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o. Bericht - Stadt Biel

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Die Abgabe des bezüglichen Gutachtens, sowie die endgültige<br />

Behandlung dieser äußerst wichtigen Alignementsangelegenheit<br />

fällt jedoch in das Jahr 1924.<br />

2. Alignement Fischerweg. Durch die Opposition der Herren<br />

Oberrichter Neuhaus und Konsorten sahen sich die Behörden<br />

gezwungen, das bestehende Alignement für den projektierten<br />

Straßenzug Nord-Süd auf dem Areal zwischen Zihl-See-Schiißkanal<br />

und Ländtestraße fallen zu lassen und für dieses Areal<br />

ein neues Alignement, das sogenannte Fischerweg-Alignement<br />

festzulegen. Die endgültige Erledigung dieser Alignementsangelegenheit<br />

fällt ebenfalls in das Jahr 1924.<br />

3. Alignement IV Diese Alignementsfrage wurde<br />

mit der projektierten Erstellung der Industriegeleiseanlage „Ost"<br />

akut. Nachdem ein früheres Alignementsprojekt für die Fortsetzung<br />

der Neumarktstraße die Durchschneidung der Mattenhofbesitzung<br />

vorsah, entschloß sich die Alignementskommission<br />

mit Rücksicht auf die heftige Opposition seitens der Eigentümer<br />

dieser Besitzung einerseits und die großen Inkonvenienzen anderseits,<br />

dieses Alignement abzuändern, unter Umgehung der<br />

Mattenhofbesitzung. Die öffentliche Auflage dieses Alignementes<br />

und die definitive Erledigung fällt in ein späteres <strong>Bericht</strong>sjahr.<br />

4. Baulinienabstand von der Waldesgrenze für den Krähenberg,<br />

Büttenberg und den Vingelzberg. Im Interesse einer einheitlichen<br />

Regelung der Distanzverhältnisse für Bauten an der Waldesgrenze<br />

wurden die Baulinien für obige Gebiete festgelegt. Die<br />

Schlußnahme der kant. Behörden zu dieser Frage fällt in das<br />

Jahr 1924.<br />

5. Teil-Alignementsplan für das Blumenrainquartier. Mit Rücksicht<br />

auf die rege Bautätigkeit im genannten Quartier wurden<br />

im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Interesse der<br />

Einheitlichkeit die Baulinien festgelegt. Da keine Oppositionen<br />

erhoben wurden und dieser Teil-Alignementsplan nur internen<br />

Zwecken dient, konnte von der Durchführung des ordentlichen<br />

Auflageverfahrens abgesehen werden.<br />

6. Gebäudeorientierung an der Haldenstraße. Die Lage der<br />

Haldenstraße und das Bestreben der Baulustigen, die Wohn-

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