 erhöht. Rekurse gegen Entscheide des Mietamtes<br />
wurden von 1 Mieter und 8 Vermietern ergriffen. Die Zunahme<br />
der Einsprachen ist wohl ein Zeichen dafür, daß die Wohnungsnot<br />
auf hiesigem Platze noch nicht am abflauen ist. Die Mietzinserhöhungen<br />
nahmen ihren Fortgang und werden naturgemäß<br />
erst mit dem vermehrten Angebot von Wohnungen zum<br />
Stillstand kommen. Eine bedeutende Verschärfung der Wohnungskalamität<br />
brachte die auf 1. Juli 1923 erfolgte Aufhebung der<br />
Beschränkung der Freizügigkeit. Der Zustrom auswärtiger Familien<br />
nach der Industriestadt, wegen erfolgter Belebung des<br />
Arbeitsmarktes, nahm größere Dimensionen an. Heute sind die<br />
Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich noch so gespannt,<br />
daß der weitere Abbau des Mieterschutzes geradezu katastrophal<br />
wirken und dem Wucher und der rücksichtlosen<br />
Spekulation ein glänzendes Arbeitsfeld eröffnen würde. Durch<br />
Art. 91 M V. kann der da und dort sich zeigende Wucher doch<br />
wenigstens noch gefasst werden.<br />
Die fortwährend starke Inanspruchnahme des Mietamtes<br />
beweist am durchschlagendsten seine Notwendigkeit.