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o. Bericht - Stadt Biel

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3. Der <strong>Stadt</strong>rat beantragt dem Regierungsrate, die sämtlichen<br />

gegen diesen Alignementsplan erhobenen Einsprachen,<br />

soweit sie nicht ausdrücklich zurückgezogen wurden, abzuweisen.<br />

4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzuge dieser Beschlüsse<br />

beauftragt. Er wird insbesondere beauftragt, die gemäß<br />

§ 7 des Gesetzes betr. die Aufstellung von Alignementsplänen<br />

und von baupolizeilichen Vorschriften durch die Gemeinde vom<br />

15. Juli 1894 erforderliche Genehmigung durch den Regierungsrat<br />

nachzusuchen.<br />

11. Genehmigung des Kaufvertrages mit Herrn H. Brand betr.<br />

die Erwerbung der Parzellen Nr. 2675 und 2676 an der Salzhausstraße<br />

(1. November).<br />

Beschluß:<br />

1. Dem zwischen Hrn. Hans Brand, Hotelier z. Bären in Twann,<br />

als Verkäufer und der Einwohnergemeinde <strong>Biel</strong>, als Käuferin,<br />

abgeschlossenen Kaufvertrage betreffend die Parzellen <strong>Biel</strong><br />

Grundbuchblatt No. 2675 im Halte von 13,27 Aren und einer<br />

Grundsteuerschatzung von Fr. 5,310.— und No. 2676 im Halte<br />

von 17,49 Aren und einer Grundsteuerschatzung von Fr. 7,000,<br />

d. d. 28. September 1923, wird die Genehmigung erteilt.<br />

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzuge dieses Beschlusses<br />

beauftragt. Er wird ermächtigt, die zur Bezahlung des Kaufpreises<br />

erforderlichen Gelder, wenn notwendig, auf dem Anleihenswege<br />

zu beschaffen.<br />

12. Neuzuteilung verschiedener Geschäftszweige an die Armenund<br />

Vormundschaftsdirektion (1. November).<br />

Beschluß:<br />

1. Das Arbeitslosenfürsorgewesen, der Arbeitsnachweis, die Naturalverpflegung<br />

und das Wohnungsamt werden vom 1. November<br />

1923 hinweg der Armendirektion zugeteilt.<br />

Die Armendirektion wird mit der Anordnung und Durchführung<br />

der sich aus dieser Neuzuteilung ergebenden, organisatorischen<br />

Maßnahmen beauftragt.<br />

2. Die Polizeidirektion wird für den Rest der laufenden Amtsperiode<br />

Herrn Gemeinderat Tiirler zugeteilt.

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