IOEW SR 075 Ökonomische Alternativen zum Ausbau E..., Seiten 1 ...
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lentwicklung (VER) vom Landkreis beauftragt, neue Initiativen in der Region zu aktivieren<br />
und zu beraten. Ziele sind die Verbesserung der Wirtschaftskraft, die Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen in der Region und die Stärkung des regionalen Bewußtseins<br />
(Thomas 1993). Vom Kreis wird hauptsächlich nur der VER finanziert. Über dessen<br />
Organisations-, Koordinations- und Beratungsarbeit ist es wiederum vielen Betrieben<br />
möglich, vorhandene Landesmittel in Anspruch zu nehmen.<br />
Auch im Bereich der Elbtalaue wären solche kommunalen Aktivitäten möglich; die<br />
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Lenzen (GWL) bspw. bietet hierfür viele Ansätze.<br />
Weiter unten werden einige Handlungsfelder als Ansatzpunkte für die regionale<br />
landwirtschaftliche Entwicklung näher beschrieben. Die Konzentration liegt<br />
hierbei auf den Bereichen Rindfleisch, Milch und Gemüse, Kartoffeln, Obst.<br />
Ein weiteres Konfliktfeld besteht zwischen Landwirtschaft und Naturschutz hinsichtlich<br />
der Landschaftsnutzung. Der Naturschutz ist meist um die Identifizierung und<br />
Erhaltung typischer historisch entwickelter Nutzungsformen und den Schutz von<br />
Kulturlandschaften bemüht. Der Begriff "Kulturlandschaft" findet allerdings immer<br />
noch viel zu wenig Berücksichtigung in der naturschutzpolitischen Diskussion, weshalb<br />
nach wie vor auf Begriffe und Einstufungen wie "Landschaftsschutzgebiet",<br />
"Naturschutzgebiet", "Nationalparke" u.a. mit ihren unterschiedlichen rechtlichen<br />
Auflagen und Bestimmungen zurückgegriffen wird. Wenn die spezifischen kulturräumlichen<br />
Gegebenheiten Ausgangspunkte jeglicher naturschutzpolitischer und<br />
damit u.a. auch regionalentwicklungspolitischer Diskussionen wären, dann erübrigt<br />
sich auch weitgehend das o.g. naturschutzrechtliche Begriffsinstrumentarium. Der<br />
bisher nur in den neuen Bundesländern rechtlich eingeführte Begriff<br />
"Biosphärenreservat" soll den Menschen und seine die Kulturlandschaft prägende<br />
Wirtschaftsweise ausdrücklich als Schutzziel mitberücksichtigen. Hier ist also eine<br />
sinnvolle Erweiterung erfolgt. Das bedeutet aber gleichzeitig, daß die sich wandelnde<br />
Schutzideologie (Natur-Kultur) zwangsläufig in Konflikt gerät mit den etablierten<br />
ordnungsrechtlichen Instrumentarien im Naturschutzrecht (s.o.). Letztere sind wenig<br />
wirkungsvoll im Hinblick auf die zukünftige Weiterentwicklung der gesamten Region,<br />
da sie statt eines dynamischen Prozesses in der Entwicklung eher auf die Überwachung<br />
eines Status Quo abzielen und wenig Spielraum für Entwicklungen zulassen<br />
(reaktive - proaktive Naturschutzpolitik). Gleichzeitig gerät diese Vorgehensweise<br />
zunehmend an ihre Organisations- und Effektivitätsgrenzen, u.a. durch:<br />
• rechtliche Defizite (z.B. werden "Bioshärenreservat" oder "ökologische Landwirtschaft"<br />
als proaktive Naturschutzinstrumente im Bundesnaturschutzgesetz nicht<br />
berücksichtigt),<br />
• Vollzugsdefizite im Rahmen der Überwachungspflicht der Umweltverwaltungen<br />
(Kapazitäten),<br />
• unzureichende "Ausgleichsmaßnahmen", da Ausgleichszahlungen keine direkte<br />
Wertschöpfung, sondern lediglich die Umverteilung von mehr oder weniger vorhandenen<br />
finanziellen Mitteln aus anderen Ressorts beinhalten (s. u.a. Umsetzung<br />
der VO EG 2078/92 zur umweltverträglichen Landwirtschaft in einzelnen<br />
Bundesländern),<br />
• mangelnde Einsicht und gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Interessensgruppen<br />
in der Region.<br />
Im Prinzip werden letztlich nicht bestimmte Leistungen belohnt, sondern Nicht-<br />
Leistungen ausgeglichen (siehe z. B. Flächenstillegung).