o. Bericht - Stadt Biel
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wirtschaftliche Fragen nach parteipolitischen Gesichtspunkten<br />
zu behandeln und zu lösen.<br />
Wie weit dieser Vorwurf für die Behörden der <strong>Stadt</strong> <strong>Biel</strong><br />
zutrifft, ist hier nicht zu untersuchen. Als sicher darf jedoch<br />
angenommen werden, daß die politischen Parteien nicht gewillt<br />
wären, sich jedes Einflusses auf Verwaltung und Betrieb der<br />
Gemeinde-Unternehmungen, insbesondere auch auf die Tarifgestaltung,<br />
zu begeben. Aber selbst wenn dem wider Erwarten<br />
so sein sollte, so würde eine Loslösung der industriellen Betriebe<br />
aus dem Verband der Gemeindeverwaltung in rechtlicher wie<br />
in finanzieller Hinsicht auf große Schwierigkeiten stoßen.<br />
Der Forderung nach größerer Selbständigkeit der industriellen<br />
Betriebe könnte zum Teil wenigstens auch dadurch en-sprochen<br />
werden, daß die Zuständigkeit der Gemeindebehörden<br />
(<strong>Stadt</strong>rat und Gemeinderat) auf die wichtigsten Beschlüsse beschränkt,<br />
dafür Betriebsdirektion und Betriebskommission mit<br />
größern Befugnissen ausgerüstet würden. Aber auch angenommen,<br />
die politischen Behörden brächten die nötige Entsagungskraft<br />
dafür auf, so wäre einer solchen Uebertragung von Befugnissen<br />
gesetzlich und praktisch ziemlich enge Schranken<br />
gezogen. Solange übrigens die Bestellung der Betriebs- oder<br />
Aufsichtskommissionen auschließlich oder vorzugsweise nach<br />
dem Parteibekenntnis erfolgt, wäre auch mit einer Erweiterung<br />
der Befugnisse der Kommissionen in Hinsicht auf die Ausschaltung<br />
politischer Einflüsse wenig oder nichts gewonnen. Die<br />
Ausstattung des Direktors und der Kommission mit größern Befugnissen<br />
hätte immerhin den nicht zu unterschätzenden Vorteil,<br />
daß der zeitraubende Umweg über die andern Behörden in manchen<br />
Fällen vermieden würde.<br />
Nicht zu verwechseln mit der erörterten Abtrennung der<br />
industriellen Betriebe von der eigentlichen Gemeindeverwaltung<br />
ist die Frage der Entlastung der <strong>Stadt</strong>buchhaltung vom Rechnungswesen<br />
der industriellen Betriebe und dessen Zusammenfassung<br />
und Unterstellung unter eine besondere kaufmännische<br />
Leitung. Eine gewisse buchhalterische Doppelspurigkeit läßt<br />
sich nämlich nicht leugnen, indem gegenwärtig gewisse mit der<br />
Betriebsrechnung zusammenhängende Buchungen sowohl von