ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erfolgt die Finanzierung eines ÖPP-Projektes durch eine Forfaitierung, so verkauft die<br />
Projektgesellschaft bzw. der private Partner die Forderung aus der Leistungserstellung gegenüber<br />
der öffentlichen Hand an den oder die Kreditgeber. Die Höhe der verkauften Forderung<br />
entspricht dabei der Höhe der zu finanzierenden Investitionssumme. Die Projektgesellschaft<br />
haftet anschließend nur noch für das Bestehen der Forderung (Verität), nicht<br />
aber für die Einbringlichkeit, also die Bonität des öffentlichen Schuldners. 8 Vielmehr geht<br />
das Bonitätsrisiko auf den Käufer, die Bank, über. Gleichzeitig verzichtet der öffentliche Auftraggeber<br />
gegenüber der Bank (nicht gegenüber der Projektgesellschaft) auf Einwendungen<br />
und Einreden aus dem zu Grunde liegenden Rechtsgeschäft (Projektvertrag) sowie auf das<br />
Recht zur Aufrechnung. Damit stellt der Kreditgeber bei der Risikobewertung nicht auf das<br />
Projekt oder den Betreiber, sondern auf die Bonität der öffentlichen Hand ab. Die Projektgesellschaft<br />
bzw. der Sponsor nimmt somit kein Darlehen auf, sondern finanziert das Projekt<br />
aus dem „Kaufpreis“ für die Forderung.<br />
Eine derart ausgestaltete Forfaitierung hat aber nur bedingte Absicherungs- und Anreizwirkung,<br />
da aufgrund des Einredeverzichts auch bei der Schlecht- oder Nichtleistung des<br />
Betreibers – nach wirksam erklärter Abnahme durch den Auftraggeber – nur der auf die Betriebsleistungen<br />
entfallende Teil der Vergütung zurückgehalten werden darf. Üblicherweise<br />
wird nicht die gesamte Vergütungsforderung mit einem Einrede- und Einwendungsverzicht<br />
belegt, sondern nur derjenige Teil, der sich auf die Bauleistung bezieht und zur Abdeckung<br />
des Schuldendienstes herangezogen wird.<br />
Forfaitierungen mit Einredeverzicht der öffentlichen Hand haben für den Auftragnehmer<br />
zunächst den Vorteil, dass sie kein Eigenkapital in seiner Bilanz binden. Zudem müssen