o. Bericht - Stadt Biel
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An die zuständige Vormundschaftsbehörde über-<br />
wiesen .<br />
Unmöglichkeit Vaterschaftsansprüche geltend zu<br />
machen, Art. 314 und 315 ZGB<br />
Auf Ende des Jahres unerledigt<br />
Von den 4 unerledigten Fällen ist einer beim Amtsgericht<br />
<strong>Biel</strong> hangig.<br />
Kassawesen: Die Amtsvormundschaft verzeichnet einen<br />
Kassaverkehr von Fr. 363,603.80 (1922 Fr. 329,329.35).<br />
An Alimenten und Unterhaltungsbeiträgen konnten einkassiert<br />
werden :<br />
1. Von Vätern: 9 923 1922<br />
a) Laufende Zahlungen 31,278.35 22,936.65<br />
b) Einmalige Abfindungssumme 2,000.— —.—<br />
2. Von Müttern . . . . . . . . 5,800.15 3,797.10<br />
3. Von unterstützungspflichtigen Gemeinden 8,345.95 6,515.60<br />
3<br />
1<br />
4<br />
Total Fr. 47,424.45 33,249.35<br />
Anzeigen wegen böswilliger oder liederlicher Nichterfüllung<br />
der Alimentationspflicht (Art. 37 und 62 Armenpolizeigesetz)<br />
sind 12 eingereicht worden (1922 6).<br />
An Pflege- und Unterhaltungsgeldern sind für die Schutzbefohlenen<br />
in monatlichen Raten an die Pfleger ausbezahlt<br />
worden Fr. 83,693.75 (1922 Fr. 66,499.90).<br />
Das Vermögen der Mündel des Amtsvormundes beträgt<br />
auf 31. Dezember 1923 Fr. 372,849.65.<br />
Die Wahrung der materiellen Interessen der Schutzbefohlenen<br />
erforderte ebensoviel Zeit und Arbeit, wie die persönliche<br />
Fürsorge.<br />
Kinderschutzma/.nahmen : (Art. 283 und ff. Z GB). Seitens<br />
der Schul-, Gerichts- und Polizeibehörden, Pfarrämter, Eltern<br />
und Privaten sind 67 (1922 73) Fälle von Kindervernachlässigung,<br />
Gefährdung, Mißhandlung, Verweigerung des Gehorsams gegenüber<br />
den Eltern und schlechter Aufführung zur Kenntnis gebracht<br />
worden. Die meistens zeitraubenden Untersuchungen wurden<br />
durchgeführt und hatten, je nach dem Tatbestand, vormundschaftliche<br />
Maßnahmen, wie Entzug der elterlichen Gewalt,<br />
Wegnahme der Kinder, Stellung unter Aufsicht, Verwarnung<br />
und Belehrung der Fehlbaren, zur Folge.<br />
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