o. Bericht - Stadt Biel
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IV. Vormundschaftsdirektion<br />
Vorsteher : Herr Gemeinderat Fawer.<br />
a) Vormundschaftskommission<br />
Im Jahre 1923 fanden 20 Sitzungen der Vormundschaftskommission<br />
statt, die gut besucht wurden. Die behandelten<br />
Geschäfte belaufen sich auf 841.<br />
Neben der Prüfung der periodischen Verwaltungsrechnungen<br />
und <strong>Bericht</strong>e der Vormünder, deren total 214 abgelegt wurden,<br />
nahm auch die Vertretung der Interessen landesabwesender oder<br />
minderjähriger Personen in Erbschaftsangelegenheiten die Kommission<br />
stark in Anspruch. Es sei mit Genugtuung erwähnt,<br />
daß im Jahre 1923 sämtliche zur Liquidation gekommenen Erbschaften<br />
ohne Inanspruchnahme der Gerichtsbehörden erledigt<br />
werden konnten. Viel beschäftigte die Kommission auch die Anordnung<br />
von Sicherungsmaßnahmen in Erbschaftsfällen, die an<br />
die Vormundschaftskommission delegiert ist. Die eingetretenen<br />
Todesfälle hatten 32 Testamentseröffnungen, 66 Inventaranordnungen<br />
und 5 Bestellungen von Erbschaftsverwaltungen zur<br />
Folge. Die an die Herren Notare übertragenen Geschäfte sind<br />
mit einigen wenigen Ausnahmen zur vollen Zufriedenheit besorgt<br />
worden. In einem Falle mußte wegen übersetzter Kostenforderung<br />
Klage eingereicht werden, die Erfolg hatte.<br />
Im Bestande der Vormundschaften ist neuerdings eine<br />
wesentliche Zunahme zu verzeichnen. Die neubestellten Verwaltungen<br />
betreffen in der Hauptsache geisteskranke und unmündige<br />
Personen.<br />
Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten (Verpflichtungen der<br />
Ehefrau zugunsten des Ehemannes und Eheverträge) sind wieder<br />
in ganz ansehnlicher Zahl zur Behandlung gelangt. Nicht überall<br />
konnte den bezüglichen Verträgen zugestimmt werden, weil da<br />
und dort die Interessen der Ehefrau in offensichtlicher Weise<br />
verletzt wurden. Einem Ehevertrag mußte auch deshalb die<br />
Genehmigung versagt werden, weil darin die Tatsachen vollständig<br />
entstellt und die Rechte Dritter in erkennbarer Weise<br />
wider Treu und Glauben verletzt wurden. Wenn es auch nicht