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ÖPP Schriftenreihe Band 1 - ÖPP Deutschland AG

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wird dieser Weg die Problemstellungen unter 3. und 4. nicht ausblenden können. Grundsätzlich<br />

wird empfohlen, bereits im Rahmen der Ausschreibung die Kongruenz von Projektlaufzeit<br />

und Zinssicherung zu verlangen oder entsprechende Anpassungsmöglichkeiten an die<br />

sich verändernden Marktgegebenheiten im Rahmen der Dokumentation zu ermöglichen.<br />

Sofern Zinssicherungen vereinbart werden, ist es erforderlich, das Procedere (Änderungsmechanismus,<br />

Kostentragung) bei Termin- und Preisveränderungen in die vertraglichen<br />

Vereinbarungen aufzunehmen. Darüber hinaus gilt es den Auftraggeber zu sensibilisieren,<br />

dass die beschriebenen Zinssicherungskosten auf tagesaktueller Basis - spätestens<br />

bei Baubeginn -festzulegen sind.<br />

III.6<br />

Vergaberecht<br />

Es ist empfehlenswert, dass sich der <strong>AG</strong> in Bezug auf verbindliche Mindestanforderungen<br />

bei der Finanzierung nicht zu enge Grenzen setzt, die ihn und die Bieter zu Finanzierungsstrukturen<br />

zwingen, die zwar aus rechtlichen Gesichtspunkten richtig, aber wirtschaftlich<br />

nicht darstellbar sind. Hier sollte von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen den Wirtschaftsberatern<br />

des Auftraggebers sowie seinen Juristen, und zwar diese im Nachgang als<br />

Gestalter des wirtschaftlich Gewollten, vorgenommen werden.<br />

III.7<br />

Nachtragsfinanzierung<br />

Verbindliche Regelungen zur Nachtragsfinanzierung sind unter den bei 4. und auch 5.<br />

genannten Gesichtspunkten kaum zu treffen. Wichtig sind praktikable Regelungen, wie z.<br />

B. direkte Kostenerstattung durch den Auftraggeber, Verrechnung von Mehr- und Minderkosten,<br />

Budgetgestaltung, Finanzierung zu Marktkonditionen, etc. sowie deren Umsetzung<br />

in der entsprechenden Dokumentation.<br />

III.8<br />

Projektgesellschaft<br />

Durch die wachsende Anzahl der abgeschlossenen und auf dem Markt befindlichen<br />

PPP-Projekte haben die meisten Anbieter ein oder mehrere Projekte in ihrem Portfolio. Aus<br />

diesem Grund haben die Bieter zunehmend ihren Bilanzrelationen Rechnung zu tragen. Sie<br />

können die (lang laufenden) Projekte nicht mehr direkt in ihre Bücher nehmen und sind auf<br />

die Auslagerung in Projektgesellschaften angewiesen. Auch für die öffentlichen Auftraggeber<br />

ergeben sich aus dem Einsatz von Projektgesellschaften Vorteile, da die Risiken für<br />

das Projekt somit auf das eigene Projekt begrenzt sind und nicht Einflüsse z.B. aus Drittprojekten<br />

den Projekterfolg gefährden können. Aus verfahrenstechnischer Sicht sollte daher in<br />

den Ausschreibungsunterlagen und Vertragsentwürfen ein automatischer Übergang sämtlicher<br />

vertraglicher Rechte und Pflichten bei Zuschlag auf eine vom Bieter zu gründende<br />

Projektgesellschaft vorgesehen werden.<br />

III.9<br />

Vertragsvorgaben<br />

Wichtig ist die Vorgabe von Entwürfen der Vertragsbestandteile, welche zwischen Auftraggeber<br />

und Bieter sowie mit Wirkung zur finanzierenden Bank geschlossen werden sollen<br />

(Finanzierungsvereinbarung, finanzierungsrelevante Bestandteile des Leistungsvertrages,<br />

Preisblätter, Anlagen zum Vertrag, wie z.B. auch Vergabeunterlagen, Einredeverzichtserklärung).<br />

Insbesondere die Einredeverzichtserklärung sollte als Marktstandard (keine Unterle-

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