o. Bericht - Stadt Biel
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Gemeinde der Genossenschaft gegenüber verpflichtet, sämtliche<br />
von der Genossenschaft auf den belasteten Grundstücken errichteten<br />
Bauten zu einem, im Baurechtsvertrage näher zu bestimmenden<br />
Werte zu übernehmen.<br />
Belastet sind die Parzellen Nr. 3850 und 3851 <strong>Biel</strong> Grundbuchblatt<br />
3850 und 3851.<br />
Berechtigt ist die Allg. Bau- und Wohngenossenschaft resp.<br />
deren Rechtsnachfolger.<br />
Das Baurecht ist als besonderes Grundstück in das Grundbuch<br />
aufzunehmen.<br />
2. Die Bau und Wohngenossenschaft ist verpflichtet, auf<br />
diesem Terrain 8 Dreifamilienhäuser in Reihenbau zu erstellen,<br />
zu erhalten und im Falle von Zerstörung wieder zu errichten.<br />
3. Die Genossenschaft bezahlt der Einwohnergemeinde eine<br />
jährliche Grundrente in der Höhe des jeweilgen Zinsfußes der<br />
Hypothekarkasse für I. Hypotheken weniger 1/4 0/o, höchstens<br />
aber 3 °/o für das 1. 2. und 3. Jahr, 4 °/o für das 4. und 5. Jahr<br />
und 5 °/o für das 6. und die spätern Jahre, alles berechnet nach<br />
der Grundsteuerschatzung der Baurechtsgrundstücke, mindestens<br />
aber Fr. 10.— für den m2.<br />
Für den Fall, daß die Gemeinde die Erstellung der Verbindung<br />
Gurzelenstraße-Mettweg zu ihren Lasten übernimmt, so<br />
wäre der Kostenbetrag auf das Land zu schlagen und zu verzinsen.<br />
4. Der mit der Genossenschaft abzuschließende Baurechtsvertrag<br />
ist dem <strong>Stadt</strong>rate zur Genehmigung zu unterbreiten.<br />
5. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.<br />
H. Die Einwohnergemeinde <strong>Biel</strong> beteiligt sich an der Finanzierung<br />
der von der Allg. Bau- und Wohngenossenschaft <strong>Biel</strong><br />
auf dem vorbeschriebenen, der Gemeinde gehörenden Grundstücke<br />
zu erstellenden 8 Dreifamilienhäusern im veranschlagten<br />
Anlagewerte von ca. Fr. 391,000.— durch Uebernahme einer<br />
auf die I. unmittelbar folgende Hypothek in der Höhe von 30 °/o<br />
der Anlagkosten und im mutmaßlichen Betrage von Fr. 117,300<br />
zu den vom Gemeinderat in seiner. Sitzung vom 11. Oktober 1921<br />
festgesetzten Bedingungen für die Gewährung von grundpfändlich<br />
versicherten Darlehn auf Wohnbauten. Die Hypothek ist