ÃPP Schriftenreihe Band 1 - ÃPP Deutschland AG
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lichen Sicherheiten. Es handelt sich dabei um Ausfallbürgschaften. Diese sind strukturell<br />
nicht darauf angelegt, Liquiditätskosten zu reduzieren bzw. zu beseitigen oder einen ÖPP-<br />
Risikotransfer zu unterstützen. Darüber hinaus dürften langfristige Bürgschaften (über den<br />
gesamten Finanzierungszeitraum von 20 bis 30 Jahren) auch politisch heikel sein und dem<br />
Ziel, nur die Auswirkungen der Finanzmarktkrise zu mildern bzw. Rechnung zu tragen, nicht<br />
entsprechen. Des Weiteren machen Bürgschaften für eigene Projekte wirtschaftlich keinen<br />
Sinn. Deren Zweck dürfte mit einem Einredeverzicht einfacher und schneller zu erreichen<br />
sein. Bürgschaften für Projekte anderer staatlicher Ebenen sind teilweise untersagt. 67<br />
Problematisch ist es auch, Bürgschaften allein auf den Zeitraum zu beschränken, in dem<br />
die Auswirkungen der Finanzmarktkrise spürbar sind. 68 Geht man davon aus, dass die Banken<br />
– analog dem Forfaitierungsmodell – eine Deckungsstockfähigkeit einer verbürgten Finanzierung<br />
erwarten, ist festzustellen, dass der Wegfall dieser Eigenschaft nach wenigen<br />
Jahren die Attraktivität der Bürgschaft für die Banken deutlich verringern wird. Bei Wegfall<br />
der Bürgschaften müssten umfangreiche Vertragsanpassungen durchgeführt und bereits<br />
bei Zuschlag vereinbart werden. Dies würde zu einer deutlich höheren Komplexität eines<br />
Projektes führen und die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten begründen. Darüber hinaus sind<br />
Bürgschaften komplexer zu dokumentieren und zu überwachen (monitoren). Es gibt bisher<br />
kaum internationale Beispiele für direkte Garantien, allerdings haben Frankreich und Portugal<br />
Garantieermächtigungen im Haushalt, um insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten<br />
eine ÖPP-Projektfinanzierung zu gewährleisten. 69 Hierbei wird nicht in erster Linie<br />
das Ziel verfolgt, die Liquiditätskosten zu senken, sondern die Finanzierung großer Investitionsvolumina<br />
(z.T. größer als 1 Mrd. €) zu ermöglichen. Diese Ermächtigungen wurden im<br />
Rahmen der nationalen Konjunkturpakete bei der EU notifiziert.<br />
<br />
Bürgschaftsprogramme sind nicht geeignet, den Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />
zu begegnen. Neben systematischen und haushaltsrechtlichen Erwägungen sprechen auch<br />
politische und wirtschaftliche Gründe dagegen. Es ist nicht begründbar, warum Bund oder<br />
Länder kommunale Risiken mittels Bürgschaften übernehmen sollen, wenn die Marktfähigkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit eines Projektes in gleicher Weise über eine Forfaitierung<br />
darstellbar ist. Bürgschaften dürften tendenziell nicht günstiger, sondern im Rahmen einer<br />
risikoadjustierten Bepreisung eher teurer als Forfaitierungen sein. Sie sind verwaltungsintensiv<br />
und wenig flexibel (z.B. bei Nachfinanzierungen). Die Begründung, auf diese Weise<br />
Projektfinanzierungstrukturen auch in der Krise zu ermöglichen, rechtfertigt Bürgschaftskonstruktionen<br />
allein nicht. Im Übrigen wird dadurch ein Verdrängungswettbewerb befördert,<br />
der die Platzierung von “unbesicherten“ Projektfinanzierungen am Markt erschwert.<br />
Für direkte Garantien und Bürgschaften besteht ebenfalls kein Bedürfnis, da die Projektvolumina<br />
im öffentlichen Hochbau ohne weiteres über den deutschen Bankenmarkt finanziert<br />
werden können.