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o. Bericht - Stadt Biel

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gebäude senkrecht zur Talrichtung zu erstellen, veranlaßten die<br />

Bauorgane, einen entsprechenden Baulinienplan festzulegen, damit<br />

eine zweckentsprechende Gebäudeorientierung möglich wird.<br />

Die damit in Verbindung gebrachte Aufstellung von Bestimmungen<br />

für die Beschränkung der Bauwerkshöhen findet ihre Erledigung<br />

im Jahre 1924.<br />

7. Gebäudeorientierung im Löhrenquartier in Mett. Diese<br />

Frage wurde eingehend geprüft, mußte jedoch vorläufig noch<br />

zurückgelegt werden.<br />

B. Breite der Zufahrtsstraße zum neuen Personenbahnhof.<br />

Nach stattgefundenem Augenschein und einläßlichem Studium<br />

wurde der vorgesehenen Breite von 12 m Fahrbahn und beidseitigen<br />

Trottoirs von je 3,50 m nebst event. Arkaden von je<br />

4 m Breite zugestimmt. Die endgültige Festlegung fällt mit der<br />

Genehmigung des Alignementsplanes zusammen.<br />

9. Neuordnung des Alignementswesens. Es wird auf den speziellen<br />

<strong>Bericht</strong> verwiesen.<br />

10. Alignement Elfenaustraße. Den veränderten Verhältnissen<br />

und Bedürfnissen entsprechend wurde dieses Alignement<br />

abgeändert und die Breite der projektierten Straße zwischen<br />

<strong>Biel</strong>-Schüß und Schüßkanal von 15 auf 9 m reduziert. Die endgültige<br />

Erledigung dieses Alignementes fällt in das Jahr 1924.

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