ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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Darstellung der Ausgangslage der Finanzierungsvariante „Forfaitierung mit<br />
Einredeverzicht“<br />
Erlangung einer möglichst gemeinsamen und tragbaren Markteinschätzung<br />
Abbau der entstandenen Unsicherheiten bei potenziellen öffentlichen<br />
Auftraggebern<br />
Aufzeigen von Handlungsbedarf und Lösungsansätzen<br />
<br />
<br />
Die Finanzierungsvariante „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ ist auch und gerade während<br />
der Finanzmarktkrise eine realisierbare und verfolgenswerte Umsetzungsmöglichkeit<br />
für die Finanzierung im Rahmen der Beschaffungsalternative Public Private Partnership. Zu<br />
ihrer wirtschaftlichen und konkurrenzfähigen Umsetzung bedarf es der Beachtung einiger<br />
weniger Aspekte, welche ebenfalls bei gleichartigen Finanzierungen konventioneller Art,<br />
beispielsweise Nutzung des „originären Kommunalkredites“, notwendig wären.<br />
<br />
III.1<br />
<br />
Forfaitierung mit Einredeverzicht als integraler Bestandteil von PPP<br />
Die Finanzierung eines PPP-Projektes ist in Zwischen- und Endfinanzierung aufzuteilen.<br />
Durch Abstellung der Zwischenfinanzierung auf die Bonität des AN und Entstehung einer<br />
Zahlungsverpflichtung seitens des <strong>AG</strong> erst bei Abnahme wird eine echte Risikoübertragung<br />
auf den AN erreicht, welche erheblich über die klassischen Sicherungsinstrumente des<br />
<strong>AG</strong>, z.B. Bürgschaften für Vertragserfüllung, Mängelansprüche hinausgeht.<br />
Die Ergänzung um die Endfinanzierung stellt eine Dienstleistung dar, da es sich um die<br />
„Vermittlung“ eines Finanzierungsvehikels für den <strong>AG</strong> mit kommunalkreditähnlichen Bedingungen<br />
handelt.<br />
Die private Zwischenfinanzierung ist ein wesentliches Element zur Sicherstellung des<br />
Risikotransfers. Sie stellt zusammen mit der Endfinanzierung – in einer optimierten Struktur<br />
– einen integralen Bestandteil eines PPP-Projektes mit Lebenszyklusansatz dar.<br />
III.2<br />
Referenzzinssätze<br />
Als Referenzzinssatz für die Zwischenfinanzierung wird seit jeher der Euribor verwandt.<br />
Dies ist auch weiterhin so handhabbar.<br />
Als Referenzzinssatz für die Endfinanzierung wurde durchgängig der (tilgungsgewichetete)<br />
ISDAFIX 2 herangezogen. Diese Kurve spiegelt die reale Eindeckungsbasis für die<br />
Banken nicht ausreichend wider, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kurve keine<br />
Liquiditätskosten enthält, und ist daher nur begrenzt nutzbar. Als erprobte und gangbare