o. Bericht - Stadt Biel
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geht, läßt auf eine nachhaltige Besserung hoffen und wieder zuversichtlicher<br />
in die Zukunft blicken.<br />
Daß der allgemeine wirtschaftliche Um- und Aufschwung<br />
auch in den Rechnungsabschlüssen der industriellen Betriebe<br />
zum erfreulichen Ausdruck kommt, liegt in der Natur der Sache.<br />
Diese Wendung zum Bessern einfach festzustellen und es dann<br />
dabei bewenden zu lassen, wäre jedoch falsch; die hinter uns<br />
liegende Krisenzeit hat uns Mängel und Gebrechen in Organisation<br />
und Betriebsführung der städtischen Werke aufgedeckt,<br />
denen unbedingt nachgegangen und abgeholfen werden muß.<br />
Ein Kapitel für sich bildet die im Zusammenhang mit der<br />
Reorganisation der Gemeindebetriebe aufgeworfene Frage der<br />
Loslösung der industriellen Betriebe von der übrigen <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
und ihre Umwandlung in selbständige Unternehmungen.<br />
Organisation und Geschäftsführung würden genau der privaten<br />
Unternehmung gleichen, nur mit dem Unterschiede, daß<br />
das Betriebskapital der Gemeinde gehörte. Leiter, technische und<br />
kaufmännische Angestellte müßten aus der privaten Praxis<br />
hervorgehen, die Arbeiter nach rein privatrechtlichen und privatwirtschaftlichen<br />
Grundsätzen behandelt und entlöhnt werden.<br />
Die Gemeindebehörden (Gemeinderat und <strong>Stadt</strong>rat) wären von<br />
der Leitung und Verwaltung der Werke so gut wie ausgeschaltet;<br />
ihr Einfluß würde sich erschöpfen in der Ernennung der<br />
Betriebsdirektoren und der Mitglieder der diesen Direktoren beizugebenden<br />
Aufsichtskommissionen. Im Voranschlag und in der<br />
Rechnung der Gemeinde würden die einzelnen Betriebe nur mit<br />
dem Rechnungsergebnis, d. h. mit dem Gewinn oder Verlust<br />
erscheinen.<br />
Die Lostrennung und Verselbständigung der industriellen<br />
Betriebe käme der Forderung des Tages nach „Entpolitisierung"<br />
der Gemeindebetriebe und ihrer Belebung mit kaufmännischem<br />
Geiste entgegen. Diese Forderung wird mit der Behauptung<br />
begründet, daß industrielle Betriebe im Rahmen einer Gemeindeverwaltung<br />
nicht zur höchsten Leistungsfähigkeit gelangen können;<br />
ein wirtschaftliches Unternehmen verlange eine Beweglichkeit<br />
und Schlagfertigkeit der Leitung, wie sie die Organe<br />
der Gemeinde nie aufbringen, ganz abgesehen davon, daß Gemeindebehörden<br />
nur allzuleicht der Versuchung erliegen, rein