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o. Bericht - Stadt Biel

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- 10 —<br />

Gemeinde der Genossenschaft gegenüber verpflichtet, sämtliche<br />

von der Genossenschaft auf den belasteten Grundstücken errichteten<br />

Bauten zu einem, im Baurechtsvertrage näher zu bestimmenden<br />

Werte zu übernehmen.<br />

Belastet sind die Parzellen Nr. 3850 und 3851 <strong>Biel</strong> Grundbuchblatt<br />

3850 und 3851.<br />

Berechtigt ist die Allg. Bau- und Wohngenossenschaft resp.<br />

deren Rechtsnachfolger.<br />

Das Baurecht ist als besonderes Grundstück in das Grundbuch<br />

aufzunehmen.<br />

2. Die Bau und Wohngenossenschaft ist verpflichtet, auf<br />

diesem Terrain 8 Dreifamilienhäuser in Reihenbau zu erstellen,<br />

zu erhalten und im Falle von Zerstörung wieder zu errichten.<br />

3. Die Genossenschaft bezahlt der Einwohnergemeinde eine<br />

jährliche Grundrente in der Höhe des jeweilgen Zinsfußes der<br />

Hypothekarkasse für I. Hypotheken weniger 1/4 0/o, höchstens<br />

aber 3 °/o für das 1. 2. und 3. Jahr, 4 °/o für das 4. und 5. Jahr<br />

und 5 °/o für das 6. und die spätern Jahre, alles berechnet nach<br />

der Grundsteuerschatzung der Baurechtsgrundstücke, mindestens<br />

aber Fr. 10.— für den m2.<br />

Für den Fall, daß die Gemeinde die Erstellung der Verbindung<br />

Gurzelenstraße-Mettweg zu ihren Lasten übernimmt, so<br />

wäre der Kostenbetrag auf das Land zu schlagen und zu verzinsen.<br />

4. Der mit der Genossenschaft abzuschließende Baurechtsvertrag<br />

ist dem <strong>Stadt</strong>rate zur Genehmigung zu unterbreiten.<br />

5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />

H. Die Einwohnergemeinde <strong>Biel</strong> beteiligt sich an der Finanzierung<br />

der von der Allg. Bau- und Wohngenossenschaft <strong>Biel</strong><br />

auf dem vorbeschriebenen, der Gemeinde gehörenden Grundstücke<br />

zu erstellenden 8 Dreifamilienhäusern im veranschlagten<br />

Anlagewerte von ca. Fr. 391,000.— durch Uebernahme einer<br />

auf die I. unmittelbar folgende Hypothek in der Höhe von 30 °/o<br />

der Anlagkosten und im mutmaßlichen Betrage von Fr. 117,300<br />

zu den vom Gemeinderat in seiner. Sitzung vom 11. Oktober 1921<br />

festgesetzten Bedingungen für die Gewährung von grundpfändlich<br />

versicherten Darlehn auf Wohnbauten. Die Hypothek ist

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