Schauplaetze_SH.pdf
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Von der Fischzucht zum Vogelparadies 7<br />
3 Naturschutzabkommen und die Bedeutung für Fehmarn<br />
Die Landschaft Schleswig-Holsteins ist heute mit wenigen Ausnahmen das Produkt<br />
menschlicher Nutzungsgeschichte. In vielen Fällen haben die menschlichen<br />
Nutzungstätigkeiten negative Auswirkungen auf die natürlich vorkommenden Tierund<br />
Pflanzengesellschaften. Darüber hinaus verringern aktuelle und in der jüngeren<br />
Vergangenheit liegende Nutzungen der Landschaft deren strukturelle Vielfalt. 10<br />
Diese intensive Nutzung der biotischen und abiotischen Umwelt hat in der Vergangenheit<br />
zu einer gewaltigen Abnahme der Populationsgrößen der Fauna geführt.<br />
Davon betroffen sind auch Vogelarten.<br />
Neben der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Insel Fehmarn ist es<br />
der Tourismus, der im Konflikt mit den Anliegen und Zielen des Naturschutzes<br />
steht. Der Tourismus drang dabei in zum Teil ungenutzte Bereiche vor, wie etwa<br />
Strandwallzonen, Dünen, Heiden oder landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte. 11<br />
Vor allem bauliche Anlagen, aber auch die Erholungsaktivitäten, führten zu Störungen<br />
oder Verlust an Lebensräumen der Tier- und Pflanzenwelt.<br />
Dass attraktive Flächen für den Vogelschutz auch auf ehemalig intensiv bewirtschafteten<br />
Flächen entstehen können, zeigt die Entwicklung von Gut Wallnau.<br />
Dass es soweit kommen konnte, geht auf die Entwicklung des Natur- und Artenschutzes<br />
zurück.<br />
3.1 Die Entwicklung des Vogelschutzes<br />
Das engagierte Eintreten für den Natur- und Vogelschutz besteht seit langer Zeit.<br />
Eine sehr frühe schriftliche Niederlegung zum Vogelschutz findet sich vom Kölner<br />
Stadtrat aus dem Jahre 1324, der den Schutz der „nützlichen“ Vögel anordnet.<br />
Eine neue Dynamik auf diesem Gebiet ergab sich mit den sich ändernden Naturanschauungen<br />
der Aufklärung ab dem 18. Jahrhundert. Im Jahre 1804 veröffentlicht<br />
Johann M. Bechstein seine „Naturgeschichte aller schädlichen Forstinsekten“,<br />
in denen sich Anregungen zum Vogelschutz finden. Etwa ein halbes Jahrhundert<br />
später erschien 1858 die Broschüre von Constantin W. Gloger „Vogelschutz –<br />
Kleine Ermahnung zum Schutze nützlicher Tiere“. 12 Von staatlicher Seite wird im<br />
Jahre 1888 ein Reichsgesetz zum Vogelschutz erlassen. 13 Neben Publikationen und<br />
ersten staatlichen Erlassen zum Vogelschutz gründeten sich im 19. Jahrhundert<br />
auch Vereine, die den Schutz von Vögeln zum Ziel hatten. So etwa im Jahre 1875<br />
der „Deutsche Verein zum Schutze der Vogelwelt“ oder 1899 der „Bund für Vogelschutz“,<br />
der von Lina Hähnle gegründet wurde und später zum „Naturschutzbund<br />
Deutschland e.V.“ (NABU) werden sollte (vgl. Abb. 2).<br />
10 Jüdes (1988).<br />
11 Ebd.<br />
12 Piechocki (2007).<br />
13 Koch u. Hachmann (2011).