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Miesmuschelfischerei im schleswig-holsteinischen Wattenmeer 185<br />

die ursprünglichen maritimen Lebensgemeinschaften in dem Bereich, der als<br />

Kulturfläche gewählt wurde, verdrängt oder minimiert werden. Es wird vermutet,<br />

dass deren Lage, die strömungs-, eis- und windgeschützt ist, und die daraus<br />

resultierende hohe Dichte an Miesmuscheln eine höhere Produktion an Biomasse<br />

bewirkt, auf welche Sauerstoffmangel und Nahrungsknappheit mit negativen<br />

Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung folgen können. Der hohe<br />

Stoffumsatz zieht Algenbildung nach sich, die die Eutrophierung, bedingt durch<br />

menschliche Einträge aus Landwirtschaft und Industrie, nochmals verstärkt.<br />

Jedoch kann die Miesmuschel dieser auch entgegenwirken, indem sie das<br />

Phytoplankton verwertet und so an Gewicht zunimmt. Auch eine Nährstoffabschöpfung<br />

durch Entnahme der Miesmuscheln kann minimal Abhilfe schaffen.<br />

Ein weiteres Argument gegen Miesmuschelfischerei im zukünftigen Nationalpark<br />

war, dass die umgebende Flora und Fauna nachhaltig beeinflusst würde. Temporär<br />

wurde dies nachträglich auch besonders für die eulitoralen Gebiete konstatiert, die<br />

aber sowieso nur in sehr begrenztem Umfang für Anlandungen beziehungsweise<br />

Besatzmuschelfischerei angefahren wurden. Der Großteil der Besatzmuscheln<br />

stammt jedoch aus dem Sublitoral und wird auch auf nicht trockenfallenden<br />

Kulturflächen wieder ausgegeben. Besonderes Augenmerk wurde in diesem<br />

Zusammenhang auch der Konstellation von Nahrungsangebot durch Miesmuscheln<br />

und dem Bestand von Fressfeinden wie der Eiderente zuteil. Die durch<br />

Entnahme der Miesmuscheln ausgelösten Bestandsschwankungen in den<br />

sublitoralen Miesmuschelkulturen können den Eiderenten die Nahrungsgrundlage<br />

entziehen, allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass ihre Nahrung auch aus<br />

anderen Komponenten besteht und anteilig gesehen nur wenige Eiderenten auf<br />

Miesmuschelkulturen anzutreffen sind. Andererseits können Miesmuschelkulturen<br />

durch ihren hohen Bestand auch zeitweilig die Nahrungssituation dieser<br />

verbessern.<br />

5 Die Rechtslage im Spannungsfeld zwischen Naturschutz<br />

und Interessen der regionalen Wirtschaft<br />

Es ist offensichtlich, dass in Hinblick auf die Eröffnung eines Nationalparks<br />

zwischen den beiden Parteien der Naturschützer und der Miesmuschelfischer<br />

Diskussionsbedarf bestand und letztendlich auch eine Gesetzesgrundlage für den<br />

Nationalpark geschaffen werden musste. Bei Betrachtung des Nationalparkgesetzes<br />

(NPG) wird die Kompromisslösung ersichtlich, die formuliert wurde. Trotz des<br />

definierten Zieles des Naturschutzes wurden der Muschelfischerei weiträumige<br />

Nutzungsrechte eingeräumt. Dies lässt sich an den rechtsunbestimmten Begriffen<br />

festmachen: Nach NPG war die Miesmuschelfischerei in Zone 1 in bisherigem<br />

Umfang weiter möglich, wobei keine genaue Hektarzahl festgeschrieben wurde, in<br />

Zone 3 wurde eine Ausweitung der Fischerei, unter die die Miesmuschelfischerei<br />

fiel, nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien zum Schutz des Nationalparkgebietes<br />

konnten folglich nur in Abschnitten umgesetzt werden, die nicht von der Nutzung

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