ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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wird dieser Weg die Problemstellungen unter 3. und 4. nicht ausblenden können. Grundsätzlich<br />
wird empfohlen, bereits im Rahmen der Ausschreibung die Kongruenz von Projektlaufzeit<br />
und Zinssicherung zu verlangen oder entsprechende Anpassungsmöglichkeiten an die<br />
sich verändernden Marktgegebenheiten im Rahmen der Dokumentation zu ermöglichen.<br />
Sofern Zinssicherungen vereinbart werden, ist es erforderlich, das Procedere (Änderungsmechanismus,<br />
Kostentragung) bei Termin- und Preisveränderungen in die vertraglichen<br />
Vereinbarungen aufzunehmen. Darüber hinaus gilt es den Auftraggeber zu sensibilisieren,<br />
dass die beschriebenen Zinssicherungskosten auf tagesaktueller Basis - spätestens<br />
bei Baubeginn -festzulegen sind.<br />
III.6<br />
Vergaberecht<br />
Es ist empfehlenswert, dass sich der <strong>AG</strong> in Bezug auf verbindliche Mindestanforderungen<br />
bei der Finanzierung nicht zu enge Grenzen setzt, die ihn und die Bieter zu Finanzierungsstrukturen<br />
zwingen, die zwar aus rechtlichen Gesichtspunkten richtig, aber wirtschaftlich<br />
nicht darstellbar sind. Hier sollte von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen den Wirtschaftsberatern<br />
des Auftraggebers sowie seinen Juristen, und zwar diese im Nachgang als<br />
Gestalter des wirtschaftlich Gewollten, vorgenommen werden.<br />
III.7<br />
Nachtragsfinanzierung<br />
Verbindliche Regelungen zur Nachtragsfinanzierung sind unter den bei 4. und auch 5.<br />
genannten Gesichtspunkten kaum zu treffen. Wichtig sind praktikable Regelungen, wie z.<br />
B. direkte Kostenerstattung durch den Auftraggeber, Verrechnung von Mehr- und Minderkosten,<br />
Budgetgestaltung, Finanzierung zu Marktkonditionen, etc. sowie deren Umsetzung<br />
in der entsprechenden Dokumentation.<br />
III.8<br />
Projektgesellschaft<br />
Durch die wachsende Anzahl der abgeschlossenen und auf dem Markt befindlichen<br />
PPP-Projekte haben die meisten Anbieter ein oder mehrere Projekte in ihrem Portfolio. Aus<br />
diesem Grund haben die Bieter zunehmend ihren Bilanzrelationen Rechnung zu tragen. Sie<br />
können die (lang laufenden) Projekte nicht mehr direkt in ihre Bücher nehmen und sind auf<br />
die Auslagerung in Projektgesellschaften angewiesen. Auch für die öffentlichen Auftraggeber<br />
ergeben sich aus dem Einsatz von Projektgesellschaften Vorteile, da die Risiken für<br />
das Projekt somit auf das eigene Projekt begrenzt sind und nicht Einflüsse z.B. aus Drittprojekten<br />
den Projekterfolg gefährden können. Aus verfahrenstechnischer Sicht sollte daher in<br />
den Ausschreibungsunterlagen und Vertragsentwürfen ein automatischer Übergang sämtlicher<br />
vertraglicher Rechte und Pflichten bei Zuschlag auf eine vom Bieter zu gründende<br />
Projektgesellschaft vorgesehen werden.<br />
III.9<br />
Vertragsvorgaben<br />
Wichtig ist die Vorgabe von Entwürfen der Vertragsbestandteile, welche zwischen Auftraggeber<br />
und Bieter sowie mit Wirkung zur finanzierenden Bank geschlossen werden sollen<br />
(Finanzierungsvereinbarung, finanzierungsrelevante Bestandteile des Leistungsvertrages,<br />
Preisblätter, Anlagen zum Vertrag, wie z.B. auch Vergabeunterlagen, Einredeverzichtserklärung).<br />
Insbesondere die Einredeverzichtserklärung sollte als Marktstandard (keine Unterle-