o. Bericht - Stadt Biel
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— 74 —<br />
e) Sekundarschule Madretsch<br />
1. A 11 gemeines. Das Schuljahr verlief in normaler Weise.<br />
Der Unterricht erlitt keinerlei Einbuße durch Störungen, wie<br />
sie die Kriegsjahre aufwiesen. Der Gesundheitszustand bei Lehrern<br />
und Schülern war ein guter. Nur die Arbeitslehrerin mußte<br />
mehrmals infolge Krankheit Stellvertretung beanspruchen. Während<br />
der Zeit der Zwangsimpfung kamen zahlreiche Absenzen vor.<br />
2. Personelles. In der Schulkommission wurde der von<br />
Madretsch fortgezogene Hr. Geometer Studer, Vertreter des<br />
Staates, durch Hrn. E. Burger, Pianofabrikant ersetzt. Im Lehrkörper<br />
fand keine Aenderung statt.<br />
3. Statistisches. Die Schulkommission erledigte in 4<br />
Sitzungen 11 Traktanden. Die wichtigsten bezogen sich auf die<br />
Neuaufnahmen, Schulreisen, Stellungnahme zur Zentralisation<br />
der Mittelschulen etc.<br />
Die Schule zählte im <strong>Bericht</strong>sjahre im Durchschnitt in 5<br />
Klassen 133 Schüler, wovon 57 Knaben und 76 Mädchen, welchen<br />
1273 Lektionen erteilt wurden.<br />
Das Budget der Schule verzeigte an Einnahmen Fr. 16880.—,<br />
an Ausgaben Fr. 49147. —<br />
f) Progymnasium<br />
Deutsche Abteilung<br />
1. U n t er r i c h t. Eine Neuerung im Unterrichtsbetrieb war<br />
der Besuch der für alle städtischen Schulen veranstalteten Schulkino-Vorführungen.<br />
Die dabei gemachten Beobachtungen dürften<br />
folgende sein : Der Lehrfilm als solcher ist für bestimmte Gebiete<br />
und Zwecke ein vorzügliches, ja unübertreffliches Unterrichtsmittel<br />
und sollte unbedingt der Schule dienstbar gemacht werden,<br />
jedoch so, daß jede Schulklasse sich seiner, unabhängig von den<br />
andern, nach Bedürfnis und im gegebenen Moment bedienen kann.<br />
Gemäß Beschluß der Schulkomission werden aufs kommende<br />
Schuljahr in den '2., 3., und 4. Klassen fakultative Handfertigkeitskurse<br />
(vorläufig nur für Kartonnage) eingeführt.<br />
2. Lehrerschaf t. Stellvertretungen wurden nötig: a) wegen<br />
Krankheit für 25 Schulwochen; b) wegen Weiterstudiums für<br />
8 Schulwochen ; c) wegen Teilnahme an Großratssitzungen für<br />
5 Schulwochen.