o. Bericht - Stadt Biel
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gebäude senkrecht zur Talrichtung zu erstellen, veranlaßten die<br />
Bauorgane, einen entsprechenden Baulinienplan festzulegen, damit<br />
eine zweckentsprechende Gebäudeorientierung möglich wird.<br />
Die damit in Verbindung gebrachte Aufstellung von Bestimmungen<br />
für die Beschränkung der Bauwerkshöhen findet ihre Erledigung<br />
im Jahre 1924.<br />
7. Gebäudeorientierung im Löhrenquartier in Mett. Diese<br />
Frage wurde eingehend geprüft, mußte jedoch vorläufig noch<br />
zurückgelegt werden.<br />
B. Breite der Zufahrtsstraße zum neuen Personenbahnhof.<br />
Nach stattgefundenem Augenschein und einläßlichem Studium<br />
wurde der vorgesehenen Breite von 12 m Fahrbahn und beidseitigen<br />
Trottoirs von je 3,50 m nebst event. Arkaden von je<br />
4 m Breite zugestimmt. Die endgültige Festlegung fällt mit der<br />
Genehmigung des Alignementsplanes zusammen.<br />
9. Neuordnung des Alignementswesens. Es wird auf den speziellen<br />
<strong>Bericht</strong> verwiesen.<br />
10. Alignement Elfenaustraße. Den veränderten Verhältnissen<br />
und Bedürfnissen entsprechend wurde dieses Alignement<br />
abgeändert und die Breite der projektierten Straße zwischen<br />
<strong>Biel</strong>-Schüß und Schüßkanal von 15 auf 9 m reduziert. Die endgültige<br />
Erledigung dieses Alignementes fällt in das Jahr 1924.