o. Bericht - Stadt Biel
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VII. Baudirektion<br />
Vorsteher: Herr <strong>Stadt</strong>präsident Dr. Müller<br />
a) Kommissionen<br />
Die Baukommission und Alignementskommission versammelten<br />
sich im <strong>Bericht</strong>sjahr zur Behandlung der ihnen überwiesenen<br />
Geschäfte wie folgt :<br />
a) Baukommission: 8 Sitzungen<br />
b) Alignementskommission : 14 Sitzungen<br />
b) Allgemeines<br />
In das <strong>Bericht</strong>sjahr fällt die Neuordnung des Alignementswesens<br />
für das bisher <strong>Stadt</strong>baumeister und <strong>Stadt</strong>geometer gemeinsam<br />
verantwortlich waren. Diese Unterstellung des Alignementswesens<br />
unter 2 verantwortliche Beamte hat sich jedoch aus<br />
verschiedenen Gründen nicht bewährt, weshalb sich der Gedanke<br />
einer Neuordnung aufdrängte. Zu dieser Neuordnung bot Anlaß<br />
der auf Ende 1922 erfolgte Wegzug des Herrn Bodmer, der<br />
unter der Aufsicht- von <strong>Stadt</strong>baumeister und <strong>Stadt</strong>geometer den<br />
allgemeinen Bebauungsplan und die Teilalignemente zu bearbeiten<br />
hatte. Im Einklang mit den befolgten Sparbestrebungen wurde<br />
von einer Wiederbesetzung der verwaisten Stelle Umgang genommen.<br />
Das bedingte eine Aenderung der vorhandenen Organisation.<br />
Die Doppelspurigkeit wurde beseitigt und die Bearbeitung<br />
des Bebauungsplanes dem <strong>Stadt</strong>geometer Villars übertragen, der<br />
seit Jahren auf dem Gebiete des Alignementswesens tätig ist<br />
und sich durch selbständige Bearbeitung verschiedenartigster<br />
Aufgaben über seine Befähigung ausgewiesen hat.<br />
Die Neuordnung der Dinge ist jedoch nicht so zu verstehen,<br />
als ob das Alignementswesen nun einfach dem Vermessungsamt<br />
angegliedert werden sollte; es soll im Gegenteil eine selbständige<br />
Abteilung bilden, die nötigenfalls später, unbeschadet der Besetzung<br />
des Vermessungsamtes, einem andern Vorsteher unterstellt<br />
werden kann. Mit dem Vermessungsamt geht also die<br />
neue Abteilung nur eine Art Personalunion ein. Die Neuordnung