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o. Bericht - Stadt Biel

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wirtschaftliche Fragen nach parteipolitischen Gesichtspunkten<br />

zu behandeln und zu lösen.<br />

Wie weit dieser Vorwurf für die Behörden der <strong>Stadt</strong> <strong>Biel</strong><br />

zutrifft, ist hier nicht zu untersuchen. Als sicher darf jedoch<br />

angenommen werden, daß die politischen Parteien nicht gewillt<br />

wären, sich jedes Einflusses auf Verwaltung und Betrieb der<br />

Gemeinde-Unternehmungen, insbesondere auch auf die Tarifgestaltung,<br />

zu begeben. Aber selbst wenn dem wider Erwarten<br />

so sein sollte, so würde eine Loslösung der industriellen Betriebe<br />

aus dem Verband der Gemeindeverwaltung in rechtlicher wie<br />

in finanzieller Hinsicht auf große Schwierigkeiten stoßen.<br />

Der Forderung nach größerer Selbständigkeit der industriellen<br />

Betriebe könnte zum Teil wenigstens auch dadurch en-sprochen<br />

werden, daß die Zuständigkeit der Gemeindebehörden<br />

(<strong>Stadt</strong>rat und Gemeinderat) auf die wichtigsten Beschlüsse beschränkt,<br />

dafür Betriebsdirektion und Betriebskommission mit<br />

größern Befugnissen ausgerüstet würden. Aber auch angenommen,<br />

die politischen Behörden brächten die nötige Entsagungskraft<br />

dafür auf, so wäre einer solchen Uebertragung von Befugnissen<br />

gesetzlich und praktisch ziemlich enge Schranken<br />

gezogen. Solange übrigens die Bestellung der Betriebs- oder<br />

Aufsichtskommissionen auschließlich oder vorzugsweise nach<br />

dem Parteibekenntnis erfolgt, wäre auch mit einer Erweiterung<br />

der Befugnisse der Kommissionen in Hinsicht auf die Ausschaltung<br />

politischer Einflüsse wenig oder nichts gewonnen. Die<br />

Ausstattung des Direktors und der Kommission mit größern Befugnissen<br />

hätte immerhin den nicht zu unterschätzenden Vorteil,<br />

daß der zeitraubende Umweg über die andern Behörden in manchen<br />

Fällen vermieden würde.<br />

Nicht zu verwechseln mit der erörterten Abtrennung der<br />

industriellen Betriebe von der eigentlichen Gemeindeverwaltung<br />

ist die Frage der Entlastung der <strong>Stadt</strong>buchhaltung vom Rechnungswesen<br />

der industriellen Betriebe und dessen Zusammenfassung<br />

und Unterstellung unter eine besondere kaufmännische<br />

Leitung. Eine gewisse buchhalterische Doppelspurigkeit läßt<br />

sich nämlich nicht leugnen, indem gegenwärtig gewisse mit der<br />

Betriebsrechnung zusammenhängende Buchungen sowohl von

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