Teil 5: C Bildung, Wissenschaft und Forschung - SPD-Fraktion im ...
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Analyse: <strong>Bildung</strong>, <strong>Wissenschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forschung</strong><br />
II<br />
Frühkindliche <strong>Bildung</strong><br />
1 Herausforderungen <strong>und</strong> Hintergründe für die frühkindliche<br />
<strong>Bildung</strong> in Niedersachsen<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen für ein lebenslanges Lernen werden in den ersten Lebensjahren gelegt,<br />
da in dieser frühen Lebensphase bereits eine wesentliche Entwicklung von Lernkompetenzen<br />
der Menschen stattfindet. Frühkindliche <strong>Bildung</strong> – <strong>im</strong> hier verstandenen<br />
Sinne – bezieht sich auf die Lebensphase von 0 bis 6 Jahren <strong>und</strong> damit das Kindesalter<br />
bis zur Einschulung. Die wichtigsten Lernorte sind Familien <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e sowie<br />
Kindertagesstätten (Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre), Kindergärten (3 bis 6 Jahre) <strong>und</strong><br />
Kindertagespflege). Frühkindliche <strong>Bildung</strong> setzt sich aus dem komplexen Wechselspiel<br />
dieser sich ergänzenden <strong>Bildung</strong>sorte zusammen <strong>und</strong> basiert ganz wesentlich<br />
auf Interaktion <strong>und</strong> sozialem Dialog.<br />
Aus wissenschaftlicher Sicht besteht Einigkeit, dass Lern- <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong>smaßnahmen<br />
bereits <strong>im</strong> frühkindlichen Alter ansetzen müssen, da bereits in diesem Alter zentrale<br />
Weichenstellungen für die weitere <strong>Bildung</strong>sentwicklung eines Menschen erfolgen. Die<br />
wesentliche Begründung hierfür liegt in der hohen Anpassungsfähigkeit des menschlichen<br />
Gehirns (Plastizität) in den ersten Lebensjahren, die eine besondere Lerneffizienz<br />
ermöglicht <strong>und</strong> <strong>im</strong> weiteren Lebensverlauf kontinuierlich abn<strong>im</strong>mt.<br />
Das ganzheitliche Lernen stellt von der Geburt an einen wichtigen Bestandteil der<br />
kindlichen Entwicklung dar, wobei Kinder in der Regel einen großen Lerneifer <strong>und</strong><br />
Wissensdurst entwickeln. Allerdings sind die frühkindlichen <strong>Bildung</strong>sprozesse stark<br />
vom sozialen <strong>und</strong> ethnisch-kulturellen Kontext, in den die Kinder einbezogen sind,<br />
sowie von individuellen Präferenzen <strong>und</strong> Begabungen abhängig.<br />
Die Berücksichtigung dieser Unterschiede <strong>und</strong> damit eine möglichst frühe <strong>und</strong> individuelle<br />
Förderung der Kinder ist die wichtigste Voraussetzung, um erfolgreiche <strong>Bildung</strong>sbiographien<br />
zu ermöglichen <strong>und</strong> die genannten Anforderungen auch <strong>im</strong> späteren<br />
Leben bewältigen zu können.<br />
1.1 Ziele frühkindlicher <strong>Bildung</strong><br />
Im Mittelpunkt frühkindlicher <strong>Bildung</strong> steht nicht der Wissenserwerb, sondern die Aneignung<br />
sozialer <strong>und</strong> methodischer Kernkompetenzen, die die Voraussetzung für die<br />
<strong>Teil</strong>habe am gesellschaftlichen Leben schaffen. Von großer Bedeutung ist dabei die<br />
Konsistenz der vermittelten Inhalte zwischen den unterschiedlichen Lernorten <strong>und</strong><br />
Lernphasen.<br />
Ziel frühkindlicher <strong>Bildung</strong> muss es sein, die Kinder zu starken, kreativen, entdeckungsfreudigen<br />
<strong>und</strong> verantwortungsvollen Persönlichkeiten heranzubilden. Im „Orientierungsplan<br />
für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Erziehung <strong>im</strong> Elementarbereich niedersächsischer<br />
Tageseinrichtungen für Kinder“ (MK 2005) werden für den Elementarbereich folgende<br />
<strong>Bildung</strong>sziele vorgegeben: 102<br />
! Förderung sozialer <strong>und</strong> emotionaler Kompetenz zur positiven Gestaltung der Beziehungen<br />
zu anderen Menschen <strong>und</strong> Entwicklung des eigenen Selbstbewusstseins.<br />
102<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage bildet das Sozialgesetzbuch VIII, welches von den Betreuungseinrichtungen für<br />
Kinder die Entwicklung des Kindes zu eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten,<br />
die Erziehung <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong> sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern fordert (SGB VIII § 22).<br />
Diese <strong>Bildung</strong>sauftrag wird durch den § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetztes über Tageseinrichtungen<br />
für Kinder konkretisiert.<br />
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