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ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

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dem Strich sind „bindende“ Finanzierungszusagen, da sie in der Regel nicht<br />

vorbehaltslos erklärt werden, nicht belastbar und extrem teuer für die Bieter.<br />

Sicherstellung der Gesamtfinanzierung: Einbindung des bankgarantierten Darlehens<br />

der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. des Rahmendarlehens der EIB an<br />

die KfW IPEX. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob das Produkt „Bankdurchgeleitetes<br />

Darlehen“ von der KfW bzw. einer regiona len Förderbank angeboten<br />

werden kann (siehe Anlage 4.2).<br />

Gestaltung Projektvertrag - Finanzierung: Sollte sich die gegenwärtige Marktlage<br />

wieder verschlechtern und von Banken nur kürzere Kreditlaufzeiten (sogenannte<br />

„Miniperms“) angeboten werden, muss das Refinanzierungsrisiko im Projektvertrag<br />

adressiert werden:<br />

In der bisherigen Praxis werden die Bieter und mittelbar auch die Banken<br />

und Auftraggeber einem nicht kontrollierbaren Refinanzierungsrisiko<br />

ausgesetzt. Zur robusten Strukturierung von Projekten und im Sinne<br />

eines partnerschaftlichen Ansatzes sind diese Risiken (und natürlich auch<br />

mögliche Vorteile) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu teilen.<br />

Zur Lösung dieses Problems finden sich im internationalen PPP-<br />

Markt verschiedene Ansätze. Denkbar wäre ein Teilen des möglichen<br />

Refinanzierungsvorteils (z.B. 70:30 zu Gunsten des öffentlichen Partners,<br />

um einen ausreichenden Anreiz für den privaten Partner zu setzen) und<br />

eine Begrenzung des Risikos des öffentlichen Partners im Falle, dass<br />

keine Refinanzierung zustande kommt bzw. nur zu höheren Margen.<br />

Gestaltung Projektvertrag - allgemein: Eine optimale Risikoallokation erleichtert<br />

die Finanzierungsaufnahme – Regelungen, welche nicht marktüblichen Standards<br />

entsprechen, werden von Banken im derzeitigen Umfeld nicht akzeptiert und führen<br />

zu unnötigen Zusatzkosten bei Bietern, die in die Gesamtkosten des Projektes<br />

eingerechnet werden:<br />

Vergütungsmechanismen und Formeln möglichst<br />

einfach und vor allem klar gestalten;<br />

Inflationsrisiken müssen adäquat im Zahlungsmechanismus abgebildet<br />

werden (z.B. Auszahlungen erfolgen zum Zeitpunkt des Maßnahmenanfalls);<br />

Detaillierte Versicherungsklauseln und Risikoteilung bei<br />

Unversicherbarkeit bzw. exzessiven Prämienerhöhungen;<br />

Die Übertragung von schwer einschätz- und kontrollierbaren Risiken<br />

auf den Auftragnehmer (z.B. Force Majeure, Altlasten) verteuert die<br />

Angebote überproportional. Dabei sollte auch auf den Transfer von nicht<br />

beherrschbaren Marktrisiken verzichtet werden sowie eine sachgerechte<br />

Risikoverteilung bei der Übernahme von Bestandsobjekten (v.a. im<br />

Hinblick auf nicht erkennbare versteckte Mängel) geachtet werden.<br />

Direktvertrag: Verzicht auf Regelungen, wonach Banken bei Vertragseintritt mit<br />

hohen Beträgen in die Haftung genommen werden (zum Teil sollen die Banken<br />

gar für Schäden haften, die durch einen nicht zustande gekommenen Eintritt<br />

entstehen). Hierdurch werden die Banken von der Ausübung eines Vertragseintrittes<br />

abgehalten und Heilungsmöglichkeiten bleiben ungenutzt.

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