31.01.2014 Aufrufe

IOEW SR 075 Ökonomische Alternativen zum Ausbau E..., Seiten 1 ...

IOEW SR 075 Ökonomische Alternativen zum Ausbau E..., Seiten 1 ...

IOEW SR 075 Ökonomische Alternativen zum Ausbau E..., Seiten 1 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

154<br />

lentwicklung (VER) vom Landkreis beauftragt, neue Initiativen in der Region zu aktivieren<br />

und zu beraten. Ziele sind die Verbesserung der Wirtschaftskraft, die Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen in der Region und die Stärkung des regionalen Bewußtseins<br />

(Thomas 1993). Vom Kreis wird hauptsächlich nur der VER finanziert. Über dessen<br />

Organisations-, Koordinations- und Beratungsarbeit ist es wiederum vielen Betrieben<br />

möglich, vorhandene Landesmittel in Anspruch zu nehmen.<br />

Auch im Bereich der Elbtalaue wären solche kommunalen Aktivitäten möglich; die<br />

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Lenzen (GWL) bspw. bietet hierfür viele Ansätze.<br />

Weiter unten werden einige Handlungsfelder als Ansatzpunkte für die regionale<br />

landwirtschaftliche Entwicklung näher beschrieben. Die Konzentration liegt<br />

hierbei auf den Bereichen Rindfleisch, Milch und Gemüse, Kartoffeln, Obst.<br />

Ein weiteres Konfliktfeld besteht zwischen Landwirtschaft und Naturschutz hinsichtlich<br />

der Landschaftsnutzung. Der Naturschutz ist meist um die Identifizierung und<br />

Erhaltung typischer historisch entwickelter Nutzungsformen und den Schutz von<br />

Kulturlandschaften bemüht. Der Begriff "Kulturlandschaft" findet allerdings immer<br />

noch viel zu wenig Berücksichtigung in der naturschutzpolitischen Diskussion, weshalb<br />

nach wie vor auf Begriffe und Einstufungen wie "Landschaftsschutzgebiet",<br />

"Naturschutzgebiet", "Nationalparke" u.a. mit ihren unterschiedlichen rechtlichen<br />

Auflagen und Bestimmungen zurückgegriffen wird. Wenn die spezifischen kulturräumlichen<br />

Gegebenheiten Ausgangspunkte jeglicher naturschutzpolitischer und<br />

damit u.a. auch regionalentwicklungspolitischer Diskussionen wären, dann erübrigt<br />

sich auch weitgehend das o.g. naturschutzrechtliche Begriffsinstrumentarium. Der<br />

bisher nur in den neuen Bundesländern rechtlich eingeführte Begriff<br />

"Biosphärenreservat" soll den Menschen und seine die Kulturlandschaft prägende<br />

Wirtschaftsweise ausdrücklich als Schutzziel mitberücksichtigen. Hier ist also eine<br />

sinnvolle Erweiterung erfolgt. Das bedeutet aber gleichzeitig, daß die sich wandelnde<br />

Schutzideologie (Natur-Kultur) zwangsläufig in Konflikt gerät mit den etablierten<br />

ordnungsrechtlichen Instrumentarien im Naturschutzrecht (s.o.). Letztere sind wenig<br />

wirkungsvoll im Hinblick auf die zukünftige Weiterentwicklung der gesamten Region,<br />

da sie statt eines dynamischen Prozesses in der Entwicklung eher auf die Überwachung<br />

eines Status Quo abzielen und wenig Spielraum für Entwicklungen zulassen<br />

(reaktive - proaktive Naturschutzpolitik). Gleichzeitig gerät diese Vorgehensweise<br />

zunehmend an ihre Organisations- und Effektivitätsgrenzen, u.a. durch:<br />

• rechtliche Defizite (z.B. werden "Bioshärenreservat" oder "ökologische Landwirtschaft"<br />

als proaktive Naturschutzinstrumente im Bundesnaturschutzgesetz nicht<br />

berücksichtigt),<br />

• Vollzugsdefizite im Rahmen der Überwachungspflicht der Umweltverwaltungen<br />

(Kapazitäten),<br />

• unzureichende "Ausgleichsmaßnahmen", da Ausgleichszahlungen keine direkte<br />

Wertschöpfung, sondern lediglich die Umverteilung von mehr oder weniger vorhandenen<br />

finanziellen Mitteln aus anderen Ressorts beinhalten (s. u.a. Umsetzung<br />

der VO EG 2078/92 zur umweltverträglichen Landwirtschaft in einzelnen<br />

Bundesländern),<br />

• mangelnde Einsicht und gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Interessensgruppen<br />

in der Region.<br />

Im Prinzip werden letztlich nicht bestimmte Leistungen belohnt, sondern Nicht-<br />

Leistungen ausgeglichen (siehe z. B. Flächenstillegung).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!