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o. Bericht - Stadt Biel

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schaftlichen Lage bedingt sind. Solange indessen das heute vorhandene<br />

arge Mißverhältnis zwischen der Länge des Netzes und<br />

der Bevölkerungsdichte nicht überwunden ist, erscheint die Möglichkeit<br />

einer Verzinsung des Anlagekapitals aus den Betriebsüberschüssen<br />

als ausgeschlossen.<br />

Wiederholt ist auch der Gedanke aufgetaucht, auf dem<br />

Wege der Tarifermäßigung eine Erhöhung der Verkehrsziffer<br />

und damit eine Steigerung der Einnahmen zu versuchen. Dem<br />

ist vor allem entgegenzuhalten, daß ein Taxabbau zwar aus<br />

volkswirtschaftlichen Gründen, nicht aber in Ansehung der miß<br />

lichen Finanzlage der Straßenbahn gerechtfertigt wäre. Damit<br />

ist auch zugleich die Grenze gezogen, innerhalb welcher eine<br />

Taxermäßigung vorgenommen werden darf. Sie darf unter keinen<br />

Umständen einen Einnahmenausfall im Gefolge haben. Es muß<br />

vielmehr Gewißheit vorhanden sein, daß die Taxermäßigung<br />

durch den zu erwartenden Mehrverkehr zum mindesten aufgewogen<br />

wird. Nun ist aber eine wesentlich vermehrte Benutzung<br />

der Straßenbahn auch bei herabgesetzten Fahrpreisen nicht zu<br />

erwarten, bevor sich die Einkommensverhältnisse breiter Schichten<br />

der Bevölkerung verbessert haben. Solange das nicht zutrifft,<br />

so lange wird sich jedermann in der Benützung der Straßenbahn<br />

äußerste Zurückhaltung auferlegen, gleichviel ob die Fahrpreise<br />

etwas höher oder niedriger seien. Dieser Sachlage zum<br />

Trotz einen allgemeinen Taxabbau vorzunehmen, erscheint<br />

keinesfalls ratsam.

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