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o. Bericht - Stadt Biel

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4. Untersuchung, ob die Bewertung vorhandener Vermögensbestandteile<br />

sowie die Höhe der Abschreibungen nach verwaltungstechnisch-<br />

und kaufmännisch richtigen Grundsätzen vorgenommen<br />

werde.<br />

5. Vornahme unvermuteter außerordentlicher Revisionen aller<br />

Kassen- und Wertschriftenbestände.<br />

6. Ueberwachung der Einhaltung und Ausführung der Gemeinde-,<br />

<strong>Stadt</strong>rats- und Gemeinderatsbeschlüße, sowie der Direktionsweisungen.<br />

II. Die Ueberprüfung der gesamten Gemeindeverwaltung, einschlie/3lich<br />

der stcidt. Werke in organisatol ischer Hinsicht<br />

1. Untersuchung, ob und in welcher Weise in der allgemeinen<br />

Gemeindeverwaltung durch zweckmäßige Organisation- und<br />

Arbeitsteilung eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates<br />

und in Verbindung damit sowohl eine weitere Einschränkung<br />

des Personal- sowie des Sachaufwandes zu erreichen sei.<br />

2. Untersuchung der sogen. industriellen Betriebe (Gas- und Wasserwerke,<br />

Elektrizitätswerk und Straßenbahn) sowie der andern,<br />

auf dem Grundsatze der Selbsterhaltung aufgebauten<br />

Betriebe (Schlachthof und Kühlhaus), auf ihre Wirtschaftlichkeit,<br />

wobei namentlich geprüft werden muß, wie durch Aenderungen<br />

organisatorischer Natur, durch bessere Ausnutzung<br />

der Arbeitskräfte und Einführung mechanischer Hilfsmittel,<br />

die Leistungsfähigkeit erhöht, die Betriebskosten vermindert<br />

und die Rein erträgnisse gesteigert werden können.<br />

Ueber jede durchgeführte Inspektionsarbeit hat der Finanzinspektor<br />

dem Gemeinderate ausführlichen schriftlichen<br />

<strong>Bericht</strong> zu erstatten, wobei sich erzeigende Misstände mitgeteilt<br />

und die Mittel zu ihrer Hebung dargelegt werden.<br />

Er arbeitet notwendig und wünschenswert erscheinende<br />

Reorganisationsvorschläge aus und unterbreitet sie mit schriftlicher<br />

Begründung dem Gemeinderat.<br />

Der Verkehr des Finanzinspektors mit dem Gemeinderat<br />

vollzieht sich durch Vermittlung des <strong>Stadt</strong>präsidenten.<br />

Bis Ende Dezember 1923 wurden 5 Inspektionsberichte eingereicht,<br />

die im Laufe des Jahres 1924 bei den zuständigen Behörden<br />

zur Behandlung kommen werden.

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