o. Bericht - Stadt Biel
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schaftlichen Lage bedingt sind. Solange indessen das heute vorhandene<br />
arge Mißverhältnis zwischen der Länge des Netzes und<br />
der Bevölkerungsdichte nicht überwunden ist, erscheint die Möglichkeit<br />
einer Verzinsung des Anlagekapitals aus den Betriebsüberschüssen<br />
als ausgeschlossen.<br />
Wiederholt ist auch der Gedanke aufgetaucht, auf dem<br />
Wege der Tarifermäßigung eine Erhöhung der Verkehrsziffer<br />
und damit eine Steigerung der Einnahmen zu versuchen. Dem<br />
ist vor allem entgegenzuhalten, daß ein Taxabbau zwar aus<br />
volkswirtschaftlichen Gründen, nicht aber in Ansehung der miß<br />
lichen Finanzlage der Straßenbahn gerechtfertigt wäre. Damit<br />
ist auch zugleich die Grenze gezogen, innerhalb welcher eine<br />
Taxermäßigung vorgenommen werden darf. Sie darf unter keinen<br />
Umständen einen Einnahmenausfall im Gefolge haben. Es muß<br />
vielmehr Gewißheit vorhanden sein, daß die Taxermäßigung<br />
durch den zu erwartenden Mehrverkehr zum mindesten aufgewogen<br />
wird. Nun ist aber eine wesentlich vermehrte Benutzung<br />
der Straßenbahn auch bei herabgesetzten Fahrpreisen nicht zu<br />
erwarten, bevor sich die Einkommensverhältnisse breiter Schichten<br />
der Bevölkerung verbessert haben. Solange das nicht zutrifft,<br />
so lange wird sich jedermann in der Benützung der Straßenbahn<br />
äußerste Zurückhaltung auferlegen, gleichviel ob die Fahrpreise<br />
etwas höher oder niedriger seien. Dieser Sachlage zum<br />
Trotz einen allgemeinen Taxabbau vorzunehmen, erscheint<br />
keinesfalls ratsam.