Schauplaetze_SH.pdf
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Miesmuschelfischerei im schleswig-holsteinischen Wattenmeer 187<br />
Muschelressourcen im Nationalpark Schleswig-Holstein“ verabschiedet. Es musste<br />
im Jahr 2000 mit der erneuerten Fassung des NPG von 1999 in Einklang gebracht<br />
werden. Das Gebiet des Nationalparks wurde auf 441.500 ha erweitert und die<br />
Zoneneinteilung neu geregelt. Seitdem ist das Gebiet in Schutzzone 1 und 2 unterteilt.<br />
Klar festgeschrieben ist, „[dass sich] die Fischerei […] […] an dem Schutzzweck<br />
des Nationalparkes zu orientieren [hat]“ 1 . In Zone 1 ist daher die Miesmuschelfischerei<br />
nur in vier sehr kleinen Bereichen erlaubt, sonst ist sie frei von Muschelnutzung.<br />
Das „Programm zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen im<br />
Nationalpark“ formuliert einige Neuerungen: Für die acht Lizenzen, die regelmäßig<br />
vom Land erneuert werden müssen, wird eine Zahlung in Höhe von insgesamt<br />
280.000 € pro Jahr fällig. Es wurde die Anschaffung einer Blackbox zur Überprüfung<br />
der Fischereitätigkeit nach den geltenden Gesetzen beschlossen. Das Verbot<br />
von Miesmuschelkulturen im Eulitorial wurde dahingehend ausgeweitet, dass<br />
Miesmuscheln auch nicht zum Besatz von dort entnommen werden dürfen. Die<br />
Hektarzahl für Miesmuschelkulturen wurde bis 2006 von ca. 3.000 ha auf 2.000 ha<br />
begrenzt, um zu gewährleisten, dass die Entnahme der Muscheln „auf einem naturverträglichen<br />
Niveau“ 2 stattfindet und die Betriebe trotzdem noch wirtschaftlich<br />
arbeiten können. Die Schonzeiten für Miesmuschelbestände, in der Anlandungen<br />
untersagt sind, hat sich auf den 15. April bis 30. Juni eines Jahres verschoben, für<br />
Besatzmuscheln wurde eine solche im Zeitraum vom 01. Mai bis 30. Juni eingeführt.<br />
So wurde sowohl die Laichzeit als auch die Ansiedlungsphase von Jungmuscheln<br />
respektiert und doch den Miesmuschelfischern die Möglichkeit gegeben, mit<br />
der Anlandung zum Saisonstart zu beginnen.<br />
Der Nutzungskonflikt um das Gebiet des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres<br />
fand vorerst seinen Abschluss in einem doch als restriktiv zu bezeichnenden<br />
Programm für die Miesmuschelfischer, das eine Laufzeit bis Ende 2016 hat.<br />
Zurzeit wird an dessen vorzeitiger Verlängerung gearbeitet, worin allerdings neue<br />
Parameter wie andere Formen der Besatzmuschelgewinnung Berücksichtigung<br />
finden müssen. Denn die weitere wissenschaftliche Begleitung, unter anderem<br />
festgehalten im Muschelmonitoring und -management Bericht 1997-2002, hat<br />
ergeben, dass es keine nachhaltigen Effekte der Miesmuschelfischerei auf das Ökosystem<br />
gibt und die Beschränkung der Miesmuschelkulturflächen sich nicht negativ<br />
in den stark zurückgehenden Anlandungsmengen niederschlägt. Begründet liegt<br />
dies darin, dass die Besatzmuschelmengen durch Veränderungen im dynamischen<br />
Ökosystem abnehmen und so eine geringere Grundlage für die Miesmuschelkulturen<br />
zur Verfügung steht.<br />
Dennoch ist dies kein Grund, besonders für die Naturschützer, ihrer Position<br />
nicht weiter Nachdruck zu verleihen, um einen Raum zu schützen, der der Öffentlichkeit<br />
in seiner Komplexität nicht erschließbar und somit für Polarisierung geeignet<br />
ist.<br />
1 NPG (1999), S.3.<br />
2 Ruth M (2000), S. 63.