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o. Bericht - Stadt Biel

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— 24 —<br />

Angestellten und Arbeiter der Gemeinde <strong>Biel</strong> in der Abstimmung<br />

vom 18./19. Dezember 1920 verworfen hatte, wobei der Hauptgrund<br />

der Verwerfung jedenfalls in der großen finanziellen Belastung<br />

der Gemeinde bestund, wurden unverzüglich Untersuchungen<br />

darüber angestellt, ob und in welchem Maße eine Herabsetzung<br />

der Gemeindebeiträge möglich sei. Indem die Kasse auf<br />

etwas veränderte Grundlage gestellt wurde, konnte die Belastung<br />

der Gemeinde gegenüber dem ersten Projekte um ca. die Hälfte<br />

reduziert werden. Die so abgeänderte Vorlage gelangte am<br />

28./29. Oktober 1922 vor das Volk und wurde mit 4037 gegen<br />

1863 Stimmen angenommen. Die nötigen Vorarbeiten für die<br />

Inkraftsetzung und Einführung der Kasse wurden sofort begonnen<br />

und so beschleunigt, daß sie ihre Arbeit auf den 1. Januar<br />

1923 aufnehmen konnte. Die Organe der Versicherungskasse<br />

sind:<br />

1. Der Gemeinderat.<br />

2. Die Generalversammlung der Versicherten.<br />

3. Die Versicherungskassenkommission.<br />

4. Die Geschäftsführung.<br />

5. Die Kontrollstelle.<br />

Mit Rücksicht auf die schlechte finanzielle Lage der Gemeinde<br />

und die im Gange befindlichen Reorganisations- und<br />

Sparmaßnahmen, mußte für den Aufbau der Kasse eine möglichst<br />

einfache und billige Lösung gesucht werden. Das geschah<br />

in der Weise, daß die Kasse der bestehenden Präsidialabteilung<br />

angegliedert und die Geschäftsführung dem <strong>Stadt</strong>schreiber zu<br />

seinen ordentlichen Funktionen übertragen wurde, unter Ueberbindung<br />

gewisser Funktionen an andere Abteilungen. Dadurch<br />

konnte die Schaffung einer Verwalterstelle unterbleiben. Die<br />

Arbeit wurde so verteilt, daß die Finanzdirektion die Vermögensverwaltung<br />

führt, die <strong>Stadt</strong>buchhalterei die daherige Rechnung<br />

erstellt, die <strong>Stadt</strong>kasse als Zahlstelle für die Versicherungskasse<br />

dient und die <strong>Stadt</strong>kanzlei die eigentliche administrative Führung<br />

der Kasse und die Betriebsrechnung besorgt.<br />

Die Versicherungskassenkommission.<br />

Nach Art. 50 der Statuten kommt dem Gemeinderat die<br />

Ernennung des Vorsitzenden dieser Kommission zu, der zugleich

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