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Von der Fischzucht zum Vogelparadies 7<br />

3 Naturschutzabkommen und die Bedeutung für Fehmarn<br />

Die Landschaft Schleswig-Holsteins ist heute mit wenigen Ausnahmen das Produkt<br />

menschlicher Nutzungsgeschichte. In vielen Fällen haben die menschlichen<br />

Nutzungstätigkeiten negative Auswirkungen auf die natürlich vorkommenden Tierund<br />

Pflanzengesellschaften. Darüber hinaus verringern aktuelle und in der jüngeren<br />

Vergangenheit liegende Nutzungen der Landschaft deren strukturelle Vielfalt. 10<br />

Diese intensive Nutzung der biotischen und abiotischen Umwelt hat in der Vergangenheit<br />

zu einer gewaltigen Abnahme der Populationsgrößen der Fauna geführt.<br />

Davon betroffen sind auch Vogelarten.<br />

Neben der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Insel Fehmarn ist es<br />

der Tourismus, der im Konflikt mit den Anliegen und Zielen des Naturschutzes<br />

steht. Der Tourismus drang dabei in zum Teil ungenutzte Bereiche vor, wie etwa<br />

Strandwallzonen, Dünen, Heiden oder landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte. 11<br />

Vor allem bauliche Anlagen, aber auch die Erholungsaktivitäten, führten zu Störungen<br />

oder Verlust an Lebensräumen der Tier- und Pflanzenwelt.<br />

Dass attraktive Flächen für den Vogelschutz auch auf ehemalig intensiv bewirtschafteten<br />

Flächen entstehen können, zeigt die Entwicklung von Gut Wallnau.<br />

Dass es soweit kommen konnte, geht auf die Entwicklung des Natur- und Artenschutzes<br />

zurück.<br />

3.1 Die Entwicklung des Vogelschutzes<br />

Das engagierte Eintreten für den Natur- und Vogelschutz besteht seit langer Zeit.<br />

Eine sehr frühe schriftliche Niederlegung zum Vogelschutz findet sich vom Kölner<br />

Stadtrat aus dem Jahre 1324, der den Schutz der „nützlichen“ Vögel anordnet.<br />

Eine neue Dynamik auf diesem Gebiet ergab sich mit den sich ändernden Naturanschauungen<br />

der Aufklärung ab dem 18. Jahrhundert. Im Jahre 1804 veröffentlicht<br />

Johann M. Bechstein seine „Naturgeschichte aller schädlichen Forstinsekten“,<br />

in denen sich Anregungen zum Vogelschutz finden. Etwa ein halbes Jahrhundert<br />

später erschien 1858 die Broschüre von Constantin W. Gloger „Vogelschutz –<br />

Kleine Ermahnung zum Schutze nützlicher Tiere“. 12 Von staatlicher Seite wird im<br />

Jahre 1888 ein Reichsgesetz zum Vogelschutz erlassen. 13 Neben Publikationen und<br />

ersten staatlichen Erlassen zum Vogelschutz gründeten sich im 19. Jahrhundert<br />

auch Vereine, die den Schutz von Vögeln zum Ziel hatten. So etwa im Jahre 1875<br />

der „Deutsche Verein zum Schutze der Vogelwelt“ oder 1899 der „Bund für Vogelschutz“,<br />

der von Lina Hähnle gegründet wurde und später zum „Naturschutzbund<br />

Deutschland e.V.“ (NABU) werden sollte (vgl. Abb. 2).<br />

10 Jüdes (1988).<br />

11 Ebd.<br />

12 Piechocki (2007).<br />

13 Koch u. Hachmann (2011).

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