o. Bericht - Stadt Biel
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Die Abgabe des bezüglichen Gutachtens, sowie die endgültige<br />
Behandlung dieser äußerst wichtigen Alignementsangelegenheit<br />
fällt jedoch in das Jahr 1924.<br />
2. Alignement Fischerweg. Durch die Opposition der Herren<br />
Oberrichter Neuhaus und Konsorten sahen sich die Behörden<br />
gezwungen, das bestehende Alignement für den projektierten<br />
Straßenzug Nord-Süd auf dem Areal zwischen Zihl-See-Schiißkanal<br />
und Ländtestraße fallen zu lassen und für dieses Areal<br />
ein neues Alignement, das sogenannte Fischerweg-Alignement<br />
festzulegen. Die endgültige Erledigung dieser Alignementsangelegenheit<br />
fällt ebenfalls in das Jahr 1924.<br />
3. Alignement IV Diese Alignementsfrage wurde<br />
mit der projektierten Erstellung der Industriegeleiseanlage „Ost"<br />
akut. Nachdem ein früheres Alignementsprojekt für die Fortsetzung<br />
der Neumarktstraße die Durchschneidung der Mattenhofbesitzung<br />
vorsah, entschloß sich die Alignementskommission<br />
mit Rücksicht auf die heftige Opposition seitens der Eigentümer<br />
dieser Besitzung einerseits und die großen Inkonvenienzen anderseits,<br />
dieses Alignement abzuändern, unter Umgehung der<br />
Mattenhofbesitzung. Die öffentliche Auflage dieses Alignementes<br />
und die definitive Erledigung fällt in ein späteres <strong>Bericht</strong>sjahr.<br />
4. Baulinienabstand von der Waldesgrenze für den Krähenberg,<br />
Büttenberg und den Vingelzberg. Im Interesse einer einheitlichen<br />
Regelung der Distanzverhältnisse für Bauten an der Waldesgrenze<br />
wurden die Baulinien für obige Gebiete festgelegt. Die<br />
Schlußnahme der kant. Behörden zu dieser Frage fällt in das<br />
Jahr 1924.<br />
5. Teil-Alignementsplan für das Blumenrainquartier. Mit Rücksicht<br />
auf die rege Bautätigkeit im genannten Quartier wurden<br />
im Einvernehmen mit den Grundeigentümern im Interesse der<br />
Einheitlichkeit die Baulinien festgelegt. Da keine Oppositionen<br />
erhoben wurden und dieser Teil-Alignementsplan nur internen<br />
Zwecken dient, konnte von der Durchführung des ordentlichen<br />
Auflageverfahrens abgesehen werden.<br />
6. Gebäudeorientierung an der Haldenstraße. Die Lage der<br />
Haldenstraße und das Bestreben der Baulustigen, die Wohn-