ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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dem Strich sind „bindende“ Finanzierungszusagen, da sie in der Regel nicht<br />
vorbehaltslos erklärt werden, nicht belastbar und extrem teuer für die Bieter.<br />
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung: Einbindung des bankgarantierten Darlehens<br />
der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. des Rahmendarlehens der EIB an<br />
die KfW IPEX. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob das Produkt „Bankdurchgeleitetes<br />
Darlehen“ von der KfW bzw. einer regiona len Förderbank angeboten<br />
werden kann (siehe Anlage 4.2).<br />
Gestaltung Projektvertrag - Finanzierung: Sollte sich die gegenwärtige Marktlage<br />
wieder verschlechtern und von Banken nur kürzere Kreditlaufzeiten (sogenannte<br />
„Miniperms“) angeboten werden, muss das Refinanzierungsrisiko im Projektvertrag<br />
adressiert werden:<br />
In der bisherigen Praxis werden die Bieter und mittelbar auch die Banken<br />
und Auftraggeber einem nicht kontrollierbaren Refinanzierungsrisiko<br />
ausgesetzt. Zur robusten Strukturierung von Projekten und im Sinne<br />
eines partnerschaftlichen Ansatzes sind diese Risiken (und natürlich auch<br />
mögliche Vorteile) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu teilen.<br />
Zur Lösung dieses Problems finden sich im internationalen PPP-<br />
Markt verschiedene Ansätze. Denkbar wäre ein Teilen des möglichen<br />
Refinanzierungsvorteils (z.B. 70:30 zu Gunsten des öffentlichen Partners,<br />
um einen ausreichenden Anreiz für den privaten Partner zu setzen) und<br />
eine Begrenzung des Risikos des öffentlichen Partners im Falle, dass<br />
keine Refinanzierung zustande kommt bzw. nur zu höheren Margen.<br />
Gestaltung Projektvertrag - allgemein: Eine optimale Risikoallokation erleichtert<br />
die Finanzierungsaufnahme – Regelungen, welche nicht marktüblichen Standards<br />
entsprechen, werden von Banken im derzeitigen Umfeld nicht akzeptiert und führen<br />
zu unnötigen Zusatzkosten bei Bietern, die in die Gesamtkosten des Projektes<br />
eingerechnet werden:<br />
Vergütungsmechanismen und Formeln möglichst<br />
einfach und vor allem klar gestalten;<br />
Inflationsrisiken müssen adäquat im Zahlungsmechanismus abgebildet<br />
werden (z.B. Auszahlungen erfolgen zum Zeitpunkt des Maßnahmenanfalls);<br />
Detaillierte Versicherungsklauseln und Risikoteilung bei<br />
Unversicherbarkeit bzw. exzessiven Prämienerhöhungen;<br />
Die Übertragung von schwer einschätz- und kontrollierbaren Risiken<br />
auf den Auftragnehmer (z.B. Force Majeure, Altlasten) verteuert die<br />
Angebote überproportional. Dabei sollte auch auf den Transfer von nicht<br />
beherrschbaren Marktrisiken verzichtet werden sowie eine sachgerechte<br />
Risikoverteilung bei der Übernahme von Bestandsobjekten (v.a. im<br />
Hinblick auf nicht erkennbare versteckte Mängel) geachtet werden.<br />
Direktvertrag: Verzicht auf Regelungen, wonach Banken bei Vertragseintritt mit<br />
hohen Beträgen in die Haftung genommen werden (zum Teil sollen die Banken<br />
gar für Schäden haften, die durch einen nicht zustande gekommenen Eintritt<br />
entstehen). Hierdurch werden die Banken von der Ausübung eines Vertragseintrittes<br />
abgehalten und Heilungsmöglichkeiten bleiben ungenutzt.